Autor Thema: ÖBB, Wiener Linien, Verkehrsbetriebe an anderen Orten , etc.  (Gelesen 16476 mal)

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ÖBB, Wiener Linien, Verkehrsbetriebe an anderen Orten , etc.
« am: Mai 13, 2013, 22:54:26 Nachmittag »
Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Montag, 13. Mai 2013 21:49
An: 'Kundendienst@wienerlinien.at'
Betreff: Kundendienst@wienerlinien.at, Nichtraucherschutz ein Fremdwort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits x-fach wurden Sie tel. und schriftlich über Missstände durch Nichteinhaltung des Rauchverbots informiert.
Auch wurden dabei mehrfach Angestellte der Wiener Linien beobachtet!

Heute wieder:
"Die Stationsaufsicht" verlässt die Räumlichkeit, macht eine Zigarettenpause (im Öffentl. Bereich, erlaubt), aber schmeißt dann - Vorbildwirkung! - die Tschik vor unzähligen Personen, 3 Kindern, auf den Boden. Ich habe den Angestellten zur Rechenschaft gezogen; er war einsichtig. Genauso wie teils jene Mitarbeiter bei der U-Bahn-Station AKH, Spittelau, Floridsdorf, Stefansplatz, Schottentor, …!

Was sagt uns das?
Wiener Linien "schult" ihre Mitarbeiter nicht, betreffend Nichtraucherschutz (Rauchen in Verbotszonen) und Tschick wegschmeißen!
Wann wird sich da was ändern, z. B. auch bei den "Busbahnhöfen", z. B. Kagran, Kagranerplatz, ff., Rauchen direkt vor der offenen Bustüre und Stummel weggeworfen?

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher
           
                                K f K
       Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                             Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
         Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
     Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
       info@krebspatienten.at    www.krebsforum.at
   Initiative Rauchfreie Lokale: www.rauchsheriff.at
               Dietmar Erlacher, Bundesobmann
Bereits 420.000 Zugriffe/Monat auf www.krebsforum.at


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Wie kann ich melden oder anzeigen?

Siehe: http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202

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Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

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Wiener Linien seit Jahren nur "einsichtig", wann ändert sich etwas?
« Antwort #1 am: Mai 15, 2013, 16:25:27 Nachmittag »


Von: Wiener Linien Kundendienst [mailto:Kundendienst@wienerlinien.at]
Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2013 13:57
An: 'info@krebspatienten.at'
Betreff: V43 18/7189/2013

Sehr geehrter Herr Erlacher!
 
Unsere MitarbeiterInnen sollen sich in jeder Situation vorbildlich benehmen. Daher dulden wir es nicht, wenn diese das Rauchverbot missachten oder ihre Zigarettenstummel achtlos auf den Boden werden.
 
Wir danken für Ihren Hinweise, und werden unseren MitarbeiterInnen in Erinnerung rufen, dass sie sich an unsere Regeln zu halten haben.
 
Bitte entschuldigen Sie den Ärger.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

WIENER LINIEN GmbH & Co KG
Kundendienst
Susanne Müllner
 
Sachbearbeiter/in: Georg Sauer
 
Telefon +43 (0)1 7909 - 107
Fax       +43 (0)1 7909 - 43009
Kundendienst@wienerlinien.at
www.wienerlinien.at
« Letzte Änderung: Juni 30, 2013, 17:26:22 Nachmittag von admin »


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ÖBB
« Antwort #2 am: Mai 21, 2013, 18:59:47 Nachmittag »

Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2013 11:48
An: post@mba12.wien.gv.at; maa12@ma59.wien.gv.at


Betreff: Anzeige - Verstoß gegen TabakG/LMSVG (Fast Fritt)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erstatte hiermit Anzeige gegen das Gastronomieunternehmen Fast Fritt, Schönbrunnerstraße 222-224, 1120 Wien (bei U-Bahnstation Meidling),

wegen Verstoßes gegen das TabakG bzw. LMSVG.


Mit freundlichen Grüßen


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Wiener Linien: U3-Raucher attackierte Fahrgast und Polizisten
« Antwort #3 am: Juni 30, 2013, 18:46:04 Nachmittag »





http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,896449

U3-Raucher attackierte Fahrgast und Polizisten


Raucher randaliert in U-Bahn


Der Randalierer wollte sich das Rauchen in der U-Bahn nicht verbieten lassen. (© APA)
Seine Zivilcourage bezahlte ein Mann am späten Freitagabend beinahe mit seiner Gesundheit. In der U3 forderte er den 37-jährigen Alexander D. auf, das Rauchen zu unterlassen. Dieser reagierte auf die höfliche Bitte äußerst aggressiv und attackierte sein Gegenüber.

In der Station Europaplatz eilten Polizeibeamte zu Hilfe. Nun setzte der U-Bahn-Raucher seine Gewaltattacken gegen die Polizisten fort und musste festgenommen werden. Die Beamten blieben dabei unverletzt, der Fahrgast wurde leicht verletzt.


Siehe auch heutige Kronen-Zeitung

PS.: Die U-Bahn-Station heißt im übrigen immer noch "Westbahnhof" und nicht "Europaplatz".




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Wiener Linien schauen beim Rauchverbot weg! Kein Bürgerschutz vor Gewalttäter!
« Antwort #4 am: Juni 30, 2013, 18:48:09 Nachmittag »



Wo bleiben die Kontrollen der Wiener Linien,

auch zum/am Bahnsteig?

Detto ÖBB? -

Daher Meldungen/Anzeigen!

