Autor Thema: Schluß mit lustig! Aktion scharf, bis nur mehr rauchfreie Lokale in Österreich!  (Gelesen 7355 mal)

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Bisher waren wir bei unseren Meldungen nicht kleinlich.

Politiker und Kämmerer sind aber weiter für Tabakrauchschwerstverletzungen bis zum Tabakrauchtod, egal ob bei Schwangere, Ungeborene, Kinder,

junge Menschen, Erwachsene, aber auch Mitarbeiter!

Zuletzt sagte "Gesundheitsstadträtin" von rund 2 Mill. WienerInnen, Sonja Wehsely, "in dieser Legislaturperiode kommt generell rauchfreie Lokale."

Diese Aussage ist lächerlich. Treten Sie zurück, denn ....

Seit 1.1.2005 müssen Lokale in den EKZ rauchfrei sein. Warum erfolgen weiterhin laufend Anzeigen, nach 8 (!!!) Jahren!

Seit 1.1.2009 müssen "Lokale an der Straße" rauchfrei sein. Warum erfolgen weiterhin laufend Anzeigen, nach 5 (!!!) Jahren!




Unser Entgegenkommen ist JETZT zu Ende.

Bundesweit, ausgehend von Innsbruck, Linz, Wien und Graz, werden wir künftighin sehr kleinlich alles anzeigen, was wir festellen!!!








Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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VORLAGE für Meldungen! - Welche Punkte werden dabei beachtet?
« Antwort #1 am: Dezember 22, 2013, 02:49:49 Vormittag »
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Hallo, bitte nur komplett ausgefüllte Meldungen laut dieser NEUEN VORLAGE ergehen von uns (KfK) ANONYMISIERT (ohne deine Daten) an die Behörden, teils an Entscheidungsträger, Politiker, Volksanwalt, etc.
Wenn sich nichts ändert, bitte in 8 Wochen wiederholen. "Politisch" besser ist es, wenn du JETZT uns VIELE Anzeigen aus demselben Ort / demselben Bezirk sendest. Kein Problem, denn 2/3 bis 3/4 aller Lokale halten den Nichtraucherschutz nicht ein!
Verdacht auf Amtsmissbrauch? Dann setzen wir zusätzlich die Volksanwaltschaft in Kenntnis! ACHTUNG, Vorlage auch hier:  http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202

1) Hauptraum (mit mehr Verabreichungsplätze, ff.) muss Nichtraucherraum sein.
2) Bitte, bitte viele andere Nichtraucher zu Besuche/Meldungen mobilisieren; danke! NUR viele Anzeigen helfen uns!
3) Je ausführlicher die Meldungen wegen Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzes ist, umso besser!


NEBEN den Übertretungen nach dem Tabakgesetz, Vorlage nachstehend, jetzt auch melden:

Verstoß LMSVG - Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz WIRD JETZT AUCH ANGEZEIGT !
Kochbereich räumlich vom Raucherraum mit geschlossener Türe getrennt? Ansonsten Lebensmittel durch die im Tabakrauch enthaltenen Gift-/Krebsstoffe kontaminiert. Da Offizialdelikt muss die Lebensmittelpolizei sofort kontrollieren und ggf. für totales Rauchverbot im Lokal sorgen, oder den Betrieb schließen. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes: Kein Tabakrauch im Raum, wo  Speisen für Lokalgäste zubereitet oder offene Lebensmittel verarbeitet, gelagert oder verkauft werden.

Verstoß § 6 Abs. 4 PrAG. (Preisauszeichnungsgesetz). WIRD JETZT AUCH ANGEZEIGT !
Fehlt beim Eingang die komplette Speisekarte?
Fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen, besonders gekennzeichneten Jugendgetränke?
ALLES angeben, je mehr Übertretungen, desto teurer wird es.

Übertretung nach der Dienstnehmerschutzverordnung.
Sobald Küchenpersonal Tabakrauch vom Raucherraum atmen muss.


---------------------------------------------------------------------------


V O R L A G E :          

BITTE senden an: info@krebspatienten.att  (nur bei Störung:  erlacher.dietmar@aon.at ),  (Krebs)Hotline: Tel. 0650-577-2395

In den Betreff z. B.: 6111, Bierwirt, Anzeige

Name des Betriebs: Bierwirt
Postleitzahl / Ort: 6011
Bezirk (außerhalb Wiens): Innsbruck Land
Straße / Hausnummer:
Datum: 
Uhrzeit des Besuchs, ca. von / bis: 
Kennzeichnung vor Eingangstüre? Wenn ja, welche (R oder/und NR.?):
Kennzeichnungen in Lokalräumen von jedem Platz aus ersichtlich, Ja/Nein: 
Anzahl der Raucher (Theke+Tische, insgesamt): ca.
Anzahl der Nichtraucher (Theke+Tische, insgesamt): ca.
Anzahl der Aschenbecher (Theke+Tische, insgesamt): ca.
Anzahl der Räume:
Lokalgröße über 50 qm: 
Tabakrauchluft durch keine/offene Türe bei Küche/Lebensmittel:

Kurze Sachverhaltsdarstellung:
z.B.
Eingangstüre „Phantasiepickerl, oder falscher Kennzeichnungstext, z. B.: "Rauchfreier Bereich im Lokal" ?
Ist Hauptraum, erster Raum nach Eingangstüre und Nichtraucherraum? Gang zu den WCs rauchfrei? Hat der Haupt-/Nichtraucherraum zumindest gleich viele Verabreichungsplätze und ist dieser dem Raucherraum ausstattungsmäßig zumindest gleich gestellt?
Daher festhalten auch z. B.: Der Nichtraucherbereich ist dem Raucherbereich in jeder Hinsicht untergeordnet, z. B.  keine Fenster, ungute Möblierung, Schank im Raucherbereich, ff.? Zugang ins Lokal oder/und zu den WCs nur durch den Raucherbereich?
Keine Raumtrennung, oder ständig offene Türe? Auch das Personal macht hinter sich die Türe nie zu?
Kennzeichnung raumseitig: Innerhalb der Räume von allen Plätzen aus deutlich ersichtlich, ob Raucher oder Nichtraucherraum? Kennzeichnung Innentüren beidseitig vorhanden, z. B. Ausgang NRRaum zum RRaum mit Kennzeichnung Raucher?
Meldungen bitte möglichst mit Namen/Adresse. - Deine Meldung wird immer anonym weitergeleitet, außer du schreibst Entsprechendes dazu.


ACHTUNG: Anzeigen auch bei:
x) Lokale in EKZ/Passage: melden, wird ggf. nachkontrolliert
x) Wettbüros, Kegelbahnen, Solarium, Nagelstudio, Friseur, etc.: Es darf nicht geraucht werden!
x) Küchen: Speisen/Lebensmittel dürfen nicht Tabakrauch ausgesetzt werden! Meldung, wenn keine oder offene Küchentüre zum Raucherraum, oder Buffets "zwangsberaucht" werden, detto Pizza-/Kebab-Raucherlokale (Produktion, Essen, Verkauf?).
BITTE mehr verschiedene Lokale anzeigen, speziell im gleichen Ort/gleichen Bezirk, (70 % halten den Nichtraucherschutz nicht ein!).
In EKZ wird jedes Lokal einzeln angezeigt, aber jedes Mal auch die Centerleitung!
Bei Kenntnis (Offizialmaxime) und auf Antrag muss/müsste die Verwaltung bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen tätig werden und unverzüglich ein Verfahren durchführen (§ 22 S 2 Nr 1 Var 1 VwVfG). 

Fragen an info@krebspatienten.at
www.krebsforum.at
www.rauchsheriff.at 

« Letzte Änderung: Dezember 22, 2013, 03:14:54 Vormittag von admin »


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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Diese "Unternehmer" sofort anzeigen,bei Kein Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz!
« Antwort #2 am: Dezember 22, 2013, 02:55:10 Vormittag »
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Möglichst viele der nachstehenden ÖFFENTLICHEN(!) Lokale kontrollieren, wie .....

Cafe
Restaurant
Bar
Heurige
Jegliche(!) Veranstaltungen (Feste)
Hotelempfang
Restaurant in Supermärkten (z. B. Interspar, Merkur ff., Baguette, M-Preis ....) und Möbelhäusern (z. B. KIKA, Lutz, Leiner etc. ....)

Konditorei
Bäckerei
Lebensmittelgeschäfte

Schuhgeschäfte
Fitnesscenter
Friseur
Fingernagelstudio,
Wettbüro,
Internetshop,
Casino,
Trafiken (z.B. unerlaubte Werbung mit Gratiszigaretten etc., teils außerhalb des Geschäftsraumes; Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährigen),
Tankstellen,
Autobahnraststätten
Museen,
Gerichten,
Schulen,
Ämtern,
Krankenhäusern,
Bahnhöfen
Flughäfen
Schwimmbäder
Sauna
Solarien
Vereins(Club)-Lokale

Öffentliche Gebäude Sonstige
Öffentliche Verkehrsbetriebe Sonstige (ÖBB, Wiener Linien, Post, Sonstige .....)

und wen weißt du noch ......?
Verbesserungsvorschläge?
Bitte Email an info@krebspatienten.at


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Betrieb schon öfter ANGEZEIGT - keine ÄNDERUNG - dann .......
« Antwort #3 am: Dezember 22, 2013, 03:01:33 Vormittag »





Wenn sich nichts ändert, trotz Meldung(en), Beschwerden an:


alois.stoeger@bmg.gv.at; barbara.prammer@parlament.gv.at; werner.faymann@bka.gv.at; michael.spindelegger@oevp.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at;  eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; comm-rep-vie@ec.europa.eu, fctcsecretariat@who.int; laszlo.andor@ec.europa.eu; Tonio.Borg@ec.europa.eu, erwin.rasinger@oevp.at;  franz.pietsch@bmg.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; rudolf.kaske@akwien.at, sabine.oberhauser@spoe.at; jennifer.sommer@spoe.at; gabriele.kotzegger@spoe.at; werner.kogler@gruene.at; peter.pilz@gruene.at; heinz.fischer@hofburg.at, aon.914464109@aon.at, buergerservice@bmg.gv.at

Sie können "den Architekten dieses Raucherschutzgesetzes" auch anrufen!
Es ist Dr. Franz Pietsch, im BMfG.



Ein Treppenwitz?
Stöger verlangt jeden Akt einer eingestellten Anzeige!
Fragen Sie ihn, warum, und was er damit macht(e)?
Früher hat man "Papierziegel" aus Altpapier hergestellt und verheizt  :)


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