Neuigkeiten:

1. KREBSFORUM ÖSTERREICH unter www.krebsforum.at mit Selbsthilfegruppen Krebspatienten für Krebspatienten

A C H T U N G :  HIER  GEHT  ES  ZU  DEN  ANONYMEN  ANZEIGEN: www.RAUCHSHERIFF.at

Hauptmenü

ANZEIGEN bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)

Begonnen von admin, September 10, 2011, 23:25:25 NACHMITTAGS

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

admin



Bekanntlich haben wir die gesamten Personen des Amtshauses im 22. Wiener Gemweindebezirk zur Anzeige bringen müssen!


Jetzt hat auch eine Privatperson eine Anzeige an die Wirtschafts-Korruptions-Staatsanwaltschaft senden müssen:


Von: ............
Gesendet: Samstag, 10. September 2011 11:01
An: wksta.leitung@justiz.gv.at
Cc: 'vaa'; franz.pietsch@bmg.gv.at
Betreff: Anzeige - Verdacht des "Amtsmissbrauchs"

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erstatte hiermit Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt.
Das Magistratische Bezirksamt Wien für den 1. und 8. Bezirk hat drei Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz eingestellt. Diese Verwaltungsstrafverfahren wurden aufgrund meiner Anzeigen eingeleitet. Die Einstellung dieser Verwaltungsstrafverfahren halte ich für eindeutig rechtswidrig. Es handelt sich meines Erachtens nicht um einen strittigen Sachverhalt, sondern das Tabakgesetz und die dazugehörigen Gesetzesmaterialien legen eindeutig fest, dass ein Geschäftslokal ein Raum eines öffentlichen Ortes ist und daher absolutes Rauchverbot gilt. Den genauen Sachverhalt entnehmen Sie bitte den Attachements.

Es gibt für mich nur zwei Erklärungen für das Verhalten der Behörde: Entweder hat die Behörde wegen völliger Unfähigkeit die Verwaltungsstrafverfahren rechtswidrig eingestellt oder es liegt „Amtsmissbrauch“ vor.

Mit freundlichen Grüßen



Anlagen



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin


Von: Erlacher Dietmar [mailto:erlacher.d@gmail.com]
Gesendet: Dienstag, 02. August 2011 00:43
An: ksta.leitung@justiz.gv.at
Betreff: KStA Wien - Bezirksamt in 1220 Wien - Verdacht auf Amtsmissbrauch / Korruption
Wichtigkeit: Hoch

Korruptionsstaatsanwaltschaft Österreich
Univ. Str. 5
1010 Wien
Tel. 01-52152, Dw. 5930
ksta.leitung@justiz.gv.at
                                                                                 


Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich möchte hiermit einen Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch im Bezirksamt des 22. Gemeindebezirkes in Wien mit folgenden Begründungen zur Anzeige bringen.

Das Café/Restaurant Falk, Wagramerstr. 137/Kagraner Platz wurde bereits rund 15 x  beim Bezirksamt für den 22. Bezirk wegen Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzes laut Tabakgesetz angezeigt. Auch ein Schreiben an das Bezirksamt, den Bezirksamtsleiter und den Bezirksvorstand, mit Anzeige vom 2.7.11, sogar mit ausdrücklichem Hinweis auf "Verdacht auf Amtsmissbrauch/Korruption!" blieb weiter unberücksichtigt. Wir müssen feststellen, dass sich innerhalb von 2 1/2 Jahren nichts an den gesetzwidrigen Zuständen beim Cafe/Restaurant Falk geändert hat. Das Personal und die Gäste sind noch immer dem Tabakrauch ausgesetzt, hier sind rund 200 Menschen täglich betroffen. Auch besteht - ausjudiziert - Unlauterer Wettbewerb gegenüber anderen Lokalen http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=584.msg2288#msg2288 ! Auch davor hat die Bezirksbehörde die gesetzestreuen Unternehmer zu schützen, anstatt notorische Gesetzesübertreter "nicht, oder eigenartig" zu verfolgen!
Durch die UVS-Entscheidung http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=577.msg3039#msg3039 wurden wir in der Meinung gestärkt, dass das Bezirksamt vom 22. Bezirk in Korruption, oder zumindest in Amtsmissbrauch, verstrickt ist. Auch die zwischenzeitlichen Anzeigen beim Bezirksamt im 22. Bezirk blieben erfolglos, wie ich heute festgestellt habe!