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202


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Gesunde Luft

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ÖBB, Wiener Linien: Wien Mitte Mall, eine Tschick-Dauerbaustelle
« Antwort #5 am: Oktober 04, 2013, 20:34:18 Nachmittag »

Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Freitag, 04. Oktober 2013 00:55
An: 'ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at'; 'post@mba01.wien.gv.at'
Betreff: Wien-Mitte bzw. Stephansplatz


Polizist: "Er darf erst dann einschreiten, wenn jmd einen Zigarettenstummel auf den Boden wirft."

Der war gut!



Wie viele Polizisten waren dann hier im Dauerstress?

Do. 12 Uhr: Raucher-Flashmob vor dem Stephansdom: Etwa 200 Raucher unterstützten die Gastwirte und qualmten demonstrativ vor dem Dom.
Bei dieser angemeldeten Demonstration wurden im Rahmen der Offizialmaxime sicher sogar etliche Verhaftungen ausgesprochen, oder gab es da eine Weisung, z. B. von Tabaklobbyisten?


----------------------------------------------------------------         
 

Von: 
Gesendet: Donnerstag, 03. Oktober 2013 09:37
An: post@mba03.wien.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at
Cc: florian.richter@wienmitte.at; Christina.Stocker@wienmitte.at; Krebspatienten
Betreff: Resend: Zugänge zu Bahnsteigen, Kartenautomaten und Shopping-Center in Wien-Mitte: Rauchverbotskennzeichnung + deren Einhaltung
 
Sg. Damen und Herren!
 
Leider gab es seit meiner letzten Anfrage keinerlei Änderungen.
 
Gestern habe ich zwei Polizisten angesprochen, ob sie was tun können, da einige Leute direkt unter dem Rauchverbotsschild in der Nähe der Kartenautomaten geraucht haben.
 
Ein Polizist (DienstNr 30980) hat mir folgendes geantwortet:
 
Hier handle es sich ja offensichtlich um Raucherzonen, da ja auch Raucher-Aschenbecher extra angebracht wurden. Die Rauchverbotsschilder tragen den Schriftzug Wien Mitte Mall dh. die Mall beginnt hinter der Eingangstür.
Außerdem dürfe er gar nicht einschreiten, da er ja nicht befugt sei. Er darf erst dann einschreiten, wenn jmd einen Zigarettenstummel auf den Boden wirft. Ich möge mich wegen Beschwerden an den Magistrat wenden.
 
Für mich ist diese Situation mittlerweile sehr unbefriedigend, da sich offensichtlich niemand zuständig fühlt. Es werden weder Schilder direkt über den Aschenbechern angebracht noch ausreichend Rauchverbotsschilder in entsprechend sichtbarer Höhe angebracht noch wird das Rauchverbot von irgenjemand exekutiert.
 
Offensichtlich sind viele Passanten derselben Meinung wie der Exekutivbeamte und sind sich des Raucherbots in der Eingangshalle nicht bewußt.
 
Sollten sie in dieser Angelegenheit nicht zuständig sein, bitte um entsprechende Weiterleitung.
 
Vielen Dank für ihre Stellungnahme!
 
mfg

-------------------------------------------------------------------------

Gesendet: Donnerstag, 05. September 2013 um 14:45 Uhr
Von:
An: post@mba03.wien.gv.at
Cc: florian.richter@wienmitte.at, Christina.Stocker@wienmitte.at, info@krebspatienten.at, ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at

Betreff: Fw: Zugänge zu Bahnsteigen, Kartenautomaten und Shopping-Center in Wien-Mitte: Rauchverbotskennzeichnung + deren Einhaltung
 
Sg. Damen und Herren!
 
Ein Herr von der Wien Mitte Mall-Scurity teilte mir soeben telefonisch mit, dass sie außerhalb des Gebäudes keine Weisungsbefungnis hätten und somit nicht befugt sind, den Vorplatz Landstraße vor Wien-Mitte zu kontrollieren. (Bezüglich Kontrolle nur bis zur Gebäudegrenze siehe auch Antwort von Hr. Richter Florian - wobei Gebäudegrenze auch als vertikale Fluchtlinie beim äußern Punkt des Gebäudes gesehen werden könnte. Bei Dachlawinen wird da ja auch vor dem Gebäude gesperrt)
 
Er teilte mir weiters mit, dass die Kontrolle der Gemeinde mit den dort angestellten 'Park-Sheriffs' obliege.
 
Seit kurzem gibt es am Vorplatz-Eingangsbereich bei den Fahrscheinautomaten bei Wien Mitte in ca. 5m Höhe einige wenige Rauchverbotsschilder.
 
Bitte verstärken sie in diesem Bereich die Kontrollen und Sanktionen für die Einhaltung des Rauchverbotes.
 
Z. B. heute musste ich Tickets am Fahrkartenautomat abholen und mir von einem rauchenden Fahrkartenautomatbenutzer anhören lassen, dass es ihm egal sei, dass hier geraucht wird, da ja ohnehin jeder hier raucht und sich niemand darum kümmert, also quasi das Rauchen eh erlaubt sei und ihm die Schilder egal wären.
 
Dieses und andere Verhalten siehe mail unten verärgern mich. Ich muss weiterhin hilflos zusehen, wie mein Kind schutzlos rücksichtslosen egoistischen Rauchern ausgesetzt ist.
 
Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich zukünftig Verstöße melden kann und wer für die Kontrollen verantwortlich ist.
 
Bitte bestätigen Sie weiters den Erhalt dieses Schreibens.
 
Vielen Dank für ihre Stellungnahme.
 
mfg
Mag.
 
