Probleme mit der ÖBB, den Wiener Linien, o. ä., und dadurch mit dem BMfG?
Ein paar Antwort-Zeilen von Dr. Pietsch könnten ggf. verwendet werden! Geschäftszahl: BMG-22186/0057-II/1/2013
Datum: 18.03.2014
Ihre Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr ..........!
Wir danken für Ihre
Mails vom 5. August, 5. September, 3. Oktober, 13. und 27.
November 2013, sowie vom 22. Jänner und 21. Februar 2014.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen und weiteren von der ho. Fachabteilung zu
erfüllenden Aufgabenstellungen war es uns bis dato nicht möglich, Ihnen eine
weitere Antwort zukommen zu lassen. (
Anmerkung: Nach über 8 Monaten!!!)
Wie Sie schon in unserem Schreiben vom 2. August 2013 informiert wurden, ist das
Tabakgesetz und damit auch die darin enthaltenen Nichtraucherschutzbestimmungen
für in offener Bauweise errichtete Gebäude, Durchgänge etc. nicht anwendbar.
Wie ebenfalls bereits mitgeteilt, können jedoch Inhaber für ihren Verantwortungsbereich
über die Bestimmungen des Tabakgesetzes hinausgehende Regelungen
treffen und Sanktionen (Maßnahmen) für ein Zuwiderhandeln festlegen; in solchen
Fällen sind dann auch diese Inhaber für die Einhaltung dieser Rauchverbote bzw. auch
für das Ergreifen von Maßnahmen bei Verstößen zuständig. Eine gesetzliche
Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
Nachdem Behörden in Österreich – wie in der Verfassung festgelegt – bei ihrer
Tätigkeit daran gebunden sind, was in den Gesetzen steht, und sie nicht ermächtigt
sind, darüber hinausgehend tätig zu werden, kann es für auf freiwilliger Basis –ob nun
von Unternehmen oder Privatpersonen etc. - verhängte Rauchverbote auch keine
„zuständige Behörde“ geben, die für die Einhaltung zu sorgen hätte.
Hier ein Beispiel, um die Kompetenzen zu verdeutlichen: Bahnsteige von Zügen sind
meist in offener Bauweise gebaut. Das geltende Tabakgesetz kann dort somit keine
Anwendung finden. Jedoch hat die ÖBB bereits vor Jahren ein Rauchverbot für
Bahnsteige ausgesprochen und das Rauchen dort nur noch in eingegrenzten
Bereichen erlaubt. Damit ist auch die ÖBB für die Einhaltung des von ihr erlassenen
Rauchverbots zuständig, ebenso wie die Ausschilderung, und die Kontrolle bzw.
Sanktionierung. Wie/in welcher Form/wie oft sie dies tut, liegt in ihrem Ermessen.
Hingegen sind in geschlossener Bauweise errichtete Wartehallen in Bahnhöfen
(Wände, Türe, Böden, Decke) als „Räume öffentlicher Orte“ anzusehen, und gelten
dort die Bestimmungen des Tabakgesetzes. Der Inhaber ist verpflichtet, für die
Einhaltung des Tabakgesetzes Sorge zu tragen und kann bestraft werden, wenn er
dies nicht tut. Ebenso kann jemand, der dort widerrechtlich raucht, angezeigt und
bestraft werden. In diesem Falle hat die Anzeige – ob nun gegen Inhaber oder
Raucher – bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen, und diese
Behörde muss den behaupteten Verstoß verifizieren und gegebenenfalls
sanktionieren.
Hinsichtlich des Rauchens auf U-/S-Bahn-Plattformen bzw. in offenen Durchgängen
können aus tabakrechtlicher Sicht somit nur die Inhaber (entweder ÖBB oder Wiener
Linien) dagegen angehen; dies ist jedoch eine unternehmerische Entscheidung und
gibt es keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Würde jemand in der U-Bahn, in einer S-Bahn oder in einem Zug Rauchen, wäre dies
nicht mehr der Freiwilligkeit unterworfen, sondern bestünde eine gesetzliche
Verpflichtung dazu, das tabakrechtliche Rauchverbot durchzusetzen.
Was nun den Vorplatz von „The Mall“ anbelangt, der in offener Bauweise errichtet
ist, so ist dort das Tabakgesetz nicht anwendbar, gibt es also auch keine Behörde, die
verpflichtet wäre, auf die Einhaltung zu achten.
Würde in der Mall drinnen geraucht werden, so wäre dies ein Verstoß gegen das
Tabakgesetz, welcher auf Anzeige hin von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde,
in diesem Falle dem Magistratischen Bezirksamt für den 3. Bezirk, zu
ahnden bzw. ggf. zu sanktionieren wäre.