Überhaupt zeigt sich, dass das Bezirksamt in 1220 Wien sich "eigenartig verhält", denn laut Anzeigenpaket verstoßen 100 % der Lokale in der Wagramerstraße, vom Donauzentrum bis und um den Kagranerplatz, gegen das Tabakgesetz, seit 2 1/2 Jahren, trotz regelmäßiger Anzeigen!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2762#msg2762

Ein anderer regionaler Abschnitt in Donaustadt ist zu rund 85 % ohne Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg3043#msg3043

Besonders krass sind die Verstöße im Einkaufszentrum Donauzentrum (dieses sollte lt. Gesetz bereits seit 1.1.2005 komplett rauchfrei sein).
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=505.msg2094#msg2094
Die Centerleitung und bis zu 20 verschiedene Lokale wurden mehrfach angezeigt, trotzdem gibt es teils keine Veränderungen.
So sehen wir kein Bemühen das Gesetz einzuhalten, weder durch die Center Leitung noch durch die Betreiber der angeführten Lokale:
Pascucci, Ponticello, Tauber/Altbau, KÖÖ, Rembetiko, Laurel, Wettpunkt, Sky Bar, etc.
Auch ist ein Zigarettenautomat trotz meinem Aufzeigen in der ORF-Live-Sendung und Anzeige weiterhin ohne Alterskontrolle durch Bankomatkarte, was seit rund 5 Jahren sein müsste!

Die Behörde erhielt hunderte Anzeigen. Zudem ist sie lt. § 25 VSG zudem "zum Einschreiten von sich aus" verpflichtet tätig zu werden, da die Tatorte unverändert bekannt sind.
Durch das Nichteingreifen der Behörden, BM. Stöger nannte es beim Erläutern seines Erlasses vor über einem Jahr
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=459.msg1531#msg1531
"ein SCHLUDERN der Beamten", konnte man den Medien entnehmen: "Das Schludern muss ein Ende haben! Gesundheit geht vor! Personalmangel u. ä. sind faule Ausreden und gelten nicht! Der Akt von jedem eingestellten Verfahren ist mir vorzulegen!"
Das Bezirksamt ist schuld, dass Gäste und Personal vorsätzlich und gesetzwidrig einem gesundheitsschädlichen Tabakrauch („Passivrauchen“) ausgesetzt werden, ohne dass man an diesen Örtlichkeiten damit hätte rechnen müssen - über 2 1/2 Jahre (1.1.2009) bzw. 6 1/2 Jahre (1.1.2005) nach Rechtskraft des Tabakgesetzes. Verweisen möchte ich auch auf die Landtagssitzung in der Steiermark, wo man ebenfalls von 14.000 Rauchertoten/Jahr und täglich bis zu vier Passivrauchtote gesprochen und protokolliert hat: http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg3158#msg3158