-----------------------------------------------------------------------------

Gesendet: Mittwoch, 04. September 2013 um 16:34 Uhr
Von: Krebspatienten <info@krebspatienten.at>
An: "'Richter Florian'" <florian.richter@wienmitte.at>
Cc: Christina.Stocker@wienmitte.at,

Betreff: AW: Zugänge zu Bahnsteigen, Kartenautomaten und Shopping-Center in Wien-Mitte: Rauchverbotskennzeichnung + deren Einhaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nach Schluss einer Veranstaltung ging ich gestern am Abend in Wien Mitte zum Bahnsteig. Da noch etwas Zeit war, spazierte ich vorher in die große Halle mit Geschäften. Ungefähr 10 m nach dem Eingang, also mitten am Platz, standen zwei Frauen und rauchten. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass hier das Rauchen verboten ist.
Das wollten diese nicht glauben, gingen mit mir die 10 m zum Haupteingang retour, und richtig: Wo steht dort deutlich ein Rauchverbot?
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dietmar Erlacher, Krebspatient
 
 
PS.: Dass vor dem Haupteingang, überdacht, die "unterschiedlichste Tabaklobby" residiert, mit großen Aschenbechern geradezu eingeladen, ist keine positive Augenweide! Abgesehen davon strömen tausende Giftstoffe, sowie 94 krebsauslösende Stoffe, zu den Fahrkartenautomaten und ins Einkaufszentrum.
 
PSS.: Dass die zwei Leute der Security wegschauten, vor dem Spar, ist typisch.
« Letzte Änderung: Mai 21, 2014, 18:15:16 Nachmittag von admin »

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Wiener Linien, aha
« Antwort #6 am: Januar 08, 2014, 16:09:41 Nachmittag »
x



Wir bekommen in letzter Zeit "eigenartige Meldungen" von Bediensteten der Wr. Linien, so z. B.:

In der Fahrerkabine der U-Bahn wurde geraucht. Als ich einstieg und wegfahren musste (Michelbeuren), wurde ich zwangsberaucht und konnte nichts dagegen tun!


Ob Meldungen an Kundendienst@wienerlinien.at etwas nützen? Besser die Vorlage hier ergänzen .... http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202


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http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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ÖBB, traurig! - Nicht-Nichtraucherschutz auf den Bahnsteigen!
« Antwort #7 am: Januar 08, 2014, 16:14:52 Nachmittag »
Von:
Gesendet: Montag, 06. Jänner 2014 18:01
An: Krebspatienten
Betreff: Aw: ÖBB

 
Besten Dank für die Antwort!
 
Ich beobachte ständig, dass Fahrgäste auf den Bahnsteigen außerhalb der Raucherzonen rauchen - und das oft auch unter Beobachtung von ÖBB-Personal, das natürlich nicht einschreitet.
Außerdem sieht man auch immer wieder ÖBB-Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Speisewagenbetreibers auf den Bahnsteigen rauchen.
 
Beste Grüße!
 
 
Gesendet: Samstag, 04. Januar 2014 um 20:35 Uhr
Von: Krebspatienten <info@krebspatienten.at>
An:
Betreff: ÖBB
Guten Tag,
ÖBB, Wr. Linien, Richard, Verbund, etc., sind da sehr uneinsichtig. Da die Bahnsteige und die Wartehäuschen im Freien sind, gibt es keine Einbindung des Nichtraucherschutzes lt. Tabakgesetz.
Wenn "außerhalb der vorgegebenen Raucherzone" von irgendwen geraucht wird, ist das eben so. Die ÖBBler sollten das nicht, die Fahrgäste auch nicht, aber eine Handhabe dagegen gibt es nicht.
Mann/Frau kann sich aber um Nichtraucherschutz bemühen, Email an:  Infra.Kundenservice@oebb.at , und unter Cc: info@krebspatienten.at
Zudem wäre es sehr gut, wenn Sie und Freunde täglich möglichst viele Meldungen versenden; dazu lediglich die Vorlage in der Anlage ergänzen.
MfG. aus Tirol
D. Erlacher 
 
 
 
Von:
Gesendet: Samstag, 04. Jänner 2014 18:22
An: info@krebspatienten.at
Betreff: Rauchen auf ÖBB Bahnsteigen
 
Sehr geehrter Herr Erlacher,
 
ich beobachte ständig, dass ÖBB-Personal auf den Bahnsteigen außerhalb der Raucherbereiche raucht und/oder rauchende Passagiere duldet.
Ist das grundsätzlich nach der ÖBB-Hausordnung auf Bahnsteigen verbotene Rauchen auch nach dem Tabackgesetz nicht gestattet? Gibt es hier eine Möglichkeit die Täter verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgen?
 
Beste Grüße



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

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ÖBB, Wiener Linien, und Diverse - BMfG (Stöger-Pietsch) - z.B. Wien Mitte, ff.
« Antwort #8 am: März 18, 2014, 18:34:12 Nachmittag »

Probleme mit der ÖBB, den Wiener Linien, o. ä., und dadurch mit dem BMfG? 

Ein paar Antwort-Zeilen von Dr. Pietsch könnten ggf. verwendet werden!



Geschäftszahl: BMG-22186/0057-II/1/2013
Datum: 18.03.2014



Ihre Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit


Sehr geehrter Herr ..........!

Wir danken für Ihre Mails vom 5. August, 5. September, 3. Oktober, 13. und 27.
November 2013, sowie vom 22. Jänner und 21. Februar 2014.

Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und weiteren von der ho. Fachabteilung zu
erfüllenden Aufgabenstellungen war es uns bis dato nicht möglich, Ihnen eine
weitere Antwort zukommen zu lassen. (Anmerkung: Nach über 8 Monaten!!!)

Wie Sie schon in unserem Schreiben vom 2. August 2013 informiert wurden, ist das
Tabakgesetz und damit auch die darin enthaltenen Nichtraucherschutzbestimmungen
für in offener Bauweise errichtete Gebäude, Durchgänge etc. nicht anwendbar.
Wie ebenfalls bereits mitgeteilt, können jedoch Inhaber für ihren Verantwortungsbereich
über die Bestimmungen des Tabakgesetzes hinausgehende Regelungen
treffen und Sanktionen (Maßnahmen) für ein Zuwiderhandeln festlegen; in solchen
Fällen sind dann auch diese Inhaber für die Einhaltung dieser Rauchverbote bzw. auch
für das Ergreifen von Maßnahmen bei Verstößen zuständig. Eine gesetzliche
Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.

Nachdem Behörden in Österreich – wie in der Verfassung festgelegt – bei ihrer
Tätigkeit daran gebunden sind, was in den Gesetzen steht, und sie nicht ermächtigt
sind, darüber hinausgehend tätig zu werden, kann es für auf freiwilliger Basis –ob nun
von Unternehmen oder Privatpersonen etc. - verhängte Rauchverbote auch keine
„zuständige Behörde“ geben, die für die Einhaltung zu sorgen hätte.

Hier ein Beispiel, um die Kompetenzen zu verdeutlichen: Bahnsteige von Zügen sind
meist in offener Bauweise gebaut. Das geltende Tabakgesetz kann dort somit keine
Anwendung finden. Jedoch hat die ÖBB bereits vor Jahren ein Rauchverbot für
Bahnsteige ausgesprochen und das Rauchen dort nur noch in eingegrenzten
Bereichen erlaubt. Damit ist auch die ÖBB für die Einhaltung des von ihr erlassenen
Rauchverbots zuständig, ebenso wie die Ausschilderung, und die Kontrolle bzw.
Sanktionierung. Wie/in welcher Form/wie oft sie dies tut, liegt in ihrem Ermessen.

Hingegen sind in geschlossener Bauweise errichtete Wartehallen in Bahnhöfen
(Wände, Türe, Böden, Decke) als „Räume öffentlicher Orte“ anzusehen, und gelten
dort die Bestimmungen des Tabakgesetzes. Der Inhaber ist verpflichtet, für die
Einhaltung des Tabakgesetzes Sorge zu tragen und kann bestraft werden, wenn er
dies nicht tut. Ebenso kann jemand, der dort widerrechtlich raucht, angezeigt und
bestraft werden. In diesem Falle hat die Anzeige – ob nun gegen Inhaber oder
Raucher – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen, und diese
Behörde muss den behaupteten Verstoß verifizieren und gegebenenfalls
sanktionieren.

Hinsichtlich des Rauchens auf U-/S-Bahn-Plattformen bzw. in offenen Durchgängen
können aus tabakrechtlicher Sicht somit nur die Inhaber (entweder ÖBB oder Wiener
Linien) dagegen angehen; dies ist jedoch eine unternehmerische Entscheidung und
gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Würde jemand in der U-Bahn, in einer S-Bahn oder in einem Zug Rauchen, wäre dies
nicht mehr der Freiwilligkeit unterworfen, sondern bestünde eine gesetzliche
Verpflichtung dazu, das tabakrechtliche Rauchverbot durchzusetzen.

Was nun den Vorplatz von „The Mall“ anbelangt, der in offener Bauweise errichtet
ist, so ist dort das Tabakgesetz nicht anwendbar, gibt es also auch keine Behörde, die
verpflichtet wäre, auf die Einhaltung zu achten.

Würde in der Mall drinnen geraucht werden, so wäre dies ein Verstoß gegen das
Tabakgesetz, welcher auf Anzeige hin von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde,
in diesem Falle dem Magistratischen Bezirksamt für den 3. Bezirk, zu
ahnden bzw. ggf. zu sanktionieren wäre.

Den uns mittlerweile vorliegenden Informationen nach ist Inhaber des Vorplatzes von
„The Mall“, in welchem sich auch die Fahrkartenautomaten befinden, die ÖBB. Wenn
diese dort Rauchverbotsschilder angebracht haben, dann obliegt es auch diesen, über
die Modalitäten von Kontrolle bzw. Sanktion von Verstößen zu entscheiden; wie oben
ausgeführt besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu und kann eine solche auf
Basis des Tabakgesetzes auch nicht behördlich eingefordert werden.

Es ist nachvollziehbar, dass Sie als verantwortungsvoller Vater von kleinen Kindern
gern Regelungen hätten, die Ihnen ermöglichen, Ihre Kinder völlig vor Tabakrauch zu
bewahren. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit verdient dies große
Achtung, besonders in Anbetracht jener Eltern, die in Wohnungen oder Fahrzeugen
selbst in Anwesenheit ihrer Kinder rauchen, und diese damit einer Dauerbelastung
aussetzen, die tatsächlich negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder
erwarten lässt.

Wir bedauern, dass wir Ihnen hinsichtlich des Rauchens auf Freiflächen oder in
„offenen“ Gebäuden in Berücksichtigung des geltendes Rechtes keine andere
Information geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:
Dr. Franz Pietsch



xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Von:
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2014 08:21
An: alois.stoeger@bmg.gv.at; buergerservice@bmg.gv.at
Cc: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; info@krebspatienten.at
Betreff: RESEND002: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!

