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Heute als Gast in Puls4, puls4.com, ich finde die heutige Abendsendung nicht, du? -
Der Diskussionspartner war der Wirt vom Restaurant Schrammelbeisl, 1170 Wien. "Bei mir ist alles in Ordnung, dem Nichtraucherschutz entsprechend!"
Daraufhin ich: "Und was ist mit den beiden Anzeigen, ich gebe Ihnen die Kopien vom Herbst bzw. Winter.!
Er: "Davon weiß ich nichts. Von der Behörde hat sich nie jemand bei mir gemeldet!"
SUPER ! Ist das der Beweis für Amtsmissbrauch, Korruption, ff.?
Und DAS ist sich kein Einzelfall! Es scheint, dass die Einzelfälle die Strafen sind. Aber MANN erfährt nichts - da heißt es DATENSCHUTZ ! - Hier die Anzeigen .....Pointe 1: Der Umweltminister kam zu uns und fragte: "Guten Tag, wer sind Sie." Ich: "Also mich kennt eigentlich fast jeder, aber wer sind Sie". Er: wandte sich beschämt ab
Pointe 2: Aus gut unterrichteter Kreise weiß der Wirt, dass die EU ab 2015 ein generelles Rauchverbot fixiert hat.
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Diese Direkt-Anzeige haben wir abschriftlich erhalten!Bitte schicke uns deine aktuelle "Befundaufnahme". http://www.schrammelbeisl.at/#Von: Alfons Berger [mailto:nosmo@gmx.at]
Gesendet: Samstag, 24. November 2012 10:06
An: aon.914464109@aon.at; comm-rep-vie@ec.europa.eu; franz.pietsch@bmg.gv.at; post@mba17.wien.gv.at
Betreff: 1170 Schrammelbeisl Anzeige nach dem Tabakgesetz, dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Dienstnehmerschutzverordnung
An:
MBA17
Elterleinplatz 14
1170 Wien
Datum:
24. 11. 2012
Betr.:
Restaurant Schrammelbeisl
Kalvarienberggasse/Blumengasse
1170 Wien
Denunziation: 23. 11. 2012 20:00 Uhr
Gastraumfläche geschätzt 100 m²
Umgehung des Tabakgesetzes
Raucher ist in jeder Hinsicht übergeordnet
Schank im Raucher
Raucher 60 % der Gastraumfläche
Zugang ins Lokal nur durch Raucher
Zugang zu den Toiletten nur durch Raucher
Geschäftsbetrieb zu 100 % im Raucher
Trenntüre offen fixiert, somit stark verrauchtes Einraumlokal
Feinstaubbelastung weit über EU-Norm
wie gibt’s das? Illegaler Dauerzustand seit Bestehen des Lokales !!!
Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Lagerung und Zubereitung von Speisen in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche
Übertretung nach der Dienstnehmerschutzverordnung: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Der Koch muß in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche arbeiten
Dieses Gasthaus ist die urtypische Verhöhnung der Bevölkerung. Im Gastraum wird ungeniert weitergepafft, als ob es kein Tabakgesetz gäbe: Musik, Stimmung, Hauptraum, Schank, Zugang, 100 % des Geschäftsbetriebes. Sollte jemand auf die wahnwitzige Idee verfallen, vielleicht rauchfrei in einem Gasthaus sitzen zu wollen, ganz abgesehen davon, daß das nicht geht, weil im "Nichtraucherraum" ist ohnehin der gleiche Qualm wie im Hauptraum, dann darf er
1. sich absondern
2. in einem unattraktiven Nebenraum sitzen
3. demonstrieren, daß er "anders" ist.
Und das seit Bestehen des Lokales mit der wohlwollenden Zustimmung des Magistrates, das sich genau 250 m vom Lokal befindet, trotz geschätzten 20 Anzeigen gegen dieses Lokal. Wenn das nicht Amtsmißbrauch ist?
Diese Direkt-Anzeige haben wir abschriftlich erhalten! Von: Alfons Berger [mailto:nosmo@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 26. September 2012 23:08
An: comm-rep-vie@ec.europa.eu; info@krebspatienten.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; post@mba17.wien.gv.at
Betreff: 1170 Schrammelbeisl Anzeige nach dem Tabakgesetz, dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Dienstnehmerschutzverordnung
An:
MBA17
Elterleinplatz 14
1170 Wien
Datum:
26. 9. 2012
Betr.:
Restaurant Schrammelbeisl
Kalvarienberggasse/Blumengasse
1170 Wien
Denunziation: 26. 9. 2012 20:00 Uhr
Gastraumfläche geschätzt 100 m²
Umgehung des Tabakgesetzes
Raucher ist in jeder Hinsicht übergeordnet
Schank im Raucher
Raucher 60 % der Gastraumfläche
Zugang ins Lokal nur durch Raucher
Zugang zu den Toiletten nur durch Raucher
Geschäftsbetrieb zu 100 % im Raucher
Trenntüre offen fixiert, somit stark verrauchtes Einraumlokal
Feinstaubbelastung weit über EU-Norm
wie gibt’s das? Illegaler Dauerzustand seit Bestehen des Lokales !!!
Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Lagerung und Zubereitung von Speisen in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche
Übertretung nach der Dienstnehmerschutzverordnung: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Der Koch muß in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche arbeiten
Dieses Gasthaus ist die urtypische Verhöhnung der Bevölkerung. Im Gastraum wird ungeniert weitergepafft, als ob es kein Tabakgesetz gäbe: Musik, Stimmung, Hauptraum, Schank, Zugang, 100 % des Geschäftsbetriebes. Sollte jemand auf die wahnwitzige Idee verfallen, vielleicht rauchfrei in einem Gasthaus sitzen zu wollen, ganz abgesehen davon, daß das nicht geht, weil im "Nichtraucherraum" ist ohnehin der gleiche Qualm wie im Hauptraum, dann darf er
1. sich absondern
2. in einem unattraktiven Nebenraum sitzen
3. demonstrieren, daß er "anders" ist.
Und das seit Bestehen des Lokales mit der wohlwollenden Zustimmung des Magistrates, das sich genau 250 m vom Lokal befindet, trotz geschätzten 20 Anzeigen gegen dieses Lokal. Wenn das nicht Amtsmißbrauch ist?
SCHEISSPAFFER !!!
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Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.0