Autor Thema: EU - Nichtraucherschutz?  (Gelesen 9988 mal)

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EU - Nichtraucherschutz?
« am: Dezember 16, 2013, 02:05:34 Vormittag »
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Irischer Gesundheitsminister James Reilly: Einigung zur EU-Tabakrichtlinie nah


Ein Jahr ist es her, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Tabakrichtlinie gemacht hat, nun ist das Gesetz auf der Zielgeraden. Manch Minister freut sich schon auf ein Weihnachtsgeschenk. Doch am Verhandlungstisch wird noch gestritten, vor allem über E-Zigaretten.

11.12.2013 | von Redaktion EU-Infothek

Berlin (dpa Insight) - Die Trilog-Verhandlungen zur EU-Tabakrichtlinie stehen nach Angaben des irischen Gesundheitsministers James Reilly kurz vor dem Abschluss. Man sei «nahe dran, das Abkommen zu besiegeln», sagte Reilly am Dienstag nach einem Treffen der EU-Gesundheitsminister. Der im November gestartete Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament dauert planmäßig noch bis zum 16. Dezember, die vorletzte Sitzung steht am morgigen Mittwoch an. Irland hatte die Richtlinie als Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte betreut und vorangebracht.

Reilly wertete es als immens wichtig, mit schärferen Regeln besonders das Rauchen unter jungen Menschen einzuschränken. «Nachdem diese beiden [Trilog-]Treffen positiv beendet sein werden, werden wir den Kindern Europas das schönste Weihnachtsgeschenk seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs machen können», sagte Reilly. Schließlich fange jedes zweite Kind später einmal mit dem Rauchen an, und jeder zweite Raucher sterbe an den Folgen.
E-Zigaretten umstritten

Während die Unterhändler von litauischer Ratspräsidentschaft und EU-Parlament in einigen Punkten bereits einen gemeinsamen Nenner fanden, stehen noch zwei Streitpunkte einer Einigung im Wege. So peilt der Rat beim Verbot von Menthol eine Übergangsfrist von fünf Jahren an, das Europaparlament schlägt mit einem Zeitraum von acht Jahren einen weicheren Kurs ein.

Zweiter Knackpunkt ist die Einstufung von E-Zigaretten. Das Europaparlament sieht diese neue Art des Nikotinkonsums eher positiv, weil die Verdampfer beim Ausstieg aus dem Rauchen helfen könnten. Daher wollen die Abgeordneten die elektronischen Zigaretten als Tabakprodukt einstufen - damit wären sie weiterhin am Bahnhofskiosk erhältlich.

Das wollen die EU-Minister hingegen verhindern, indem sie die E-Verdampfer als Medizinprodukt klassifizieren. Minister Reilly betonte, dass die E-Zigaretten kein einfacher Zugang zum Rauchen sein dürften. Schließlich sollten junge Leute doch vom Rauchen abgehalten werden. «Man sollte nicht vergessen, dass Nikotin eine Droge ist, die Schaden verursacht», sagte Reilly.

Im Gespräch sind nun verschiedene Grenzwerte. Der Rat plant die Einstufung als Medizinprodukt ab 2 Milligramm Nikotin pro Milliliter, das Europaparlament hingegen erst ab 30 Milligramm pro Milliliter. Während der Rat damit de facto alle E-Zigaretten in Apotheken oder - in einigen Mitgliedstaaten - Drogeriemärkte verbannen würde, will das Europaparlament praktisch alle E-Kippen frei verkäuflich machen.