Sehr geehrter Herr Minister Stöger,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Gesundheitsministerium!
 
Da ich leider bis jetzt noch immer keine Antwort auf meine Frage erhalten habe (weder vom Gesundheitsministerium noch von der Ombudsstelle für Nichtraucherschutz), ersuche ich sie hiermit, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen und mir die Aktenzahl bekanntzugeben, unter welcher meine Angelegenheit bearbeitet wird.
 
Bitte unterstützen sie mich, meine Kinder nicht täglich unnötig Zigarettenrauch von unverantwortlichen Rauchern auszusetzen, wenn ich am überdachten Vorplatz der Wien-Mitte Mall beim Öbb Ticketautomaten stehe und danach zu den S-Bahnen weitergehe. Gerade in diesem Bereich ist die Belästigung duch Rauch besonders störend!
 
Vielen Dank!
 
mfg

 
Gesendet: Mittwoch, 22. Januar 2014 um 08:44 Uhr
Von:
An: alois.stoeger@bmg.gv.at
Cc: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at, info@krebspatienten.at
Betreff: Fw: RESEND001: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!

Sg. Herr Stöger,
 
Seit über einem Jahr versuche ich herauszufinden, wer für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes vor dem Einkaufzentrum Wien Mitte verantwortlich ist.
Ich muss fast täglich mit meinen kleinen Kindern vor dem Karenautomaten neben Rauchern Tickets kaufen, dies finde ich eine unzumutbare Situation. Leider fühlt sich hier niemand zuständig, die meiner Meinung nach mangelhaft aufgestgellten Rauchverbotsschilder zu kontrollieren.
 
Da ich von Hr. Pietsch, Leiter der Ombudsstelle NRS bisher keine Antwort erhalten habe, ersuche ich sie hiermit, mir Auskunft zu geben.
 
Vielen Dank für Ihre Antwort!
 
mfg

 
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2013 um 08:36 Uhr
Von:
An: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: info@krebspatienten.at
Betreff: RESEND001: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!

Sg. Herr Pietsch!
 
Da ich leider auf mein mail vom 13. November 2013 noch keinerlei Reaktion erhalten habe bzw sich an der derzeitigen Situation noch nichts geändert hat, schicke ich ihnen hier nochmals mein Anliegen mit der Bitte um rasche Klärung.
 
Bitte helfen sie mit, insbesondere Kleinkinder nicht unnötig verrauchten Stellen beim Zugang zu öffentlichen Einrichtungen aussetzen zu müssen!
 
Vielen Dank für ihre Antwort!
 
mfg

 
Gesendet: Mittwoch, 13. November 2013 um 08:11 Uhr
Von:
An: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: info@krebspatienten.at
Betreff: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!

Sehr geehrter Herr Pietsch!
 
Seit mehrern Monaten versuche ich nun vergeblich herauszufinden, wer für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes in folgenden Punkten zuständig ist.
Zwei Mails habe ich im Anschluss an dieses Schreiben dazugegeben.

1) Vorplatz Einkaufszentrum Wien-Mitte:
Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte (siehe auch mein e-mail vom 05. September 2013)
Leider wird dort bei den Kartenautomaten noch immer teilweise direkt unter den Rauchverbotsschildern und neben den Kartenautomaten sehr viel geraucht.
Im Gegenteil: Raucher glauben ernsthaft, dass es sich hier um eine Raucherzone handelt, da ja Aschenbecher aufgestellt sind.
Es sollte laut mündlicher Aussage der Mall-Security die sog. 'Parksheriffs' für dessen Einhaltung sorgen. Lieder habe ich noch nie jemanden dort gesehen, der dies kontrolliert.
 
Können sie bitte herausfinden (lassen), welches Organ nun letztendlich für die Einhaltung der Rauchverbotsschilder zuständig ist und wer diese überwacht und exekutiert?
 
2) Heiligenstadt
Meine Anliegen im Detail siehe Mail vom 23. Juli 2013, hier nochmals kurz zusammengefasst:
 
a) Durchgang Richtung Muthgasse:
Viele Raucher zünden sich Zigaretten trotz Rauchverbot bereits im Durchgang kurz nach der Rolltreppe (bei U4) an. Die Beschilderung ist äußerst mangelhaft (lediglich am Ausgang des Gebäudes)
 
b) Überdachte U4 / SBahn Plattform nach Aufzug im Bereich vom "Espresso Heiligenstadt":
Die Benutzung des Aufzuges bedingt ein Durchqueren des 'Gastraums' des Espresso Heiligenstadt, wo idR viel geraucht wird.
 
c) SBahn Plattform S45: generelle Rauchverbotszone erbeten:
Passagiere halten sich nicht an die ausgeschilderten Raucherzonen sondern sind überall am Bahnsteig verteilt.
 
Einer Antwort vom Magistrat vom 19. Bezirk entnehme ich, dass der Bund für diverse Regelungen rund um die Station Heiligenstadt zuständig ist.
 
Wer genau im Bund ist dies? Außer einer kurzen Mitteilung vom Magistrat habe ich noch keinerlei Antwort bekommen.
Leider wurden bis jetzt noch immer keine weiteren Rauchverbotsschilder aufgestellt oder sonstige Maßnahmen eingeleitet.
Wer kontrolliert dessen Einhaltung?
 
Da ich stets nach langen Antwortzeiten lediglich Mitteilungen bezüglich einer Nichtzuständigkeit bekomme, wende ich mich nun vertrauensvoll an den Ombudsmann für Nichtraucherschutz und ersuche um Aufklärung.
 