Den uns mittlerweile vorliegenden Informationen nach ist Inhaber des Vorplatzes von
„The Mall“, in welchem sich auch die Fahrkartenautomaten befinden, die ÖBB. Wenn
diese dort Rauchverbotsschilder angebracht haben, dann obliegt es auch diesen, über
die Modalitäten von Kontrolle bzw. Sanktion von Verstößen zu entscheiden; wie oben
ausgeführt besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu und kann eine solche auf
Basis des Tabakgesetzes auch nicht behördlich eingefordert werden.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie als verantwortungsvoller Vater von kleinen Kindern
gern Regelungen hätten, die Ihnen ermöglichen, Ihre Kinder völlig vor Tabakrauch zu
bewahren. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit verdient dies große
Achtung, besonders in Anbetracht jener Eltern, die in Wohnungen oder Fahrzeugen
selbst in Anwesenheit ihrer Kinder rauchen, und diese damit einer Dauerbelastung
aussetzen, die tatsächlich negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder
erwarten lässt.
Wir bedauern, dass wir Ihnen hinsichtlich des Rauchens auf Freiflächen oder in
„offenen“ Gebäuden in Berücksichtigung des geltendes Rechtes keine andere
Information geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Dr. Franz Pietsch
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Von:
Gesendet: Freitag, 21. Februar 2014 08:21
An: alois.stoeger@bmg.gv.at; buergerservice@bmg.gv.at
Cc: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; info@krebspatienten.at
Betreff: RESEND002: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!
Sehr geehrter Herr Minister Stöger,
Sehr geehrte Damen und Herren vom Gesundheitsministerium!
Da ich leider bis jetzt noch immer keine Antwort auf meine Frage erhalten habe (weder vom Gesundheitsministerium noch von der Ombudsstelle für Nichtraucherschutz), ersuche ich sie hiermit, mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen und mir die Aktenzahl bekanntzugeben, unter welcher meine Angelegenheit bearbeitet wird.
Bitte unterstützen sie mich, meine Kinder nicht täglich unnötig Zigarettenrauch von unverantwortlichen Rauchern auszusetzen, wenn ich am überdachten Vorplatz der Wien-Mitte Mall beim Öbb Ticketautomaten stehe und danach zu den S-Bahnen weitergehe. Gerade in diesem Bereich ist die Belästigung duch Rauch besonders störend!
Vielen Dank!
mfg
Gesendet: Mittwoch, 22. Januar 2014 um 08:44 Uhr
Von:
An: alois.stoeger@bmg.gv.at
Cc: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at, info@krebspatienten.at
Betreff: Fw: RESEND001: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!
Sg. Herr Stöger,
Seit über einem Jahr versuche ich herauszufinden, wer für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes vor dem Einkaufzentrum Wien Mitte verantwortlich ist.
Ich muss fast täglich mit meinen kleinen Kindern vor dem Karenautomaten neben Rauchern Tickets kaufen, dies finde ich eine unzumutbare Situation. Leider fühlt sich hier niemand zuständig, die meiner Meinung nach mangelhaft aufgestgellten Rauchverbotsschilder zu kontrollieren.
Da ich von Hr. Pietsch, Leiter der Ombudsstelle NRS bisher keine Antwort erhalten habe, ersuche ich sie hiermit, mir Auskunft zu geben.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
mfg
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2013 um 08:36 Uhr
Von:
An: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: info@krebspatienten.at
Betreff: RESEND001: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!
Sg. Herr Pietsch!
Da ich leider auf mein mail vom 13. November 2013 noch keinerlei Reaktion erhalten habe bzw sich an der derzeitigen Situation noch nichts geändert hat, schicke ich ihnen hier nochmals mein Anliegen mit der Bitte um rasche Klärung.
Bitte helfen sie mit, insbesondere Kleinkinder nicht unnötig verrauchten Stellen beim Zugang zu öffentlichen Einrichtungen aussetzen zu müssen!
Vielen Dank für ihre Antwort!
mfg
Gesendet: Mittwoch, 13. November 2013 um 08:11 Uhr
Von:
An: ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at, franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: info@krebspatienten.at
Betreff: Zuständigkeiten Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte, Bahnhof Heiligenstadt erbeten!
Sehr geehrter Herr Pietsch!
Seit mehrern Monaten versuche ich nun vergeblich herauszufinden, wer für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes in folgenden Punkten zuständig ist.
Zwei Mails habe ich im Anschluss an dieses Schreiben dazugegeben.
1) Vorplatz Einkaufszentrum Wien-Mitte:
Rauchverbot für überdachten Vorplatz Wien-Mitte (siehe auch mein e-mail vom 05. September 2013)
Leider wird dort bei den Kartenautomaten noch immer teilweise direkt unter den Rauchverbotsschildern und neben den Kartenautomaten sehr viel geraucht.
