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Wien, ANZEIGEN gegen "Besondere" und .....

Begonnen von admin, Januar 09, 2012, 00:17:19 VORMITTAG

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admin

#16
yyacggzz


Von:
Gesendet: Montag, 17. Dezember 2012 10:25
An: post@mba06.wien.gv.at; post@ma59.wien.gv.at; post@ma36.wien.gv.at; 'Faßl-Vogler Sylvia'
Cc:
Betreff: Anzeige - Verstoß gegen Tabakgesetz,NKV, LMSVG


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erstatte hiermit (wieder) Anzeige gegen das Top-Kino, Rahlgasse 1, 1060 Wien, wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz, NKV und LMSVG.

An Frau Mag.a Faßl-Vogler: Es gibt bereits eine Mailkorrespondenz mit Ihnen zu diesem Sachverhalt. Ich bin für kulturelle Förderung. Aber warum wird dieser Kinobetreiber gefördert, der offensichtlich nicht die notwendige Zuverlässigkeit zum Führen eines Kinobetriebes hat und der seit Jahren rechtswidrig seine Kinobesucher dem schädlichen Passivrauchen aussetzt und bereits einschlägige Vormerkungen hat?

An die MA 36: Dieser Kinobetreiber hat offensichtlich nicht die notwendige Zuverlässigkeit zum Führen eines Kinobetriebes. Er hat unverzüglich das Tabakgesetz einzuhalten, andernfalls ist ihm die Konzession zu entziehen. Oder wie viele Jahre muss ich noch diesen Missstand in diesem Kino beobachten und zur Anzeige bringen?

An die MA 59: Ich ersuche das Marktamt unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit das LMSVG und das damit im Zusammenhang stehende absolute Rauchverbot in diesem Betrieb sofort und dauerhaft eingehalten wird. Andernfalls ist dieser Betrieb behördlich zu schließen.

Mit freundlichen Grüßen



-------------------------------------------------


TOP - KINO in Wien


"Die ganze Welt ist Bühne", besonders Österreich: Der Aschenbecher Europas!"



Das Kinofoyer bildet eine räumliche Einheit mit dem
gastronomischen Bereich. Bei einem der zwei Eingänge (der näher zum Kinosaal liegt) war
ein Nichtraucherpiktogramm angebracht. Im Inneren des Lokals waren keine
Nichtraucherpiktogramme und keine geschriebenen Rauchverbote angebracht. Es waren
keine Aschenbecher aufgestellt, aber während meiner Beobachtungszeit haben für mich
erkennbar fünf Lokalgäste geraucht. Zigarettenstummel und Asche waren auf dem Boden zu
sehen. Das Personal hat eindeutig die rauchenden Gäste beim Vorbeigehen oder bei
Serviervorgängen wahrgenommen, diese aber nicht vom Rauchen abgehalten. Sie wurden
also offensichtlich weder ermahnt noch sonst irgendwie veranlasst das Rauchen
einzustellen. Die Kinokasse ist an der Theke dieses „Raucherraums“ untergebracht.

Zwischen einer kleinen Küche gab es einen ständig offenen Durchgang zur Theke und damit
zum „Raucherraum“. In diesem Küchenraum waren Nichtraucherpiktogramme angebracht,
eine Tür zwischen Küche und Thekenbereich konnte ich nicht erkennen. Es muss also davon
ausgegangen werden, dass Lebensmittel in der Küche von durch im Zigarettenrauch
enthaltenen Giftstoffen kontaminiert werden. Gemäß den Bestimmungen und der
Interpretation des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes darf in einem
Raum der Gastronomie oder eines Geschäftes weder vom Personal noch von Lokalgästen
geraucht werden â€" unabhängig von allfälligen Verstößen gegen das Tabakgesetz-, wenn in
diesem Raum Speisen für Lokalgäste zubereitet oder offene Lebensmittel verarbeitet,
gelagert oder verkauft werden. Diese Räumlichkeiten sind selbstverständlich tatsächlich
räumlich von Raucherbereichen zu trennen.