Die im Tabakgesetz normierten Rauchverbote dienen dem Ziel des Schutzes der Nichtraucher vor Gefährdung ihrer Gesundheit durch das Passivrauchen. Nichtraucher sollen in ihrem „Recht auf rauchfreie Luft“ geschützt werden. Dieses Ziel liegt im öffentlichen Interesse (siehe VfGH 1.10.2009, B 776/09; VwGH 29.3.2011, 2011/11/0035, div. UVS-Wien-Urteile, u. w., und Erlass BM. Stöger 6/2010). Durch die Verstöße gegen das Tabakgesetz - trotz Anzeigen - wurde nicht nur ein Verwaltungsstraftatbestand begründet, sondern hat auch eine grob fahrlässige Gefährdung bzw. Schädigung meiner körperlichen Unversehrtheit stattgefunden. Passivrauchen ist eindeutig von der Wissenschaft als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Diese Anschauung wird auch unter anderen vom Gesetzgeber, dem BM für Gesundheit, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Ich melde Privatbeteiligung an und behalte mir zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen von mir angezeigte Unternehmer vor, steht in meinen Anzeigen. Dem Bezirksamt ist das scheinbar egal.
"Schludert" das Bezirksamt in Donaustadt auch bei den Strafen? Wenn bereits zwei einschlägige Anzeigen vorliegen, ist bei einer nochmaligen Wiederholung die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben und die Konzession zu entziehen. Siehe Erlass des BMfG. 6/2010 mit dem Hinweis unter "Punkt III.2. Auswirkung auf die Gewerbeberechtigung, vgl. § 87 Abs. 1 Z 3 i.V.m. § 361 der Gewerbeordnung 1994", http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=146.msg3105#msg3105 ! Jedenfalls wird in fortgesetzter Rechtsprechung die Nötigung zur Duldung fortgesetzter, vorsätzlicher, schwerer Körperverletzung mit möglicher Todesfolge durch giftigen Tabakrauch (6.000 Giftstoffe, 64 krebsauslösende Stoffe!) als erhebliches bzw. schweres Vergehen eingestuft und ist die Zuverlässigkeit wegen fortgesetzter, vorsätzlicher, schwerer Gesundheitsschädigung abzuerkennen. Die Wirtschaftskammern und Medien haben den Nichtraucherschutz laut Tabakgesetz nun bereits 3 Jahre lang publiziert. Somit sind die Strafhöhen der vorsätzlichen Übertretungen tunlichst im oberen Bereich des o. zit. Erlasses anzusetzen (2.000.- â,¬ als Erststrafe, im Wiederholungsfalle 10.000.- â,¬), dies auch durch Einsicht in die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten, sodass diese in Hinkunft nachhaltig einwirken und auch anderen Gastgewerbetreibenden zeigen, dass hier keinesfalls nur Bagatelldelikte vorgelegen sind. Die diesbezüglichen, mündlichen "Proforma-Angaben" von Beschuldigten beim Magistrat sind teils fern von jeder Realität! Die Bezirksbehörde wird wegen mangelnder Umsetzung dieser Vorgaben des Amtsmissbrauches / der Korruption verdächtigt!
Auf Grund der eigenartigen "Inaktivität" der Behörde ..........

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher


           
                               K f K
          Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                            Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
   Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info
         Neues Tabakgesetz: www.rauchnet.at
      Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
   Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
   krebspatienten@gmail.com   www.krebsforum.at
           Dietmar Erlacher, Bundesobmann



PS: Auch kommt es zu "Internet-Attacken". So musste ich seit vorgestern mein 1. Österreichisches Krebsforum, www.krebsforum.at , mit rund 350.000 Zugriffen/Monat, vom Netz nehmen. Die Kosten für die Instandsetzungen werden erheblich sein!



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#2

Von: Erlacher Dietmar [mailto:erlacher.d@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 21. September 2011 16:24
An: ksta.leitung@justiz.gv.at
Cc: 'alois.stoeger@bmg.gv.at'; 'barbara.prammer@parlament.gv.at'; 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'michael.spindelegger@oevp.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'karlheinz.kopf@oevpklub.at'; 'josef.cap@spoe.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'laszlo.andor@ec.europa.eu'; 'john.dalli@ec.europa.eu'; 'burgstaller@salzburg.gv.at'; 'susanne.neuwirth@salzburg.co.at'; 'kurt.gruenewald@gruene.at'; 'erwin.rasinger@oevp.at'; 'Peter.KAISER@ktn.gv.at'; 'uwe.scheuch@ktn.gv.at'; 'franz.pietsch@bmg.gv.at'; 'ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at'; 'sabine.oberhauser@spoe.at'; 'jennifer.sommer@spoe.at'; 'gabriele.kotzegger@spoe.at'; 'fctcsecretariat@who.int'; 'werner.kogler@gruene.at'; 'martin.margulies@gruene.at'; 'peter.pilz@gruene.at'; 'erl@utanet.at'; 'heinz.fischer@hofburg.at'; vaa@volksanw.gv.at
Betreff:
Wieder 1220 Wien, Donauzentrum (Pascucci): Täglich 1.000de Zwangsberauchungen mit 6.000 Gift- und 64 krebsauslösenden Stoffen = schwere Körperverletzung/Totschlag!
Trotz Tabakgesetz und zig Anzeigen seit 1.1.2005 (!) unveränderter Zustand! WKStA!