Eine rasche Klarstellung bezüglich der o.a. Zuständigkeiten für Beschilderung und Exekution ist mir ein sehr großes Anliegen, da ich an den besagten Stellen mehrmals täglich mit meinem Kind unterwegs bin.
 
Vielen Dank für ihre Antwort, der Bekanntgabe der gewünschten Information und der Einleitung weiterer Schritte!
 
Mit freundlichen Grüßen,

 
 
 

///////////
Von:
Gesendet: Donnerstag, 05. September 2013 14:45
An: MBA 3 Post
Cc: florian.richter@wienmitte.at; Christina.Stocker@wienmitte.at; info@krebspatienten.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at
Betreff: Fw: Zugänge zu Bahnsteigen, Kartenautomaten und Shopping-Center in Wien-Mitte: Rauchverbotskennzeichnung + deren Einhaltung
 
 
Sg. Damen und Herren!
 
Ein Herr von der Wien Mitte Mall-Scurity teilte mir soeben telefonisch mit, dass sie außerhalb des Gebäudes keine Weisungsbefungnis hätten und somit nicht befugt sind, den Vorplatz Landstraße vor Wien-Mitte zu kontrollieren. (Bezüglich Kontrolle nur bis zur Gebäudegrenze siehe auch Antwort von Hr. Richter Florian - wobei Gebäudegrenze auch als vertikale Fluchtlinie beim äußern Punkt des Gebäudes gesehen werden könnte. Bei Dachlawinen wird da ja auch vor dem Gebäude gesperrt)
Er teilte mir weiters mit, dass die Kontrolle der Gemeinde mit den dort angestellten 'Park-Sheriffs' obliege.
Seit kurzem gibt es am Vorplatz-Eingangsbereich bei den Fahrscheinautomaten bei Wien Mitte in ca. 5m Höhe einige wenige Rauchverbotsschilder.

Bitte verstärken sie in diesem Bereich die Kontrollen und Sanktionen für die Einhaltung des Rauchverbotes.
 
Z. B. heute musste ich Tickets am Fahrkartenautomat abholen und mir von einem rauchenden Fahrkartenautomatbenutzer anhören lassen, dass es ihm egal sei, dass hier geraucht wird, da ja ohnehin jeder hier raucht und sich niemand darum kümmert, also quasi das Rauchen eh erlaubt sei und ihm die Schilder egal wären.

Dieses und andere Verhalten siehe mail unten verärgern mich. Ich muss weiterhin hilflos zusehen, wie mein Kind schutzlos rücksichtslosen egoistischen Rauchern ausgesetzt ist.

Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich zukünftig Verstöße melden kann und wer für die Kontrollen verantwortlich ist.

Bitte bestätigen Sie weiters den Erhalt dieses Schreibens.

Vielen Dank für ihre Stellungnahme.
 
mfg

 
 
 
///////////////////
 
Von:
Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2013 08:10
An: MBA 19 Post; vaa@volksanw.gv.at; buergerservice@bmg.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; Tiller Adolf; franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: Krebspatienten
Betreff: Wr. Linien/ÖBB - U4/SBahnhof Heiligenstadt: Rauchverbotskennzeichnung mangelhaft
 
Sg. Damen und Herren!
 
Ich fahre täglich mit dem Kinderwagen zu und von der U4 bzw. S45 Station Muthgasse. Meine schwangere Frau benutzt diese Linien ebenfalls.
 
Folgende mangelhafte Rauchverbotskennzeichnungen sind mir im Stationsgebäude aufgefallen:
 
1)
Durchgang Richtung Muthgasse:
Viele Raucher zünden sich Zigaretten bereits im Durchgang kurz nach der Rolltreppe (bei U4) an, was dazu führt, dass man den Rauch aufgrund des Luftzugs deutlich wahrnimmt.
Es sind zwar am Ende des Durchgangs zur Muthgasse rechts und links weit oben Rauchverbotsaufkleber vorhanden, diese sind jedoch nicht gut sichtbar.
Bitte lassen sie in ca. 10m Abständen in Augenhöhe Aufkleber im Durchgang anbringen.
 
2)
U4 / SBahn Plattform nach Aufzug im Bereich vom "Espresso Heiligenstadt":
Mit dem Kinderwagen ist man auf Aufzüge angewiesen, um zu den Plattformen zu gelangen.
Unglücklicherweise wird beim Ein/Ausstieg in den Lift im Bereich des "Espresso Heiligenstadt" sehr oft geraucht.
Bitte diese Bereiche ebenfalls als Nichtraucherbereiche kennzeichnen, da man sonst lediglich durch Raucherbereiche zu den U- bzw. S-Bahn Plattformen gelangt
 
3)
SBahn Plattform S45: Rauchverbotszone erbeten:
Da am Bahnsteig explizite Rauchrzonen gekennzeichnet sind, ist dies für viele Raucher sozusagen ein Freibrief, dass Rauchen am gesamten Bahnsteig erlaubt sei.
Es passsiert sehr oft, dass ich Raucher am Bahnsteig darauf aufmerksam machen muss, nicht neben dem Kinderwagen zu rauchen.
Bitte entfernen sie die Raucherzonen an den Bahnsteigen und lassen sie klar erkennbare Rauchverbotskennzeichnungen anbringen.
 
Leider sehen sich weder die Wr. Linien (siehe mail im Anhang) noch die ÖBB (bisher keine Antwort) zuständig. Deshalb wende ich mich an sie:

In U-Bahnstationen besteht außerhalb des Entwerters Rauchverbot. Dieser Umstand ist jedoch weitgehend unbekannt.
Aus diesem Grunde ersuche ich sie hiermit, die Raucherzonen im gesamten Stationsgebäude zu entfernen und entsprechende klar erkennbare Rauchverbotskennzeichnungen anzubringen.
 