Besonders bemerkenswert ist meine folgende Beobachtung: Ein weiblicher Lokalgast kam
mit einer brennenden Zigarette zur Theke und fragte die Kellnerin nach einem
Aschenbecher. Diese antwortete, der ganze Boden sei Aschenbecher und als solcher zu
verwenden.
Auf die erstaunte Frage der Dame, warum, meinte die Kellnerin: “Nicht darüber
nachdenken, einfach weiter rauchen.“




Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin


Vorfallsort: 1010 Wien, Dr. Karl Renner Ring 3, Parlament, Parlamentskantine
Vorfallszeit: 06.12.2012, 10:05 Uhr â€" 10:35 Uhr
Verantwortliche: Fa: Waldemar Benedict+Co GesmbH
Adr: Dr. Karl Renner Ring 3
1010 Wien
Tel: +41/1/40110-2565
FN: 108736g


PS.: Seit mindestens 1.1.2005 keine Einhaltung des Nichtraucherschutzes laut Tabakgesetz?

Sachverhalt: Zur Vorfallszeit war ich am Vorfallsort. Das Lokal ist im Parlament etabliert und stellt dort die Kantine dar. Das Lokal betritt man über den Nichtraucherbereich, welcher durch einen großen Saal gebildet wird, in dem sich die Schank und der Zugang zur Küche befindet. Eine Seitentüre führt in den Raucherbereich. Der Eingang zur Küche weißt keine Türe auf und ist daher durchgehend geöffnet.

Ab meinem Betreten des Lokales bis zum Verlassen, war die Türe zum Raucherraum dauerhaft geöffnet und wurde nie geschlossen, obwohl der Kellner mehrfach durch die Türe schritt.

Im Raucherraum konnte ich von außen zwei Personen erkennen, von den zumindest eine Pfeifentabak rauchte, der
im Nichtraucherbereich deutlich wahrnehmbar wahr und Augen und Lunge leicht reizte.

Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes wurde nach meiner Rechtsauffassung gegen das Tabakgesetz verstoßen.
Da durch diverse internationale Studien belegt ist, dass Zigarettenrauch stark kanzerogen ist und dieser Rauch über
den Nichtraucherbereich ungehindert in die Küche eindrang, in welcher Speisen zubereitet wurden und werden,
wurde hier nach meiner Rechtsauffassung auch gegen die Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetzes verstoßen.

Während meines Aufenthaltes schoss ich zum Beweis einige Lichtbilder mit meinem Smartphone. Diese wurden mit
einem IPhone 4 und der App Theodolite Pro geschossen. Diese App speichert Datum, Uhrzeit und Positionsdaten,
sowie eine selbstgewählte Beschreibung in eine Ecke des Fotos, wodurch nachvollzogen werden kann, wann und wo
dieses Bild aufgenommen wurde. Abweichungen aufgrund nicht geeichten Gerätes sind möglich.

Anlagen
Beilagen und Beweismittel


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin


Cafe Prückl:
Jetzt haben sie die Räume ausgetauscht und der Hauptraum ist endlich der Nichtraucherraum.
Warum nicht gleich?
Nichtraucherraum nun bummvoll. Raucherraum sei spärlich besucht.


Da fällt mir ein:
Stein, Schottentor, offene Türen
oder
Drechsler, Wienzeile, KRT

???????????


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin



An das Magistratische Bezirksamt f.d. 1.und 8. Bezirk der Stadt Wien 

post@mba01.wien.gv.at

Betreff: Anzeige wegen Nichteinhaltung Nichtraucherschutz

Lokal: Ein VIP-Lokal

Besuch am: 14.12.2012, 19:00h-21.30h

Kennzeichnung: KEINE, fehlt am Eingang als auch im Lokal

Anzahl der Raucher (Theke/Tische): im Eingangsbereich an der Bar ca. 7-10 Raucher bei insgesamt rund 30 Gästen; insbesondere auch Zigarren!

Anzahl der Aschenbecher (Theke/Tische): an der langen Bar im Eingangsbereich und an allen Loungetischen im Barbereich

Zusätzliche Anmerkungen:
Der Eingangsbereich (=Barbereich) ist Raucherbereich, der Restaurantteil Nichtraucherbereich; das ist aber nicht klar ersichtlich, da keine Kennzeichnungen vorhanden sind.
Im Restaurantteil wurde zumindest nicht geraucht, dafür umso mehr im Barteil, der NICHT räumlich vom Restaurant getrennt ist.
Leider stinkt es im ganzen Lokal nach Tabakrauch, insbesondere Zigarrenrauch, auch im Restaurantteil.


