Autor Thema: TABAKGESETZ - Bundeskanzler, Vizekanzler .... Aha!  (Gelesen 14387 mal)

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TABAKGESETZ - Bundeskanzler, Vizekanzler .... Aha!
« am: Dezember 26, 2011, 14:58:54 Nachmittag »
ERLACHER UVS-Beschwerde - BKA-330.040/0963-VII/4/2011


MR DR. FRANZ PUTZ
LEITER BÜRGERINNEN- UND BÜRGERSERVICE
GZ ● BKA-330.040/0963-VII/4/2011
E-MAIL ● SERVICE@BKA.GV.AT
BUNDESKANZLERAMT

Herrn
Dietmar Erlacher
Per E-Mail: erlacher.d@gmail.com
Wien, am 14. Dezember 2011


Sehr geehrter Herr Erlacher !

Das Bürgerinnen- und Bürgerservice des Herrn Bundeskanzlers hat Ihr Schreiben
vom 20. November 2011 erhalten.
(Hier nachzulesen: http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=807.msg3666#msg3666 9

Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Wir sind bemüht, Briefe und E-Mails an
den Herrn Bundeskanzler umfassend und so rasch wie möglich zu beantworten.
Aufgrund der Vielzahl an einlangenden Schreiben kann es jedoch leider zu
Verzögerungen kommen. Hinsichtlich Ihres Schreibens haben wir uns mit dem
Unabhängigen Verwaltungssenat Wien in Verbindung gesetzt und konnten folgendes
für Sie herausfinden:

Ein Großteil der Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tabakgesetz wird aufgrund
von Anzeigen von Privatpersonen, darunter auch von Ihnen, sehr geehrter Herr
Erlacher, durchgeführt. Allerdings kann der Umstand, dass diese Privatpersonen
zweifellos mit großem Engagement für den Nichtraucherschutz eintreten, keine
Sonderstellung in Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
bewirken. So sind Verhandlungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien in
der Regel öffentlich, das heißt jedermann kann im Rahmen des technisch Möglichen
(zum Beispiel im Hinblick auf vorhandenen Platz im Verhandlungssaal) einer
Verhandlung beiwohnen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit räumt aber im Gegensatz
zu den in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Parteienrechten den Zuhörern kein
Recht auf Kenntnis des gesamten Akteninhaltes ein. Verzichtet der Beschuldigte auf
die Verlesung von Aktenstücken oder auf eine mündliche Verkündung des
Bescheides, was häufig vorkommt, so erhalten die Zuhörer keine Kenntnis vom
gesamten Verfahrensablauf. Dies gilt für alle Zuhörer.

Sie, sehr geehrter Herr Erlacher, waren, wie uns mitgeteilt wurde, bereits bei einer
Vielzahl von Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien anwesend:
So haben Sie einerseits als „Öffentlichkeit“ Verhandlungen beigewohnt, andererseits
wurden Sie als Zeuge in der von Ihnen wahrgenommenen und zur Anzeige
gebrachten Übertretungen des Tabakgesetzes einvernommen.

- 2 –

In Verfahren, in denen Sie als Zeuge einvernommen wurden – so wurde uns
mitgeteilt – erhielten Sie Kenntnis vom Verhandlungstermin durch eine Ladung, in
der auch der Gegenstand der Einvernahme angeführt wird.

Für die anderen Verfahren gilt, dass alle Verhandlungstermine in der Schautafel vor
der Protokoll- und Einlaufstelle des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien
ausgehängt werden. Aufgrund der Vielzahl von Verhandlungen (beim Unabhängigen
Verwaltungssenat Wien wurden im Jahr 2010 mehr als 4000 Verhandlungen
durchgeführt) kann dieser Aushang lediglich für zwei Tage im Voraus erfolgen.