Im Gegenteil: Raucher glauben ernsthaft, dass es sich hier um eine Raucherzone handelt, da ja Aschenbecher aufgestellt sind.
Es sollte laut mündlicher Aussage der Mall-Security die sog. 'Parksheriffs' für dessen Einhaltung sorgen. Lieder habe ich noch nie jemanden dort gesehen, der dies kontrolliert.
Können sie bitte herausfinden (lassen), welches Organ nun letztendlich für die Einhaltung der Rauchverbotsschilder zuständig ist und wer diese überwacht und exekutiert?
2) Heiligenstadt
Meine Anliegen im Detail siehe Mail vom 23. Juli 2013, hier nochmals kurz zusammengefasst:
a) Durchgang Richtung Muthgasse:
Viele Raucher zünden sich Zigaretten trotz Rauchverbot bereits im Durchgang kurz nach der Rolltreppe (bei U4) an. Die Beschilderung ist äußerst mangelhaft (lediglich am Ausgang des Gebäudes)
b) Überdachte U4 / SBahn Plattform nach Aufzug im Bereich vom "Espresso Heiligenstadt":
Die Benutzung des Aufzuges bedingt ein Durchqueren des 'Gastraums' des Espresso Heiligenstadt, wo idR viel geraucht wird.
c) SBahn Plattform S45: generelle Rauchverbotszone erbeten:
Passagiere halten sich nicht an die ausgeschilderten Raucherzonen sondern sind überall am Bahnsteig verteilt.
Einer Antwort vom Magistrat vom 19. Bezirk entnehme ich, dass der Bund für diverse Regelungen rund um die Station Heiligenstadt zuständig ist.
Wer genau im Bund ist dies? Außer einer kurzen Mitteilung vom Magistrat habe ich noch keinerlei Antwort bekommen.
Leider wurden bis jetzt noch immer keine weiteren Rauchverbotsschilder aufgestellt oder sonstige Maßnahmen eingeleitet.
Wer kontrolliert dessen Einhaltung?
Da ich stets nach langen Antwortzeiten lediglich Mitteilungen bezüglich einer Nichtzuständigkeit bekomme, wende ich mich nun vertrauensvoll an den Ombudsmann für Nichtraucherschutz und ersuche um Aufklärung.
Eine rasche Klarstellung bezüglich der o.a. Zuständigkeiten für Beschilderung und Exekution ist mir ein sehr großes Anliegen, da ich an den besagten Stellen mehrmals täglich mit meinem Kind unterwegs bin.
Vielen Dank für ihre Antwort, der Bekanntgabe der gewünschten Information und der Einleitung weiterer Schritte!
Mit freundlichen Grüßen,
///////////
Von:
Gesendet: Donnerstag, 05. September 2013 14:45
An: MBA 3 Post
Cc: florian.richter@wienmitte.at; Christina.Stocker@wienmitte.at; info@krebspatienten.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at
Betreff: Fw: Zugänge zu Bahnsteigen, Kartenautomaten und Shopping-Center in Wien-Mitte: Rauchverbotskennzeichnung + deren Einhaltung
Sg. Damen und Herren!
Ein Herr von der Wien Mitte Mall-Scurity teilte mir soeben telefonisch mit, dass sie außerhalb des Gebäudes keine Weisungsbefungnis hätten und somit nicht befugt sind, den Vorplatz Landstraße vor Wien-Mitte zu kontrollieren. (Bezüglich Kontrolle nur bis zur Gebäudegrenze siehe auch Antwort von Hr. Richter Florian - wobei Gebäudegrenze auch als vertikale Fluchtlinie beim äußern Punkt des Gebäudes gesehen werden könnte. Bei Dachlawinen wird da ja auch vor dem Gebäude gesperrt)
Er teilte mir weiters mit, dass die Kontrolle der Gemeinde mit den dort angestellten 'Park-Sheriffs' obliege.
Seit kurzem gibt es am Vorplatz-Eingangsbereich bei den Fahrscheinautomaten bei Wien Mitte in ca. 5m Höhe einige wenige Rauchverbotsschilder.
Bitte verstärken sie in diesem Bereich die Kontrollen und Sanktionen für die Einhaltung des Rauchverbotes.
Z. B. heute musste ich Tickets am Fahrkartenautomat abholen und mir von einem rauchenden Fahrkartenautomatbenutzer anhören lassen, dass es ihm egal sei, dass hier geraucht wird, da ja ohnehin jeder hier raucht und sich niemand darum kümmert, also quasi das Rauchen eh erlaubt sei und ihm die Schilder egal wären.