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#20
x2c8azy






Heute als Gast in Puls4, puls4.com, ich finde die heutige Abendsendung nicht, du? -

Der Diskussionspartner war der Wirt vom Restaurant Schrammelbeisl, 1170 Wien. "Bei mir ist alles in Ordnung, dem Nichtraucherschutz entsprechend!"

Daraufhin ich: "Und was ist mit den beiden Anzeigen, ich gebe Ihnen die Kopien vom Herbst bzw. Winter.!

Er: "Davon weiß ich nichts. Von der Behörde hat sich nie jemand bei mir gemeldet!"

SUPER ! Ist das der Beweis für Amtsmissbrauch, Korruption, ff.?

Und DAS ist sich kein Einzelfall! Es scheint, dass die Einzelfälle die Strafen sind. Aber MANN erfährt nichts - da heißt es DATENSCHUTZ ! - Hier die Anzeigen .....



Pointe 1: Der Umweltminister kam zu uns und fragte: "Guten Tag, wer sind Sie." Ich: "Also mich kennt eigentlich fast jeder, aber wer sind Sie". Er: wandte sich beschämt ab     :)

Pointe 2: Aus gut unterrichteter Kreise weiß der Wirt, dass die EU ab 2015 ein generelles Rauchverbot fixiert hat.


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Diese Direkt-Anzeige haben wir abschriftlich erhalten!


Bitte schicke uns deine aktuelle "Befundaufnahme". http://www.schrammelbeisl.at/#

Von: Alfons Berger [mailto:nosmo@gmx.at]
Gesendet: Samstag, 24. November 2012 10:06
An: aon.914464109@aon.at; comm-rep-vie@ec.europa.eu; franz.pietsch@bmg.gv.at; post@mba17.wien.gv.at
Betreff: 1170 Schrammelbeisl Anzeige nach dem Tabakgesetz, dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Dienstnehmerschutzverordnung

An:
MBA17
Elterleinplatz 14
1170 Wien

Datum:
24. 11. 2012

Betr.:
Restaurant Schrammelbeisl
Kalvarienberggasse/Blumengasse
1170 Wien

Denunziation: 23. 11. 2012 20:00 Uhr
Gastraumfläche geschätzt 100 m²
Umgehung des Tabakgesetzes
Raucher ist in jeder Hinsicht übergeordnet
Schank im Raucher
Raucher 60 % der Gastraumfläche
Zugang ins Lokal nur durch Raucher
Zugang zu den Toiletten nur durch Raucher
Geschäftsbetrieb zu 100 % im Raucher
Trenntüre offen fixiert, somit stark verrauchtes Einraumlokal
Feinstaubbelastung weit über EU-Norm
wie gibt’s das? Illegaler Dauerzustand seit Bestehen des Lokales !!!
Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Lagerung und Zubereitung von Speisen in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche
Übertretung nach der Dienstnehmerschutzverordnung: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Der Koch muß in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche arbeiten
Dieses Gasthaus ist die urtypische Verhöhnung der Bevölkerung. Im Gastraum wird ungeniert weitergepafft, als ob es kein Tabakgesetz gäbe: Musik, Stimmung, Hauptraum, Schank, Zugang, 100 % des Geschäftsbetriebes. Sollte jemand auf die wahnwitzige Idee verfallen, vielleicht rauchfrei in einem Gasthaus sitzen zu wollen, ganz abgesehen davon, daß das nicht geht, weil im "Nichtraucherraum" ist ohnehin der gleiche Qualm wie im Hauptraum, dann darf er
1. sich absondern
2. in einem unattraktiven Nebenraum sitzen
3. demonstrieren, daß er "anders" ist.
Und das seit Bestehen des Lokales mit der wohlwollenden Zustimmung des Magistrates, das sich genau 250 m vom Lokal befindet, trotz geschätzten 20 Anzeigen gegen dieses Lokal. Wenn das nicht Amtsmißbrauch ist?