Sie konnten und können sich somit - wie jeder andere Staatsbürger - über
stattfindende Verhandlungen von dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
informieren und uns wurde gesagt, dass Sie auch Kenntnis über den Sachausgang
erhielten, wenn Sie bis zum Schluss der Verhandlung anwesend waren, wenn die
Entscheidung verkündet wird.

Abschließend ist zu sagen, dass die Leiterin der Evidenz- und Dokumentationsstelle
des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien Entscheidungen von grundsätzlicher
Bedeutung für das RIS auswählt. Eine „wohlwollende Befriedigung von Anfragenden
bei öffentlichem Interesse“ - wie von Ihnen gefordert - ist gesetzlich nicht
vorgesehen.

Wir hoffen, sehr geehrter Herr Erlacher, Ihnen mit diesen Informationen dienlich
gewesen zu sein, wünschen Ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i.V. PUTZ


Anm.:
Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Nachdem auch VVA Volksanwalt Dr. Kostelka mitteilte, die Verhandlungen müssen zumindest zwei Tage vorher öffentlich angeschlagen sein,
suchte ich bei meinem letzten Wienbesuch diese Anschlagtafel. Dabei "stürzte" ich in zwei UVS-Büros, wo munter drauflos geraucht wurde!
Ebenso war die in der "Teeküche", bei offener Türe in den Parteiengang!
Auf der Anschlagtafel waren schließlich nicht einmal die taggleichen Verhandlungen zum Tabakgesetz.
Stellungnahme: Kein Platz!
Super!

« Letzte Änderung: Februar 26, 2013, 23:20:07 Nachmittag von admin »


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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrter Herr Vizekanzler, .........
« Antwort #1 am: Februar 26, 2013, 23:18:30 Nachmittag »
ydegq



Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Dienstag, 26. Februar 2013 20:36
An: 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'michael.spindelegger@oevp.at'
Cc: 'barbara.prammer@parlament.gv.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'karlheinz.kopf@oevpklub.at'; 'josef.cap@spoe.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'comm-rep-vie@ec.europa.eu'; 'fctcsecretariat@who.int'; 'laszlo.andor@ec.europa.eu'; 'Tonio.Borg@ec.europa.eu'; 'markus.wallner@vorarlberg.at'; 'edgar.mayer@parlament.gv.at'; 'kurt.gruenewald@gruene.at'; 'erwin.rasinger@oevp.at'; 'Peter.KAISER@ktn.gv.at'; 'uwe.scheuch@ktn.gv.at'; 'sabine.oberhauser@spoe.at'; 'jennifer.sommer@spoe.at'; 'gabriele.kotzegger@spoe.at'; 'werner.kogler@gruene.at'; 'peter.pilz@gruene.at'; 'heinz.fischer@hofburg.at'; 'aon.914464109@aon.at'

Betreff: BKA-330.035/0014-VII/4/2013 Nichtraucherschutz seit 4 Jahren nicht umsetzbar - "Chefsache" !


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,



auf Grund "Ihres" szt. Schreibens haben wir uns anschließend "auftragsgemäß" nochmals an das BMfG  gewandt, mit Hinweis auf Ihren Verweis. Wahrscheinlich war aber gerade Letzteres ausschlaggebend, dass BM. Stöger - bzw. er durch einen Verweis an Ombudsmann für Nichtraucherschutz MR. Dr. Pietsch, nicht nur in diesem Fall, sondern - seit gut einem Jahr NICHT mehr antwortet.

Der guten Ordnung halber dürfen wir Ihnen nachstehend auch das heutige Schreiben zur Kenntnis zu bringen.
Wir ersuchen um Ihre geschätzte "Gesamtantwort", bzw. dass der seit 4 Jahren anhaltende Nicht-Nichtraucherschutz zur "Chefsache" erklärt wird, und Sie sich sofort für ein generelles
Rauchverbot in Lokalen

einsetzen. Weder SP- noch VP-Gesundheitssprecher, noch die Regionalpolitiker oder die leitende Vollzugsbeamtenschaft sehen eine Möglichkeit zur Verbesserung/Beendigung der Misere (siehe Anlage "Hohes Haus"!) des nicht zu kontrollierenden Tabakgesetzes.