Sehr geehrte Damen und Herren,

als 1. Ergänzung zur Anzeige an die KSTA gegen das Bezirksamt 1220 Wien v. 2.8.11 sende ich Ihnen nachstehende Meldung.
Ich konnte in Erfahrung bringen, dass jetzt erst Erhebungen gegen Lokale im Donauzentrum stattfinden, wo die Anzeigen bereits vor über 7 Monaten getätigt wurden.
Weiters, dass nur die jeweils erste Anzeige bei den zig angezeigten Lokalen beachtet wurde, die nachfolgenden Anzeigen als - gesetzlich nicht gedecktes - Folgedelikt, "nicht Beachtung" fanden. Demgegenüber sehen Sie nachstehend die gutachterlichen Stellungnahmen vom BMfG, Dr. Pietsch, jur.:

Mitteilung vom "obersten Juristen der Drogenabteilung im BMfG, Dr. Franz Pietsch":
BMfG., Schr. v. 18.8.11 -
"Im Hinblick auf die von Ihnen mit Schreiben vom 31.12.2010 vertretene
Rechtsansicht, dass mehrere Anzeigen gegen ein Lokal wegen Verstößen gegen die
Nichtraucherschutzbestimmungen unter einem als fortgesetztes Delikt zu beurteilen
sind, darf angemerkt werden, dass ho. diese Rechtsansicht nicht geteilt wird, sondern
idR davon auszugehen sein wird, dass durch Verletzungen der einschlägigen Normen
des TabakG zu unterschiedlichen Zeitpunkten (insbes. an unterschiedlichen Tagen)
jeweils andere Personen in ihrem Interesse/Recht auf rauchfreie Luft verletzt
werden.
Daher wird es begrüßt, wenn die Behörden getrennte Verfahren durchführen, wodurch
auch schneller mehrere Strafen gegen einen Lokalinhaber/-innen verhängt und
so u. a. auch die Voraussetzungen für die allf. Einleitung eines Verfahrens zur
Entziehung der Gewerbeberechtigung geschaffen werden können. Dabei obliegt es
der Behörde, die zur Feststellung des jeweils relevanten Sachverhalts erforderlichen
Erhebungs- bzw. Beweissicherungsmaßnahmen zu setzen, und ggf. auch Sie als
Zeugen jeweils zu den einzelnen angezeigten Verstößen im Rahmen getrennter
Verwaltungsstrafverfahren zu befragen."


Nochmals angefragt, erfolgte am 12.9.11 die Bestätigung:

".......im Auftrag von Dr. Pietsch darf ich Ihnen mitteilen, dass die untenstehende Rechtsansicht
des BMG in der Frage „Einzeldelikt vs. fortgesetztes Delikt“ â€" ungeachtet allf. von einzelnen UVS
vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassungen â€" unverändert aufrecht ist und in dem von Ihnen zitierten Wortlaut,
welcher einer unserer Erledigungen entnommen ist, wiedergegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Elisabeth Hochhold
------------------------------------------------------
Abteilung II/1
Ombudsstelle für Nichtraucherschutz
Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak, Alkohol und substanzungebundene Süchte
sowie Internationale Suchtangelegenheiten
Bundesministerium für Gesundheit
1030 Wien, Radetzkystraße 2
Tel: 0043/1/711 00 - 4581
elisabeth.hochhold@bmg.gv.at
www.bmg.gv.at


Die zig Anzeigen gegen Pascucci haben wir vom obersten Juristen im BMfG, Drogenabteilung, Dr. Pietsch, vorsichtshalber dezidiert prüfen lassen und schon im Juli erfahren - das Amt 1220 wahrscheinlich schon viel früher:

Donauzentrum, „Pascucci“
Zu dem von Ihnen aufgezeigten Fall „Cafe Pascucci“ im Donauzentrum ist festzuhalten,
dass dem BMG Ergebnisse zu anhängigen Verwaltungsstrafverfahren
betreffend dieses Lokal noch nicht vorliegen. Allein aus den von Ihnen übermittelten
bildlichen Darstellungen ist es für uns auf Basis der bisher vorliegenden
Informationen zweifellos ausgeschlossen, dass in diesem â€" aufgrund fehlender
Abtrennung (Decke) - eindeutigen Raum öfftl. Ortes keinerlei Rauchverbote gelten
sollten.
Gegenständlicher Fall wurde vom BMG zum Anlass genommen, das zuständige MBA
22 um Stellungnahme betr. die do. Verfahrensstände zu ersuchen.


Das zeigt, dass das Amt gegen besseren Wissens vorsätzliche Schwersterkrankungen und Totschlag duldet, anstatt gegen die vorsätzlichen, andauernden Gesetzesübertreter
a) Centerleitung Donauzentrum
und
b) Lokal Pascucci

tätig zu werden.

DAS stinkt nach Amtsmissbrauch bzw./und Korruption. Wo gehen die Leute vom Amtshaus eigentlich hin zum Mittagessen?


Weiters:
Das u. a. angezeigte Lokal Pascucci wurde gestern und heute wieder besichtigt. Beide Male befanden sich Raucher in der 3- seitig nicht abgewandeten Raucherlounge.
Heute ist auf dem "Platz unter dem Pascucci" eine gigantische Veranstaltung für "Jugend und Arbeitsplatz". Das heißt, die Kinder, Jugendlichen, Eltern wurden pausenlos mit 6000 Giftstoffe und 64 krebsauslösenden Stoffen zwangsberaucht.


Weiters
hatte das direkt neben dem Patz befindliche Lokal "Coffeeshop Company"
von 13 - 13.45 Uhr die Automatik der selbstschließenden Türen zum Raucherraum ausgeschalten, sodass STÃ,,NDIG die Giftstoffe in den Nichtraucherbereich und Mall gehen, und heute zu den hunderten Jugendlichen!

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher, Krebspatient


           
                              K f K
         Verein Krebspatienten für Krebspatienten
        Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                           Ã–sterreich
     Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
  Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info
        Neues Tabakgesetz: www.rauchnet.at
     Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
  Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
  krebspatienten@gmail.com   www.krebsforum.at
          Dietmar Erlacher, Bundesobmann




JETZT Volksbegehren Nichtraucherschutz im Magistrat unterschreiben,
mit Verwandten und Bekannten, laut
http://www.nichtraucheninlokalen.at/NR_Volksbegehren_Blankoformular.pdf




Von: Krebspatient-Krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Dienstag, 13. September 2011 23:48
An: post@mba22.wien.gv.at; robert.braun@wien.gv.at; renate.moro@wien.gv.at; Norbert.Scheed@wien.gv.at; michael.haeupl@wien.gv.at; sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at; post@mdgb.wien.gv.at; stab@mdgb.wien.gv.at; post@md-p.wien.gv.at; Harald.Kaltenboeck@wien.gv.at; karin.spacek@wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; sigrid.pilz@gruene.at; infopool@gruene.at; donaustadt@gruene.at; gabriele.tomandl@oevp.at; Ingrid.korosec@wien.oevp.at
Cc: alois.stoeger@bmg.gv.at; barbara.prammer@parlament.gv.at; werner.faymann@bka.gv.at; michael.spindelegger@oevp.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; josef.cap@spoe.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; laszlo.andor@ec.europa.eu; john.dalli@ec.europa.eu; burgstaller@salzburg.gv.at; susanne.neuwirth@salzburg.co.at; kurt.gruenewald@gruene.at; erwin.rasinger@oevp.at; Peter.KAISER@ktn.gv.at; uwe.scheuch@ktn.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; sabine.oberhauser@spoe.at; jennifer.sommer@spoe.at; gabriele.kotzegger@spoe.at; fctcsecretariat@who.int; werner.kogler@gruene.at; martin.margulies@gruene.at; peter.pilz@gruene.at; erl@utanet.at; heinz.fischer@hofburg.at
Betreff: Wieder 1220 Wien, Donauzentrum (Pascucci): Täglich 1.000de Zwangsberauchungen mit 6.000 Gift- und 64 krebsauslösenden Stoffen = schwere Körperverletzung/Totschlag! Trotz Tabakgesetz und zig Anzeigen seit 1.1.2005 (!) unveränderter Zustand! WKStA!

Mitteilung vom "obersten Juristen der Drogenabteilung im BMfG, Dr. Franz Pietsch":
"Im Hinblick auf die von Ihnen mit Schreiben vom 31.12.2010 vertretene
Rechtsansicht, dass mehrere Anzeigen gegen ein Lokal wegen Verstößen gegen die
Nichtraucherschutzbestimmungen unter einem als fortgesetztes Delikt zu beurteilen
sind, darf angemerkt werden, dass ho. diese Rechtsansicht nicht geteilt wird, sondern
idR davon auszugehen sein wird, dass durch Verletzungen der einschlägigen Normen
des TabakG zu unterschiedlichen Zeitpunkten (insbes. an unterschiedlichen Tagen)
jeweils andere Personen in ihrem Interesse/Recht auf rauchfreie Luft verletzt
werden.
Daher wird es begrüßt, wenn die Behörden getrennte Verfahren durchführen, wodurch
auch schneller mehrere Strafen gegen einen Lokalinhaber/-innen verhängt und
so u. a. auch die Voraussetzungen für die allf. Einleitung eines Verfahrens zur
Entziehung der Gewerbeberechtigung geschaffen werden können. Dabei obliegt es
der Behörde, die zur Feststellung des jeweils relevanten Sachverhalts erforderlichen
Erhebungs- bzw. Beweissicherungsmaßnahmen zu setzen, und ggf. auch Sie als
Zeugen jeweils zu den einzelnen angezeigten Verstößen im Rahmen getrennter
Verwaltungsstrafverfahren zu befragen."

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Die reinste Form des Wahnsinns ist es,

alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen,

dass sich etwas ändert. (Albert Einstein)


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

A . N . M . E . R . K . U . N . G :

Laut IHS (Institut Höherer Studien, Wien) waren wegen den Rauchern die Kosten für
Produktivitätsausfall 2010, erzeugt durch Krankenstände, vorzeitigen Tod und Arbeitsunfälle - 1.850 Millionen Euro!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=471.msg3098#msg3098

PS: Bisher haben die Behörden knapp 13.000 Anzeigen nur von uns erhalten! Verbesserungen nur im Promillebereich!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

GEFAHR  IN  VERZUG  

Die letzten Anzeigenpakete zeigen weiterhin keine Besserung, seit Jahren!
Daher wird die Politik aufgefordert, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Schwersterkrankungen und Todesfällen, sofort zu reagieren!  Notwendigenfalls mit Hilfe des Gesundheitsamtes Betriebe schließen!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

ACHTUNG: Bereits viele eindeutige Entscheidungen zu
a) Raumtrennung muss ab 50 qm erfolgen,
b) Raucherraum muss weniger Verabreichungsplätze haben,
c) Hauptraum muss Nichtraucherraum sein,
d) Raucherraum muss rundum abgeschlossen sein und ist mit einer Türe abzuschließen (Stiege/Stockwerk ist zu wenig!),
e) Raucherraum-Türe darf nur beim Durchschreiten geöffnet sein,
f) Lüftung ersetzt weder Raumtrennung noch Türe!  
Siehe:
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=127.0
und
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=125.0



Weiterleitung der Anzeigen gegen:

1) Die Centerleitung, denn sie sorgt vorsätzlich und andauernd nicht für den Nichtraucherschutz der Besucher im Einkaufszentrum, in Lokalen, seit 1.1.2005 (Begründungen in der Anlage).
2) Die Zweitangezeigte hält seit jeher den Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz nicht ein!  