Nun sind Mittelwerte im Gespräch - der Rat soll beispielsweise fünf Milligramm pro Milliliter angeboten haben, wie aus Parlamentskreisen verlautete. Die Kommission - bislang in diesem Punkt auf Seiten des Rats - soll einen Wert von 20 Milligramm ins Spiel gebracht haben, nachdem in ihrem ursprünglichen Vorschlag noch ein Wert von 4 Milligramm pro Milligramm stand.
Positivliste gekippt

Aus Parlamentskreisen heißt es, dass man hierbei nicht nachgeben wolle. Das ist insofern naheliegend, da die EU-Volksvertretung in einigen anderen Aspekten klein beigeben musste. So wurde die geplante Positivliste gekippt - hierbei hätten alle Zusatzstoffe von Zigaretten geprüft werden müssen. Nur unbedenkliche Stoffe wären auf die Liste gekommen. Gegen diese Vorgehensweise war die Tabakbranche Sturm gelaufen, weil dies Tausende von Stoffe gewesen wären.

Die EU-Kommission hatte rechtliche Bedenken, unter anderem weil sie zu solch einer Positivliste keine Vorab-Folgenabschätzung gemacht hatte. Außerdem fürchtete sie hohe Bürokratiekosten, zumal sogar die Einrichtung einer neuen EU-Agentur im Gespräch war.

Inzwischen haben sich die Unterhändler von EU-Parlament, Rat und Kommission auf eine Negativliste geeinigt, die deutlich weniger aufwendig ist. Hierbei kommen nicht - wie bei der Positivliste - alle erlaubten Stoffe auf die Liste, sondern nur alle verbotenen Stoffe, also deutlich weniger als bei der Positiv-Version. Die Kommission erstellt vorab eine Prioritätenliste, welche Chemikalien geprüft werden.
Einigkeit bei Rückverfolgbarkeit

Einigkeit gibt es inzwischen auch bei der Rückverfolgbarkeit. So sollen Kioske und andere End-Verkaufsstellen von der Pflicht ausgenommen werden, die Zigarettenpackungen zu registrieren und damit den kompletten Lieferweg zu dokumentieren. Stattdessen reicht es, wenn der Großhändler die Packungen einscannt und dann weiterschickt.

Die EU-Staaten hatten Sorgen, dass strenge Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit hohe Kosten verursachen würden - möglicherweise auch für ihre Behörden und somit für die Staatskasse. Diese Sorgen sind nun vom Tisch - Scan-Geräte sollen von der Industrie bezahlt werden, außerdem werden unabhängige Firmen mit der Speicherung der Daten beauftragt. Die werden zwar von der Industrie bezahlt, stehen aber unter der Aufsicht eines externen Prüfers.

http://www.eu-infothek.com/article/irischer-gesundheitsminister-james-reilly-einigung-zur-eu-tabakrichtlinie-nah



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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EU - Wo bleibt ....
« Antwort #1 am: Dezember 16, 2013, 02:07:07 Vormittag »



Wo bleibt eigentlich der Nichtraucherschutz für Arbeitnehmer?

Diesen hat die EU (Sozialbereich) für 2013 angekündigt!


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

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EU - Gesundheitsausschuss: Nichtraucherschutz?
« Antwort #2 am: Januar 22, 2014, 20:09:42 Nachmittag »
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Anmerkungen aus facebook:

Die Kadenbach ist nicht wirklich für einen guten Nichtraucherschutz. Das kam in der Diskussion mit Prof. Neuberger klar heraus:
Menschen sollten sich „von sich aus gegen das Rauchen entscheiden“. Und ab 16 darf man wählen, also ihrer Meinung nach auch rauchen. Sorry, aber der nehme ich nichts mehr ab.

"Menschen sollten sich „von sich aus gegen das Rauchen entscheiden“. " Bei dieser Aussage ging es soweit ich mich erinnere aber nicht um Lokale sondern um ein generelles Tabakverbot. Oder hab ich das falsch in Erinnerung?-

Die Dame ist ja EU Politikerin, könnte also sein, dass darüber kurz allgemein, nicht in Bezug auf Österreich, gesprochen wurde.