Tabakrauch verursacht rund 40 % der jährlich 39.000 Krebserkrankungen (Lungenkrebs 90 %!). Das bestätigen Ihnen die Onkologie-Klinikvorstände am AKH-Wien Prof. Zielinski und Prof. Kornek. Prof. Manfred Neuberger, MedUni-Wien, klärt Sie gerne auf über die Tabakrauchauswirkungen der ÖsterreicherInnen wie Schädigungen des Ungeborenen, plötzlichen Kindstod, Allergien, Asthma, COPD, Herzinfarkt, Schlaganfall, etc.! Es gibt keine Raumtrennung, und wenn, dann ist die Raucherraumtüre immer offen! Auch dringt Tabakrauch zur Essenszubereitung in die Küche! Prof. Neuberger kann Ihnen auch Messergebnisse vorlegen, dass selbst bei ordnungsgemäßem Schließen der Raucherraumtüren, im Nichtraucherraum stärkere Feinstaubbelastungen als am Gürtel zur Hauptverkehrszeit gemessen wurden. Zudem befinden sich ständig Kinder und Jugendliche in Raucherräumen oder Raucherlokalen, oft einschließlich Kinderringelspiel, gesetzlich gedeckt!


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler!

Es hilft also nur generelles Rauchverbot in Lokalen!



Besten Dank im Voraus für Ihr Bemühen um die Gesundheit der ÖsterreicherInnen, nachdem das BMfG dazu nicht in der Lage ist. Das im Namen unserer rund 16.000 Vereinsmitglieder, und 2/3 der Gesamtbevölkerung!


Mit freundlichen Grüßen


Dietmar Erlacher, Krebspatient


Anlagen


           
                               K f K
       Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                            Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
        Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
    Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
    info@krebspatienten.at    www.krebsforum.at
Initiative Rauchfreie Lokale: www.rauchsheriff.at
             Dietmar Erlacher, Bundesobmann
Bereits 400.000 Zugriffe/Monat auf www.krebsforum.at



Von: Bürgerservice [mailto:buergerservice@bka.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 26. Februar 2013 14:48
An: 'krebspatient-krebsforum@utanet.at'; 'kontakt@krebspatient.at'; 'krebspatienten@gmail.com'; 'info@krebspatienten.at'
Betreff: Erlacher Nichtraucherschutz - BKA-330.035/0014-VII/4/2013
siehe Anlage

----------------------------------------------------------------------------------

Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Dienstag, 26. Februar 2013 12:50
An: franz.pietsch@bmg.gv.at; 'alois.stoeger@bmg.gv.at' (alois.stoeger@bmg.gv.at);
Cc: 'barbara.prammer@parlament.gv.at'; 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'michael.spindelegger@oevp.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'karlheinz.kopf@oevpklub.at'; 'josef.cap@spoe.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'comm-rep-vie@ec.europa.eu'; 'fctcsecretariat@who.int'; 'laszlo.andor@ec.europa.eu'; 'Tonio.Borg@ec.europa.eu'; 'markus.wallner@vorarlberg.at'; 'edgar.mayer@parlament.gv.at'; 'kurt.gruenewald@gruene.at'; 'erwin.rasinger@oevp.at'; 'Peter.KAISER@ktn.gv.at'; 'uwe.scheuch@ktn.gv.at'; 'franz.pietsch@bmg.gv.at'; 'ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at'; 'sabine.oberhauser@spoe.at'; 'jennifer.sommer@spoe.at'; 'gabriele.kotzegger@spoe.at'; 'werner.kogler@gruene.at'; 'peter.pilz@gruene.at'; 'info@krebspatienten.at'; 'heinz.fischer@hofburg.at'; 'aon.914464109@aon.at'; 'buergerservice@bmg.gv.at'

Betreff: BMfG - Wie es "draußen zugeht", wie sich nicht und nicht etwas verbessert, siehe ..................


Sehr geehrter Herr MR. Dr. Pietsch,
"Ombudsmann für Nichtraucherschutz, Leiter der Drogenabteilung im BMfG, ff.",

....... mehr darüber auf ......... nachzulesen:
http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=643.msg4695#msg4695


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

MR DR. FRANZ PUTZ
LEITER BÜRGERINNEN- UND BÜRGERSERVICE
GZ ● BKA-330.035/0014-VII/4/2013
E-MAIL ● SERVICE@BKA.GV.ATHerrn
Dietmar ERLACHER
Per E-Mail: krebspatientkrebsforum@utanet.at

Wien, am 26. Februar 2013

Sehr geehrter Herr ERLACHER!

Der Herr Bundeskanzler dankt für Ihr erneutes Schreiben vom 19. Februar 2013 und
hat sein Bürgerinnen- und Bürgerservice mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.

Sehr geehrter Herr Erlacher, hinsichtlich Ihrer engagierten Ausführungen dürfen wir
zunächst an unser ausführliches Antwortschreiben vom 11. Mai 2011 (BKA-
330.040/0528-VII/4/2011) erinnern.

Selbstverständlich ist der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher in
Österreich nach wie vor ein wichtiges Anliegen von Bundeskanzler Werner Faymann.

Wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass weder der Herr Bundeskanzler noch das
Bundeskanzleramt
in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit direkt tätig werden
können.

Vielmehr ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für Ihr Anliegen
zuständig.
Aus Ihrem Schreiben konnten wir entnehmen, dass Sie dieses auch dem
BMG übermittelt haben. Wir ersuchen Sie daher höflichst, die allfällige Antwort
abzuwarten.


Sollten Sie noch Fragen haben, oder Probleme bei der Kontaktaufnahme auftreten,
können Sie sich auch an das Servicetelefon des Herrn Bundeskanzlers unter der
gebührenfreien Telefonnummer 0800 222 666 wenden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden Sie gerne montags bis freitags, von 08:00 bis 18:00 Uhr,
informieren.

Wir hoffen, sehr geehrter Herr Erlacher, dass wir Ihnen mit diesen Informationen
dienlich sein konnten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
i.V. PUTZ

« Letzte Änderung: Februar 26, 2013, 23:49:36 Nachmittag von admin »


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"DEUTSCHLAND" an Vizekanzler Mitterlehner
« Antwort #2 am: Februar 01, 2015, 19:53:53 Nachmittag »



Von: Dr. Helmut Weber [mailto:h.weber13@t-online.de]
Gesendet: Samstag, 31. Januar 2015 19:51
An: Reinhold.Mitterlehner@bmwfj.gv.at
Betreff: Rauchverbot in der Gastronomie von Österreich


Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner,

ich beglückwünsche Sie zum Schritt in die richtige Richtung!
Hoffentlich können wir im sehr schönen Österreich bald wieder Urlaub machen, ohne uns in der Gastronomie einer Gesundheitsschädigung durch das Zwangsberauchen (früher: Passivrauchen) aussetzen zu müssen!
Bei unserem letzten Urlaub vor vielen Jahren in Österreich wurden wir in einem Speiselokal in eine muffige Abstellkammer verfrachtet, um tabak-nikotindrogen-rauchfrei Essen zu können. Skandalös für Österreich!
Danach haben wir uns bis heute bewusst dem Urlaubsland Österreich verweigert!