Da es sich beim Rauchverbot in U-Bahnstationen um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, ersuche ich sie weiters, einen entsprechenden Antrag in Tabakgesetz und Bundesgesetzblatt initiieren zu lassen bzw einen etwaigen Antrag zu unterstützen.
 

Passivrauchen ist insbesondere für Kinder und Ungeborene sehr gefährlich, siehe folgende Artikel:
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Tabakrauch_und_Kinder.pdf
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Informationen_zum_Passivrauchen.pdf
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Giftstoffe_im_Tabakrauch.pdf
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Passivrauchbedingte_Erkrankungen.pdf
 
Da meine Frau im 4. Monat schwanger ist, ist sie dadurch besonderen Gefahren ausgesetzt:
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Tabakrauch_und_das_Ungeborene.pdf
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 
Bis wann können die Maßnahmen von wem umsetzen werden?
Ich ersuche um postwendende Bestätigung des Erhalts!  Sollten Sie nicht zuständig sein, ersuche ich um sofortige, richtige Weiterleitung!

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!
 
mfg

« Letzte Änderung: März 18, 2014, 21:25:29 Nachmittag von admin »


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ÖBB, Wiener Linien, Verkehrsbetriebe, eine unendliche Zwangsberauchung
« Antwort #9 am: März 18, 2014, 19:14:15 Nachmittag »




Von: Erlacher Dietmar [mailto:erlacher.dietmar@aon.at]
Gesendet: Dienstag, 18. März 2014 18:07
An: 'infra.kundenservice@oebb.at'; 'service@pv.oebb.at'; 'office@schienencontrol.gv.at'; anregungen.kritik@pv.oebb.at; 'kundendienst@wienerlinien.at'
Cc: 'alois.stoeger@bmg.gv.at'; 'franz.pietsch@bmg.gv.at'; 'michael.haeupl@wien.gv.at'; 'sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at'; Dr. Helmut Weber (h.weber13@t-online.de)
Betreff: ÖBB, Wiener Linien: Zwangsberauchungen! - Beschwerden bringen nichts!
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner generellen gesundheitlichen Einschränkungen, sowie auf Grund der "Überstellung" von der Univ. Klinik Innsbruck nach Wien, bin ich am Do. 6.3.14 mit dem Zug, 1. Klasse, gereist. Der Zugbegleiter erkannte meine schwierige Situation und organisierte - besten Dank nochmals - eine "ÖBB-Security-Hilfsperson", die mich in Wien Westbhf. vom Abteil abholte.

Wir mussten fast den ganzen Bahnsteig entlang gehen, wobei am Nebengleis ein Zug kurz vor der Abfahrt stand. Ein halbes Dutzend ÖBB-Bedienstete waren am Bahnsteig, denen aber rund zehn RaucherInnen außerhalb der gekennzeichneten Raucherzonen egal waren. Einen weiteren Raucher, der sich "vor mir einreihte", machte ich auf das Rauchverbot außerhalb der Raucherzone aufmerksam. Vorerst vergeblich. Erst als er meine Security-Begleitung sah, "schwenkte er weg", blieb stehen, aber rauchte weiter.   

Schon etliche Meter vor dem Zugang in die Schalterhalle bemerkte ich die Zwangsberauchung, da etliche Leute direkt bei der Schiebetüre, beim dort montierten Aschenbecher, standen und rauchten. Auch nach dem Durchschreiten der Automatiktüren war noch deutlich der Tabakrauch vorhanden.

Was gedenken sie endlich zu tun, zum Schutze von Schwangeren, Säuglingen, Kindern, Erwachsene, Kranke, einfach Nichtraucher? Bekanntlich erhielten Sie bereits zig Beschwerden, von uns und von anderen Nichtrauchern, da es meist

keine deutlich abgetrennte Raucherzonen auf Österreichs Bahnhöfen gibt,
Aschenbecher direkt bei den Automatiktüren stehen,
die ÖBB-Bediensteten bei sich und den Zuggästen in keiner Weise auf die Einhaltung des Rauchverbotes achten.

Hier noch der Hinweis, dass ich bei der Abfahrt von Wien nach Innsbruck am 26.2.14 den Lenker des "Transportzuges zum Zugrestaurant" am Bahnsteig ersuchte, doch nicht den ganzen Bahnsteig entlang zu rauchen. Ergebnis: Er schaute weg, rauchte weiter! Wollen Sie das Foto?

Am selben Tag war ich vorher - mit Gepäck - im Wiener Linien Wartehäuschen Wagramerstr./Steigenteschg. und bat zwei junge, dazugekommene Frauen, bitte jetzt nicht neben mir mit dem Rauchen zu beginnen. Daraufhin die Antwort, dass das nicht verboten sei. Ich wurde fast 10 Minuten zwangsberaucht! DAS ist keine Seltenheit, sondern die Regel; z. B. "immer" in Floridsdorf, F. Jonas Platz, Straßenbahnwartehäuschen bei U-Bahn-Unterführung, oder Kagran, Straßenbahn-/Bushaltestellen, ff.!

Dass in Wien ein Rückgang der "Kippen-Wegwerfer" festgestellt wurde, darüber kann ich nur "lachen". Im Minutenabstand kann man rund um das Donauzentrum, aber auch an anderen Plätzen (Kagranerplatz, Prater Stern, Schwedenplatz, Stefansplatz ff.), "Kippen-Wegwerfer" sehen. Wahrscheinlich ist es den Aufsichtspersonen mittlerweile auch schon zu blöd und zu gefährlich(!), einzuschreiten. 