Diese Direkt-Anzeige haben wir abschriftlich erhalten!

 
Von: Alfons Berger [mailto:nosmo@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 26. September 2012 23:08
An: comm-rep-vie@ec.europa.eu; info@krebspatienten.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; post@mba17.wien.gv.at
Betreff: 1170 Schrammelbeisl Anzeige nach dem Tabakgesetz, dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und der Dienstnehmerschutzverordnung

An:
MBA17
Elterleinplatz 14
1170 Wien

Datum:
26. 9. 2012

Betr.:
Restaurant Schrammelbeisl
Kalvarienberggasse/Blumengasse
1170 Wien

Denunziation: 26. 9. 2012 20:00 Uhr
Gastraumfläche geschätzt 100 m²
Umgehung des Tabakgesetzes
Raucher ist in jeder Hinsicht übergeordnet
Schank im Raucher
Raucher 60 % der Gastraumfläche
Zugang ins Lokal nur durch Raucher
Zugang zu den Toiletten nur durch Raucher
Geschäftsbetrieb zu 100 % im Raucher
Trenntüre offen fixiert, somit stark verrauchtes Einraumlokal
Feinstaubbelastung weit über EU-Norm
wie gibt’s das? Illegaler Dauerzustand seit Bestehen des Lokales !!!
Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Lagerung und Zubereitung von Speisen in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche
Übertretung nach der Dienstnehmerschutzverordnung: keine räumliche Trennung zwischen stark verrauchtem Gastraum und der Küche. Der Koch muß in einer durch toxischen Tabakrauch stark verseuchten Küche arbeiten
Dieses Gasthaus ist die urtypische Verhöhnung der Bevölkerung. Im Gastraum wird ungeniert weitergepafft, als ob es kein Tabakgesetz gäbe: Musik, Stimmung, Hauptraum, Schank, Zugang, 100 % des Geschäftsbetriebes. Sollte jemand auf die wahnwitzige Idee verfallen, vielleicht rauchfrei in einem Gasthaus sitzen zu wollen, ganz abgesehen davon, daß das nicht geht, weil im "Nichtraucherraum" ist ohnehin der gleiche Qualm wie im Hauptraum, dann darf er
1. sich absondern
2. in einem unattraktiven Nebenraum sitzen
3. demonstrieren, daß er "anders" ist.
Und das seit Bestehen des Lokales mit der wohlwollenden Zustimmung des Magistrates, das sich genau 250 m vom Lokal befindet, trotz geschätzten 20 Anzeigen gegen dieses Lokal. Wenn das nicht Amtsmißbrauch ist?
SCHEISSPAFFER !!!


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Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.0



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

Gesunde Luft



http://www.puls4.com/video/guten-abend-oesterreich/play/2092287

15 sec. Werbung muss man vorher über sich ergehen lassen.


Du bist gut rübergekommen - bestimmt, aber nicht aggressiv.
Der Wirt hat sich aber auch atypisch "lässig" gegeben. Hoffentlich geht das Wirtesterben solcher Wirte weiter!

admin




Hallo,

unter diesem Link

http://www.youtube.com/watch?v=THhxvmh28KY

kann die gestrige TV-Sendung teilweise (ca. 9 min) nochmals angesehen werden.


Zusatzinformationen nachstehend, und unter http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=824.msg4958#msg4958

1) Es wird über das Messen und die Messergebnisse beim Zigarettenrauchen im Auto berichtet.

2) Ein Wirt, als Diskussionsteilnehmer, wurde vor einem halben Jahr in etlichen Punkten bei der Strafbehörde angezeigt. Diese, und eine frühere Anzeige, bewirkte nichts.
Der Wirt sagte vor laufender TV-Kamera: Ich weiß nichts von einer Anzeige, bekam keine Mitteilung, kein Schreiben, keinen Strafbescheid (Das Tabakgesetz sieht in Österreich beim erstmaligen Verstoß bis 2.000.- und bei Wiederholung bis 10.000.- Euro als Strafe vor! Aber ……! Übrigens, wegen Datenschutz bekommt der Anzeiger keine Auskunft über seine Anzeige!).


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351