 
Lassen Sie sich bitte nicht von Helfern der Tabak-Nikotindrogen-Industrie beirren, Ihren Weg fortzusetzen.
Glauben Sie den Falschaussagen nicht, die auch in Deutschland lange hartnäckig vertreten wurden, dass Rauchverbote nachteilig für die Gastronomie seien. Im Gegenteil, Ihre Gastronomie wird - wie in Bayern nach dem Rauchverbot belegt - finanziell deutlich davon profitieren:
http://www.nichtraucherschutz.de/images/stories/albums/Publikationen/Nichtraucherschutz-und-Umsatz%2011-04-16.pdf
Das sog. Kneipensterben setzte lange vor den Rauchverboten in Deutschland und sicher auch in Österreich ein und hat bekanntlich andere Ursachen.

In der Hoffnung auf eine tabak-nikotindrogen-freie Gesellschaft / Welt

Dr. med. Helmut Weber, MR a.D.


admin

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MITTERLEHNER jetzt mit (ital.) RAUCH(er)KAMMERN
« Antwort #3 am: Februar 12, 2015, 15:47:36 Nachmittag »
xabacx


Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Mittwoch, 11. Februar 2015 23:20
An:
Betreff: AW: AW: Raucher-Lounges als Lösung ohne Verlierer?


Jetzt geht das "Wirtschaftsbundblut (ÖVP)" mit dem Vizekanzler (ÖVP) durch,
und wer soll schon dagegen sein: ex-Vz.Präs. der WKO (ÖVP) Dr. Schelling, jetzt Finanzminister?
Und die anderen "Verhandler" sind sowieso "Rauchervertreter" (außer BMG, hoffentlich, obwohl sowieso "Überstimmung")!



Leidtragend wären viele tausende kleinen Wirte, Cafes, Konditoreien, die dzt. (auch) "Raucherbereiche" haben, nicht die Mittel für den "hochqualifizierten Umbau" bekommen: Unlauterer Wettbewerb!
Und natürlich krebsauslösende Stoffe ab der Eingangstüre für Nichtraucher und Kinder!






Betreff:    AW: Raucher-Lounges als Lösung ohne Verlierer?
Datum:    Wed, 11 Feb 2015 16:38:47 +0000
Von:    Mitterlehner, Reinhold <Reinhold.Mitterlehner@bmwfw.gv.at>


Sehr geehrter Herr
 
danke für Ihre E-Mail. Wir sind nach wie vor von der Einführung eines generellen Rauchverbotes im Sinne des Nichtraucherschutzes überzeugt. Daher führen wir derzeit Gespräche mit dem Finanzminister, der Gesundheitsministerin aber auch mit Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Neuregelung zu einem Rauchverbot zu erreichen. Ob es die von Ihnen angesprochenen "Raucher-Lounges" bzw. Raucherinseln in Lokalen geben soll, wird diskutiert. Solche streng geregelten "Raucherzimmer" gibt es in einigen europäischen Ländern wie etwa Italien oder Frankreich. Wir werden uns diese Regelungen genau anschauen - auch in Hinblick auf technische Lösungen, Wartungs- und Kontrollaufwand sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber kleinen Lokalen - und dann am Verhandlungstisch darüber beraten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Reinhold Mitterlehner 


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TABAKGESETZ - Vizekanzler: "Im Augenblick jammern die Wirte laut."
« Antwort #4 am: Februar 22, 2015, 15:49:25 Nachmittag »



Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2015 08:22
An: Mitterlehner, Reinhold; Oberhauser, Sabine
Cc: Risse, Paul; Manfred Neuberger
Betreff: "Zahlenspielereien" rund ums Tabakgesetz / Proteste der Gastronomie


Sehr geehrte Frau Dr. Oberhauser,
sehr geehrter Herr Dr. Mitterlehner!

