Von:
Gesendet: Donnerstag, 19. Jänner 2012 09:11
An: g.roehsner@eversheds.at (Plachuttas Rechtsanwalt)
Cc: franz.pietsch@bmg.gv.at (Ombudsmann Nichtraucherschutz im BMfG); 'vaa' (=Volksanwalt); 'UVS Post' (=Unabhängiger Verwaltungssenat); post@mba13.wien.gv.at (Bezirksamt); sofortmassnahmen@post.wien.gv.at
Betreff: Betretungsverbot - Plachutta-Gruppe - Mario Plachutta - Tabakgesetz[/color]
Sehr geehrter Herr Dr. Georg Röhsner!
Heute habe ich Ihr Schreiben erhalten, dass Ihr Mandant – Herr Mario Plachutta – über mich ein Betretungsverbot für die Lokale der „Plachutta-Gruppe“ ausgesprochen hat.
Zunächst möchte ich festhalten, dass meine Lokalbesuche bei Ihrem Mandanten immer völlig unauffällig waren und ich den Geschäftsbetrieb niemals gestört habe. Mag sein, dass Ihr „Hausverbot“ rechtlich hält, sicher ist das aber nicht. Es gibt z.B. Judikatur, dass „Mystery Shoppern“ vom Geschäftsinhaber kein Hausverbot auferlegt werden darf, wenn diese den Geschäftsablauf nicht stören. Wenn also jemand im Sinne des Nichtraucher- und Gesundheitsschutzes tätig ist, den Geschäftsbetrieb vor Ort gar nicht stört und gar nicht vor Ort erkannt und des Lokals verwiesen wird, ist es fraglich, wie die Gerichte entscheiden werden.
Ihr Mandant scheint unter Realitätsverlust zu leiden, wenn er meint, dass meine Anzeigen unberechtigt seien. Herr Plachutta wurde bereits mehrmals rechtskräftig wegen Verstöße gegen das Tabakgesetz verurteilt – auch aufgrund von Anzeigen und Zeugenaussagen anderer Personen.
Ich gebe Ihrem Mandanten eine Woche Zeit das Betretungsverbot für die Lokale der „Plachutta-Gruppe“ zurückzunehmen. Andernfalls werde ich gegen das Betretungsverbot verstoßen und dies rechtlich ausjudizieren. In diesem Fall werden dann selbstverständlich von mir die Medien informiert. Welche Folgen dies imagemäßig für Ihren Mandanten bedeuten würde, brauche ich Ihnen sicherlich nicht näher erläutern. Auch werde ich dann andere Personen beauftragen, die Lokale der „Plachutta-Gruppe“ regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung des Tabakgesetzes zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen