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Gesendet: Montag, 23. Juli 2012 23:35
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Betreff: Hr. Volksanwalt Dr. Kostelka, wo waren Sie im Dezember 2009?Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Kostelka,
"Sie haben der Behörde mitzuteilen, was Sie am 00.12.2009(!) und am 00.1.2010(!) bei Ihrem Besuch im Lokal XY gesehen haben", steht im "RSb-Brief".
Zwischenzeitlich machte ich Weihnachtseinkäufe ein Jahr später, und zwei Jahre später, und womöglich noch vor der UVS-Verhandlung drei Jahre später. Aber das ist den Behörden egal. Auch wenn seit Dezember 2009 rund 10.000 Anzeigen erfolgten, seit 1.1.2009 - nur durch uns (Innsbruck, Linz, Wien, Graz) - über 15.000 Meldungen an die Behörden gingen.
Übrigens, regelmäßig werde ich gefragt, warum das Gesundheitsministerium nur von viel weniger Anzeigen weiß. Dazu:
1) Viele Behörden leiten die Anzeigen nicht an den Bezirkshauptmann, bzw. dieser an den Landeshauptmann, und dieser an den roten Raucherschutzminister, weiter; fragen Sie MR. Dr. Pietsch.
2) Hunderte Anzeigen, übergeben bei Pressekonferenzen, verschwanden, wovon Sie sich selbst überzeugen konnten.
3) Hunderte Anzeigen lagen/liegen bei überlasteten Strafämtern, wovon Sie sich selbst überzeugen konnten.
4) Einzeldelikt-Folgedelikt? Die Behörden nehmen den bequemeren Weg, sagen:
"Wenn wir am 15.9.2011 eine Anzeige gegen das Lokal XY bekamen, und anschließend noch 15 Anzeigen, und wir jetzt den Strafbescheid aussenden, dann sind es nicht 16 Anzeigen, sondern nur eine Anzeige!"
Dass der Angezeigte sofort alle privaten Daten das Anzeigers bekommt, etliche couragierte Bürger dann überfallen und genötigt wurden, Angehörige Schikanen ausgesetzt waren, Mutbürger hohe Vermögensschäden erlitten, Lokal- und Hausverbote erhielten, Gerichtsverfahren hatten, wissen Sie auch. Und all das, weil es ein Gesetz gibt, welches die Behörden nicht exekutieren (brauchen)!
Übrigens, dass der anreisende Zeuge beim UVS die Wahrheit sagen muss, ist bekannt. Aber woran soll er sich nach fast drei Jahren 100 %ig erinnern, zudem fast täglich angezeigt wird. Rund alle 2 Wochen geht es den Anzeigern so.
Dass der unterlegene Berufungswerber dem Zeugen, dem Sachverständigen vom Marktamt, dem Beamten vom Magistrat, die alle beim UVS aufmarschieren, nichts vergüten braucht, ist ein Witz. Ebenso, dass regelmäßig die Unabhängigen Verhaltungssenate (UVS) den Akt wegen Formalfehler der 1. Instanz schließen; oder der UVS eine 1.000.- Euro Strafe der ersten Instanz - trotz einschlägiger Strafanmerkungen beim Berufungswerber - auf 400.- Euro reduzieren. Und da kommen unbeglichene Kosten für Vorbereitungen aller Geladenen dazu, einschließlich von drei Hofräten mit Schriftführer.
Herr Dr. Kostelka, wie viele Jahresberichte der Volksanwaltschaft müssen Sie noch im Parlament vortragen, wegen Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzes laut Tabakgesetz?
Dass das Rauchen gesundheitsschädlich ist, weiß auch unser Raucherschutzminister. Auch der Wirtschafts- und Arbeiterkammerpräsident, die Gewerkschaftsbosse wissen es, genauso wie die Arbeitsinspektorate und die Polizeiinspektoren, wobei diese beiden letzten Gruppen - per Erlass - nichts zur Verbesserung beitragen dürfen.
Wir informieren regelmäßig die Regierungsmitglieder und halbjährlich die neuen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenzen und die Präsidenten des Bundesrates. Es scheint, allen sind die 12.000 Rauchertoten und die 1.000 Passivrauchtoten egal. Nein, es scheint nicht so, es ist so, trotz der jährlich zusätzlich zehntausenden Tabakrauch-Schwersterkrankten, der 38.000 Krebsneuerkrankten, den 18.000 Krebstoten.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Erlacher, Krebspatient
K f K
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
Österreich
Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr: 0650-577-2395
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www.krebsforum.atInitiative Rauchfreie Lokale:
www.rauchsheriff.at NEU:
www.unterzeichne.at Dietmar Erlacher, Bundesobmann
D/Diverse, ins Forum
Anlagen