Helmut Hinterleitner bezeichnete bekanntlich Dr. Mitterlehners Tweet zum Tabakgesetz: "15.000 Anzeigen ... Schönreden sinnlos" als Zahlenspielerei.
Er argumentiert:  "Mindestens 90 Prozent stammen von einem radikalen Personenkreis." Das ist korrekt, nur wenige Bürger hatten den Mut, einen Verstoß anzuzeigen. Besonders am Land sind Anzeigen problematisch, man macht sich durch eine Anzeige unbeliebt. Wenn also bereits eine kleine Gruppe eine so hohe Zahl an Anzeigen durchführte, dann wäre die Zahl der Anzeigen um ein Vielfaches höher, würde jeder Bürger Verstöße anzeigen. Hinterleitner bestätigt damit implizit, dass die 15.000 Anzeigen nur die Spitze eines Eisbergs sind. Veranlassen Sie stichprobenartige Kontrollen in Abendlokalen, Diskotheken, Landgasthöfen... dann lässt sich das ganz leicht nachweisen. Wirte demonstrierten z.B. in Schärding gegen das geplante Rauchverbot, sind aber noch immer nicht bereit, sich an das jetzige schwache Gesetz zu halten (siehe Österreich heute). Hinterleitner erklärt weiter, dass etwa die Hälfte der Anzeigen eingestellt werden, auch das ist korrekt. Er spricht damit implizit ein ganz wesentliches Problem im Tabakgesetz an: Anzeigen werden als fortgesetztes Delikt behandelt und nicht als Einzeldelikt. Manche Verfahren dauerten viele Monate (siehe Link). Zwischenzeitliche Anzeigen ziehen kein neues Verfahren nach sich und führen zu keiner Strafe. Außerdem lassen sich viele Verstöße kaum nachweisen (offene Tür zwischen den abgetrennten Bereichen). Weiters verursacht das Tabakgesetz durch unzureichende Formulierung Probleme (z.B. was ist der "Hauptraum").

Turecek behauptet, dass bei einer Umfrage unter 5000 Gastronomen 70 Prozent für das aktuelle Tabakgesetz  mit Raucher- und Nichtraucher-Bereichen votierten. Er verschweigt gegenüber den Medien, dass kaum 10% der Wirte an der Umfrage teilgenommen haben, postete das aber selbst auf seiner Facebook Seite (Link 1, 2). Es sind also nur 7% für das aktuelle Tabakgesetz, für die ganz überwiegende Mehrheit der Gastronomen war das kein Thema.

Derzeit findet eine Unterschriftenaktion zur Beibehaltung des jetzigen Tabakgesetzes statt. Organisatorisch beteiligt sich auch die WKO daran (Link). Dem zufolge verteilt die WKO gerade diese Petition an die Trafikanten. Ich finde es sehr problematisch, dass so Gelder verschwendet werden, um die Zahl der Unterschriften hochzutreiben. Die Petition selbst ist verwerflich, die WKO fordert damit im Klartext,

•   dass Raucher mit ihrem Genussmittel weiterhin andere Personen (Personal) in ihrer Gesundheit schädigen dürfen.
•   dass Personen mit Atemwegs- und Herzerkrankungen weiterhin vom Besuch der meisten Lokale ausgeschlossen und damit diskriminiert werden.

In dieser ungeschminkten Formulierung sind diese Forderungen verfassungswidrig!

Sonja Zwazl fordert, dass auch Vereine und Feuerwehrfeste... in den Nichtraucherschutz miteinbezogen werden. Ja, das ist notwendig. Die von ihr geforderten Übergangsfristen sind aber nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zu anderen Ländern hinken wir doch schon um viele Jahre hinterher. Auch ihre Anmerkungen zur Prävention sind entbehrlich. Selbstverständlich müssen auch Lokale ihren Beitrag zur Suchtprävention leisten. Kinder und Jugendliche rauchen auch deshalb, weil die Vorbildwirkung der Erwachsenen katastrophal ist. Durch unbeschränkten öffentlichen Tabakkonsum wird Nikotin als Suchmittel extrem verharmlost.  Es ist sogar so, dass ein generelles Rauchverbot gemeinsam mit einer deutlichen Anhebung der Tabaksteuer zu den besten präventiven Maßnahmen zählen.