Dieses und andere Verhalten siehe mail unten verärgern mich. Ich muss weiterhin hilflos zusehen, wie mein Kind schutzlos rücksichtslosen egoistischen Rauchern ausgesetzt ist.
Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich zukünftig Verstöße melden kann und wer für die Kontrollen verantwortlich ist.
Bitte bestätigen Sie weiters den Erhalt dieses Schreibens.
Vielen Dank für ihre Stellungnahme.
mfg
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Von:
Gesendet: Dienstag, 23. Juli 2013 08:10
An: MBA 19 Post; vaa@volksanw.gv.at; buergerservice@bmg.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; Tiller Adolf; franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: Krebspatienten
Betreff: Wr. Linien/ÖBB - U4/SBahnhof Heiligenstadt: Rauchverbotskennzeichnung mangelhaft
Sg. Damen und Herren!
Ich fahre täglich mit dem Kinderwagen zu und von der U4 bzw. S45 Station Muthgasse. Meine schwangere Frau benutzt diese Linien ebenfalls.
Folgende mangelhafte Rauchverbotskennzeichnungen sind mir im Stationsgebäude aufgefallen:
1)
Durchgang Richtung Muthgasse:
Viele Raucher zünden sich Zigaretten bereits im Durchgang kurz nach der Rolltreppe (bei U4) an, was dazu führt, dass man den Rauch aufgrund des Luftzugs deutlich wahrnimmt.
Es sind zwar am Ende des Durchgangs zur Muthgasse rechts und links weit oben Rauchverbotsaufkleber vorhanden, diese sind jedoch nicht gut sichtbar.
Bitte lassen sie in ca. 10m Abständen in Augenhöhe Aufkleber im Durchgang anbringen.
2)
U4 / SBahn Plattform nach Aufzug im Bereich vom "Espresso Heiligenstadt":
Mit dem Kinderwagen ist man auf Aufzüge angewiesen, um zu den Plattformen zu gelangen.
Unglücklicherweise wird beim Ein/Ausstieg in den Lift im Bereich des "Espresso Heiligenstadt" sehr oft geraucht.
Bitte diese Bereiche ebenfalls als Nichtraucherbereiche kennzeichnen, da man sonst lediglich durch Raucherbereiche zu den U- bzw. S-Bahn Plattformen gelangt
3)
SBahn Plattform S45: Rauchverbotszone erbeten:
Da am Bahnsteig explizite Rauchrzonen gekennzeichnet sind, ist dies für viele Raucher sozusagen ein Freibrief, dass Rauchen am gesamten Bahnsteig erlaubt sei.
Es passsiert sehr oft, dass ich Raucher am Bahnsteig darauf aufmerksam machen muss, nicht neben dem Kinderwagen zu rauchen.
Bitte entfernen sie die Raucherzonen an den Bahnsteigen und lassen sie klar erkennbare Rauchverbotskennzeichnungen anbringen.
Leider sehen sich weder die Wr. Linien (siehe mail im Anhang) noch die ÖBB (bisher keine Antwort) zuständig. Deshalb wende ich mich an sie:
In U-Bahnstationen besteht außerhalb des Entwerters Rauchverbot. Dieser Umstand ist jedoch weitgehend unbekannt.
Aus diesem Grunde ersuche ich sie hiermit, die Raucherzonen im gesamten Stationsgebäude zu entfernen und entsprechende klar erkennbare Rauchverbotskennzeichnungen anzubringen.
Da es sich beim Rauchverbot in U-Bahnstationen um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, ersuche ich sie weiters, einen entsprechenden Antrag in Tabakgesetz und Bundesgesetzblatt initiieren zu lassen bzw einen etwaigen Antrag zu unterstützen.
Passivrauchen ist insbesondere für Kinder und Ungeborene sehr gefährlich, siehe folgende Artikel:
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Tabakrauch_und_Kinder.pdfhttp://www.passivesmoking.org/pdf_files/Informationen_zum_Passivrauchen.pdfhttp://www.passivesmoking.org/pdf_files/Giftstoffe_im_Tabakrauch.pdfhttp://www.passivesmoking.org/pdf_files/Passivrauchbedingte_Erkrankungen.pdf Da meine Frau im 4. Monat schwanger ist, ist sie dadurch besonderen Gefahren ausgesetzt:
http://www.passivesmoking.org/pdf_files/Tabakrauch_und_das_Ungeborene.pdf Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bis wann können die Maßnahmen von wem umsetzen werden?
Ich ersuche um postwendende Bestätigung des Erhalts! Sollten Sie nicht zuständig sein, ersuche ich um sofortige, richtige Weiterleitung!
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!
mfg