Heute wurde uns ein Schreiben "von BM. Stöger" weiter geleitet, GZ. BMG-22186/0057-II/1/2013, 18.03.2014.
Bitte richten Sie sich an die dort übermittelten Vorgaben, setzen Sie Empfehlungen endlich um, wie z. B.:

"Es können jedoch Inhaber für ihren Verantwortungsbereich über die Bestimmungen des Tabakgesetzes hinausgehende Regelungen treffen und Sanktionen (Maßnahmen) für ein Zuwiderhandeln festlegen; in solchen Fällen sind dann auch diese Inhaber für die Einhaltung dieser Rauchverbote bzw. auch für das Ergreifen von Maßnahmen bei Verstößen zuständig.

Hier ein Beispiel, um die Kompetenzen zu verdeutlichen: Bahnsteige von Zügen sind meist in offener Bauweise gebaut. Das geltende Tabakgesetz kann dort somit keine Anwendung finden. Jedoch hat die ÖBB bereits vor Jahren ein Rauchverbot für Bahnsteige ausgesprochen und das Rauchen dort nur noch in eingegrenzten Bereichen erlaubt. Damit ist auch die ÖBB für die Einhaltung des von ihr erlassenen Rauchverbots zuständig, ebenso wie die Ausschilderung, und die Kontrolle bzw. Sanktionierung. Wie/in welcher Form/wie oft sie dies tut, liegt in ihrem Ermessen.

Hingegen sind in geschlossener Bauweise errichtete Wartehallen in Bahnhöfen (Wände, Türe, Böden, Decke) als „Räume öffentlicher Orte“ anzusehen, und gelten dort die Bestimmungen des Tabakgesetzes. Der Inhaber ist verpflichtet, für die Einhaltung des Tabakgesetzes Sorge zu tragen und kann bestraft werden, wenn er dies nicht tut."


Mit welchen Möglichkeiten zum Schutz vor Zwangsberauchungen kann ich/können wir wann rechnen?


Mit freundlichen Grüßen

D. Erlacher, Krebspatient


           
                                K f K
       Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                             Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
         Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
         Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
         info@krebspatienten.at   www.krebsforum.at
      Initiative Rauchfreie Lokale: www.rauchsheriff.at
                Dietmar Erlacher, Bundesobmann
Bereits 480.000 Zugriffe/Monat auf www.krebsforum.at


Mehr Infos dazu auf:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=930.msg5875#msg5875


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Zwangsberauchungen in Österreich / Deutschland
« Antwort #10 am: März 19, 2014, 22:58:10 Nachmittag »




Von:
Gesendet: Mittwoch, 19. März 2014 20:04
An: Erlacher Dietmar
Betreff: Re: ÖBB, Wiener Linien: Zwangsberauchungen! - Beschwerden bringen nichts!


Sehr geehrter Herr Erlacher,
 
mit Beklemmung, Angst und unendlicher Enttäuschung lese ich Ihre negativen Erlebnisse. In Deutschland ist dies, mit Ausnahmen in der Gastronomie in Bayern und NRW, auch nicht besser. Die Frust ist überaus groß! Ich muss aber feststellen, dass ihr Österreicher euch weitaus mutiger wehrt als wir Deutschen. Mein Respekt und Hut ab!
 
Wir alle, mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen (Birgit Kübler), gehen aber schon immer einen falschen Weg, nämlich den der scheibchenweisen Besserung. Mit dieser Taktik werden wir auch in hundert Jahren noch nicht am Ziel sein. Denn das Ziel kann doch nur eine absolut rauchfreie Gesellschaft ohne jegliche Ausnahmen immer und überall sein!!! Auch Bayern ist diesen falschen Weg gegangen. Sie haben jetzt zwar eine rauchfeie Gastronomie einschließlich Zelten, aber überall sonst darf gequalmt werden. Auf Bahnhöfen in “eingezeichneten” Plätzen, in Biergärten, bei privaten Festen wie z.B. Taufen, auf  Kinderspielplätzen, in Freibädern, in Sportanlagen im Freien, in allen Freizeitanlagen, in Parks, in Einkaufspassagen, in Fußgängerzonen und Gehwegen, bei allen Festen wie Kirchweih, bei Veranstaltungen für Kinder im Freien, in Eissalons und auch beim Frisör etc., etc.!!!
 
Herr Erlacher, ich kann mit keiner Ausnahme leben, Sie vermutlich auch nicht. Das deutsche Grundgesetz garantiert doch, und das österreichische wird  etwa gleichlautend sein, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. Niemand darf die Rechte Anderer verletzen und Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit! Es ist verboten Waren in Umlauf zu bringen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu  Krankheit, Invalidität und Tod führen!!!
 
Demnach brauchen wir kein neues Gesetz. Das Problem ist lediglich, dass das Gesetz von den verantwortlichen Politikern missachtet wird! Ich nenne dies kriminell! Grundsätzlich bin ich aber auch der Meinung, dass unsere Argumente gegen tabakbedingte Massentötungen xmal ausreichen, um auf höchst richterlicher Ebene zum Erfolg zu kommen!

Wie ist Ihre Meinung?
 
Es grüßt Sie

Engelbergstaße 30
70499 Stuttgart


Kommentare an: info@krebspatienten.at


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Wiener Linien (Bus-Fahrer!)
« Antwort #11 am: Juni 16, 2016, 18:51:16 Nachmittag »


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