Im Augenblick jammern die Wirte laut. Lassen Sie sich bitte nicht von all diesen Aktionen blenden!

Mit freundlichen Grüßen

admin

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Vizekanzler Mitterlehner: Endlich komplett rauchfreie Lokale in Österreich!
« Antwort #5 am: Februar 22, 2015, 22:30:34 Nachmittag »




http://kurier.at/chronik/oesterreich/15-000-anzeigen-mitterlehner-fordert-neue-rauchergesetze/114.548.830

17.02.2015, 16:40

Mitterlehner twitterte "Schönreden sinnlos"

Der Vizekanzler gab trotz laufender Verhandlungen seine Meinung per Twitter bekannt.
      

Ein offenbar privater Tweet von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner brachte Dienstagvormittag Unruhe in die Standesvertretung der österreichischen Gastronomen. Der Minister nahm dabei eindeutig zur aktuellen Diskussion um das Rauchverbot in heimischen Lokalen Stellung: „Rauchen: 15.000 Anzeigen in vier Jahren sind wohl Beweis genug, dass derzeitige Regelung nicht funktioniert. Schönreden sinnlos RM.“

„Das ist ein privates Statement und als Debatten-Beitrag zu verstehen. Der Tweet kann nicht als Aussendung des Ministeriums interpretiert werden“, erklärte das Büro des Wirtschaftsministers. Für die Kammer-Funktionäre der Wirte eine zumindest befremdliche Aktion: „Wir verweisen auf die laufenden Verhandlungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Bei der ersten Gesprächsrunde mit Vizekanzler Mitterlehner und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gab es keinerlei Kompromisse.“


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ERLACHER: Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner
« Antwort #6 am: März 02, 2015, 15:28:45 Nachmittag »
xxab6cxx



Von: Krebspatienten [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Montag, 23. Februar 2015 22:30
An: Mitterlehner, Reinhold
Betreff: Nur 15.000 Anzeigen in 4 Jahren?
Wichtigkeit: Hoch

 
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner,
 
 
danke für Ihre Standfestigkeit für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie. Bitte aber keinerlei Kompromisse mehr, wie "Raucherkammern", sagen mehr als 2/3 der ÖsterreicherInnen und die Hälfte der Wirte (Unlauterer Wettbewerb!)!
 
Ihre in den Medien kolportierte Aussage "… 15.000 Anzeigen in 4 Jahren beweisen …" ist richtig, möchten wir ergänzen und dazu aufklären:
"Krebspatienten für Krebspatienten" hat alleine schon viel mehr als 15.000 Anzeigen eingereicht, allerdings nicht seit 4 Jahren, sondern seit 6 Jahren, denn der NRS lt. Tabakgesetz gilt seit 1.1.2009, bzw. in EKZ seit 1.1.2005. Seit 2005 haben ÖsterreicherInnen wohl an die 30.000 Anzeigen den Behörden übergeben.
 
Diese verfälschte offizielle Statistik begründen wir, auch nach Rücksprache mit MR. Dr. Pietsch vom BMG im Jänner, hiermit:
 