Das habe ich damals geschrieben http://www.aerzteinitiative.at/ATV13Strasser.html
weiß aber nicht mehr warum ihr Satz kam
Karin Kadenbach hat sich leider nicht klar positioniert. 16 ist das Haupteinstiegsalter für Jugendliche in die Nikotinsucht. Es ist unerheblich ob man mit diesem Alter schon wählen darf, eine Wahl ist schließlich kein Suchtmittel. Es ist völlig unrealistisch, zu erwarten, dass Jugendliche in dem Alter bereits über die Gesundheitsgefahren Bescheid wissen. Sogar stark süchtige erwachsene Raucher leugnen ihre Sucht, aber von einem Jugendlichen erwartet man nun, dass er die Gefahr abschätzen kann? Wer weiß mit 16 tatsächlich, welche Konsequenzen Krebs, Herzinfarkt oder ein Schlaganfall haben?
Ihrer Meinung nach sollten sich die Menschen „von sich aus gegen das Rauchen entscheiden“.  Sie ignoriert damit, dass die Menschen durch Werbung über Jahrzehnte manipuliert wurden, dass Tabakprodukte noch immer als Kulturgut verherrlicht werden, und der Griff zum Suchtmittel noch immer als freie Willensentscheidung verkauft wird. Die Entscheidung für oder gegen das Rauchen findet nicht durch eine unbeeinflusste Meinungsbildung statt. Jugendliche orientieren sich an einer Gruppe und an Vorbildern. Vorbilder für rücksichtsloses Suchtverhalten haben Jugendliche aber in der überwiegenden Mehrheit der österreichischen Lokale. Die in der Diskussion immer wieder vorherrschende Meinung, Verbote würden nichts bringen oder sogar Tabakprodukte verlockender machen, ist schlicht falsch! Nikotinprodukte sind legal, 14.000 vorzeitige Todesfälle durch aktive Raucher und bis zu  1.000 vorzeitige Todesfälle bei Passivrauchern sind unbestritten. Drogen wie Heroin, Kokain, Crack haben eine deutlich höhere Suchtpotenz, sie sind verboten und die Zahl der Todesfälle liegt trotzdem bzw. genau deshalb weit darunter (wenige 100). Wirksame Verbote sind also lebensrettend! Rauchverbote schränken lediglich die Freiheit jener ein, die sich durch Rücksichtslosigkeit das Recht herausgenommen haben, andere durch ihr Genussmittel zu schädigen. Für ein Genussmittel gibt es keine Notwendigkeit,  fremdschädigendes Verhalten ist mit Genuss niemals zu rechtfertigen! Rauchverbote geben den Nichtrauchern also ihre rechtmäßige Freiheit zurück!




http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140122_OTS0232/kadenbach-eu-tabakrichtlinie-rueckt-naeher


Kadenbach: EU-Tabakrichtlinie rückt näher
SPÖ-EU-Abgeordnete begrüßt Zustimmung im Gesundheitsausschuss zu größeren Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen und Einschränkung von gefährlichen Zusatzstoffen

Wien (OTS/SK) - Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach, Mitglied
im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit, begrüßt die heutige Zustimmung zur Einigung
mit dem Ministerrat zur EU-Tabakrichtlinie (49 Stimmen dafür, sieben
dagegen, vier Enthaltungen). Bereits am 16. Dezember 2013 hatten sich
die Verhandlungsführer des Europaparlaments und des Ministerrats auf
einen Kompromiss geeinigt. Nach der Abstimmung im
Gesundheitsausschuss muss die Tabakrichtlinie nur noch im Plenum
verabschiedet werden, was voraussichtlich im Februar stattfinden
wird. Dann haben die EU-Staaten 24 Monaten Zeit, um die Richtlinie in
nationales Recht umzusetzen. ****