1) Wir mussten öfters aufgrund unserer Nachfragen feststellen, dass viele hunderte Anzeigen bei Strafämter "liegen geblieben" sind, also einfach nicht bearbeitet wurden. Alleine bei einer BH. südlich von Wien waren es rund 100. Unsere Sachverhaltsdarstellung wurde von der Volksanwaltschaft bestätigt.
2) Wir vermuten, dass durch "schleppende Bearbeitungen" unzählige Anzeigen verjährt und damit eingestellt wurden. Normalerweise, lt. Dr. Pietsch, hätten diese Anzeigen dem BMG zur Kenntnis gesandt werden müssen. Das erfolgte aber nachweislich nur in den seltensten Fällen.
3) UND HAUPTGRÜNDE FALSCHER ZAHLEN: Anzeigen während eines schwebenden Verfahrens werden NICHT beachtet!
Die Behörde ist lediglich verpflichtet, eine Anzeige innerhalb von 12 Monaten zu bearbeiten, sie ist aber nicht verpflichtet, die Anzeige binnen 12 Monaten abzuschließen.
Die Ausstellung eines Strafbescheides kann noch viele weitere Monate in Anspruch nehmen, das alles ist gesetzlich gedeckt. Manchmal erfahren wir davon bei unseren Zeugeneinvernahmen in der 2. Instanz,  bundesweit. Ansonsten wird der Anzeiger NIE darüber informiert; er sieht den Erfolg seiner Anzeige nur ggf. bei Veröffentlichungen im RIS (Bescheide 2. oder 3. Instanz).
 
Als ex-Kammerrat der Wirtschaftskammer finde ich es besonders betrüblich, dass wir immer wieder auch "Funktionärs-Kollegen in der Gastronomie" anzeigen müssen. Aber auch sonst ist die WKO nicht willens  zu Verbesserungen, z. B. die Mitglieder energisch zur Einhaltung des (gesetzlichen!) Nichtraucherschutzes aufzufordern. Lieber stellt man den Bestraften sogar kostenlos Anwälte zur Verfügung, aus Mittel meiner/unserer Kammerbeiträge.
 
Wir von "Krebspatienten für Krebspatienten" werden nicht zusehen, bei täglich drei Passivrauchtoten und hunderten Passivrauchwererkrankten, meist KrebspatientInnen.
Deshalb begann wieder eine "Aktion scharf"! Siehe untenstehende Anzeigenübersicht + täglich werden es mehr!
 
Zum Schluss:
BITTE keine Ausnahmen mehr, sondern ABSOLUTES  RAUCHVERBOT  IN  DER  GASTRONOMIE !
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dietmar Erlacher, Krebspatient
 
           
                                K f K
       Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                             Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
         Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
         Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
         info@krebspatienten.at   www.krebsforum.at
      Initiative Rauchfreie Lokale: www.rauchsheriff.at
                Dietmar Erlacher, Bundesobmann
Bereits 480.000 Zugriffe/Monat auf www.krebsforum.at
« Letzte Änderung: März 02, 2015, 23:32:24 Nachmittag von admin »


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MITTERLEHNER: "Sehr geehrter Herr Erlacher", ..... (Nur: Absolutes Rauchverbot!)
« Antwort #7 am: März 02, 2015, 21:18:27 Nachmittag »




Von: Schwarzmann, Susanne [mailto:Susanne.Schwarzmann@bmwfw.gv.at] Im Auftrag von Mitterlehner, Reinhold
Gesendet: Montag, 2. März 2015 13:47
An: Krebspatienten
Betreff: AW: Nur 15.000 Anzeigen in 4 Jahren?

Sehr geehrter Herr Erlacher,
 
vielen Dank für Ihre Unterstützung beim Thema Rauchverbot. Die vielen Anzeigen - seien es 15.000 oder sogar die von Ihnen erwähnten 30.000 - wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz sind ein klares Indiz dafür, dass Handlungsbedarf im Sinne eines Nichtraucherschutzes besteht. Daher sind wir fest entschlossen, eine klare Entscheidung für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, aber auch in Vereinslokalen und bei Zeltfesten zu treffen. Es muss zukünftig der Nichtraucherschutz und nicht der Raucherschutz im Vordergrund stehen. Derzeit laufen Gespräche mit dem Finanzminister, der Gesundheitsministerin und Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern, damit wir in den nächsten Wochen eine Einigung für ein generelles Rauchverbot erzielen können, um noch vor dem Sommer einen umfassenden Nichtraucherschutz beschließen zu können.
 
Freundliche Grüße
Dr. Reinhold Mitterlehner



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351