Kadenbach dazu heute, Mittwoch: "Der Tabakkompromiss beinhaltet
zahlreiche Verbesserungen. Klares Ziel ist es, Kinder und Jugendliche
vom Einstieg zum Rauchen möglichst abzuhalten. Tabakprodukte sollen
also, vereinfacht gesagt, wie Tabakprodukte aussehen und nicht etwa
Parfum- oder Schokoladepackungen gleichen. Auch die verpflichtenden
Warnhinweise (Bilder und Informationsbotschaften auf 65 Prozent der
Verpackungsfläche) dienen in erster Linie dazu, die Gefahren, die mit
dem Konsum von Tabakprodukten verbunden sind, zu demonstrieren.
Wissenschaftliche Studien haben belegt, dass verpflichtende bildliche
Warnhinweise auf Zigarettenpackungen effektive
Abschreckungsmaßnahmen, vor allem für Neueinsteiger, sind."

Konkrete Verbesserungen zur derzeitigen Rechtslage sind vor allem:

+ ein Verbot von neuen Geschmacksverstärkern wie Vanille und Erdbeere
+ größere Gesundheitswarnungen auf Zigarettenpackungen (65 Prozent)
+ Zusatzstoffe sind nur erlaubt, wenn sie für die Herstellung von
Tabak notwendig sind
+ E-Zigaretten werden nur dann als medizinische Produkte verkauft,
wenn sie helfen, mit dem Rauchen aufzuhören oder weniger zu rauchen,
ansonsten werden sie wie Zigaretten behandelt
+ ein EU-weites System, um Zigarettenschmuggel zu verfolgen.
(Schluss) mb

Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
markus.wolschlager@europarl.europa.eu
« Letzte Änderung: Januar 22, 2014, 21:35:38 Nachmittag von admin »


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EU - Neue Tabakrichtlinie: Schockbilder spätestens ab 2017
« Antwort #3 am: Februar 27, 2014, 00:11:15 Vormittag »



 Neue Tabakrichtlinie: Schockbilder spätestens ab 2017 ---


http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/57757


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Gesunde Luft

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EU - Nichtraucherschutz?
« Antwort #4 am: Januar 10, 2015, 00:37:42 Vormittag »



From: cites@europarl.europa.eu
Sent: Tuesday, January 6, 2015 5:30 PM
To: haagis@t-online.de
Subject: Menschenschutz / Menschenwürde / Menschenrechte / Gleichbehandlung
 

Sehr geehrter Herr Hagenauer,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Dezember 2014 an das Referat Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments.
 
Ihre Überlegungen bezüglich Menschenrechte im Zusammenhang mit der vom Europäischen Parlament am 26. Februar 2014 angenommenen legislativen Entschließung zur Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissenwurden mit großem Interesse gelesen und zur Kenntnis genommen.
 
Für Zigaretten und andere Tabakprodukte sollen nun strengere Vorschriften für Herstellung, Gestaltung und Verkauf gelten. Der Hauptgrund ist, dass das Europaparlament es für junge Menschen weniger attraktiv machen möchte, mit dem Rauchen zu beginnen.
 
Dieses Anliegen ist den Abgeordneten sehr wichtig, da erfahrungsgemäß eher nicht Erwachsene, sondern Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen anfangen und ein besorgniserregender Anstieg der Zahl junger Raucher in einigen Mitgliedstaaten zu beobachten ist. Maßnahmen wie die Einführung großer Warnbilder auf Zigarettenpackungen haben z.B. in Kanada seit 2001 schon zu einer Halbierung der Zahl der jungen Raucher geführt.
 
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unser Referat Bürgeranfragen, an das Sie sich gewandt haben, als Teil der Parlamentsverwaltung nur Informationen und Hinweise über das Europäische Parlament geben kann. Wir sind jedoch nicht befugt, selbst politisch tätig werden oder politische Diskussionen zu führen. Dies bleibt den Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorbehalten. Sie können die Abgeordnetenjederzeit direkt kontaktieren.
 
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen behilflich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Bürgeranfragen
www.europarl.europa.eu/askEP

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