Cafe Restaurant Pascucci
Postleitzahl / Ort: 1220 Wien
Strasse / Hausnummer:  Donauzentrum/ Wagramerstr. 81
Datum / Uhrzeit des Besuchs:
8.9.11, ca. 11.45; 9.9.11 ca. 17h; 12.9.11 ca. 12.30 und 13.30; 13.9.11 ca. 12.10 und ca. 17h
Kennzeichnung an der Eingangstuer:  
Anzahl der Raucher: ca. 4 bis 8
Anzahl der Nichtraucher: ca. 6 und die ganze Mall und der gesamte Mall/Veranstaltungsplatz
Sonstige Anmerkungen:
Bei der großen Raucherlounge bestehen nur seitliche Wände, keine Decke.
Der tödliche Tabakrauch und Feinstaub gehen unkontrolliert auf einen rund 750 qm großen darunterliegenden Veranstaltungsplatz innerhalb des Donauzentrums, zu Schwangere, Kinder, Jugendliche, Erwachsene!
Der Lokalbetreiber sagte: Das wurde mit dem Magistrat und der Centerleitung so abgesprochen.

Hinweis: Amtsmissbrauch oder/und Korruption?
Donauzentrum-Anzeigen vom FEBER 2011 werden erst dzt. vom Amt 22. Bezirk bearbeitet, wo bereits diese (ähnliche) Situation - vorsätzliche schwere Körperverletzung/Totschlag - gutachterlich auf-/angezeigt wurde!
PS: Auf Grund des obigen Hinweises von MR. Dr. Pietsch, BMfG, ist jede Anzeige gesondert zu verfolgen! Zuwiderhandeln begründet Amtsmissbrauch/Korruption!
Anmerkung KfK: Unter Bcc auch an Diverse! Fotos stehen dzt. zur Verfügung!
Anlagen:
1) Beilage zur Anzeigenweiterleitung - Achtung: Ist Bestandteil der Anzeige(n)!
2) Prof. Neuberger: Lüftungen
3) Protokoll Steirischer Landtag: Täglich 4 Passivrauchtote und 38 Rauchertote, sowie tausende Schwersterkrankte.


           
                              K f K
         Verein Krebspatienten für Krebspatienten
        Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                           Ã–sterreich
     Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
  Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info
        Neues Tabakgesetz: www.rauchnet.at
     Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
  Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
  krebspatienten@gmail.com   www.krebsforum.at
          Dietmar Erlacher, Bundesobmann


JETZT Volksbegehren Nichtraucherschutz im Magistrat unterschreiben,
mit Verwandten und Bekannten, laut
http://www.nichtraucheninlokalen.at/NR_Volksbegehren_Blankoformular.pdf




Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#3




Wir wünschen ein Durchgreifen bei .... und den Tabakkonzernen von der Wirtschafts-/Korruptionsstaatsanwaltschaft:

Vrabl-Sanda übernimmt!



Korruptionsstaatsanwaltschaft: Vrabl-Sanda übernimmt

30.11.2012 | 15:37 |   (DiePresse.com)

Ilse-Maria Vrabl-Sanda folgt mit 1. Dezember Wolfgang Geyer nach, der in den Ruhestand geht. Die Justizministerin will die WKStA weiter ausbauen.
Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken Vorlesen AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Die Vizechefin und Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, wird neue Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung bekannt gegeben. Sie folgt mit 1. Dezember Walter Geyer nach, der am heutigen Freitag seinen 65. Geburtstag feiert und sich damit in den Ruhestand verabschiedet.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1318915/Korruptionsstaatsanwaltschaft_VrablSanda-uebernimmt

und

http://kurier.at/politik/inland/korruptionsjaeger-bekommen-neue-chefin/1.553.265



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin




Österreich hat die Korruption institutsionalisiert



siehe Profil vom 3.12.12

Seite 46+47



......... über die unseligen Folgen des heimischen Proporzeses,

die gesellschaftliche Akzeptanz von Schmiergeld

und ratlose Wissensxchafter






Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin


Wie korrupt ist Österreich?


Im internationalen Korruptionsvergleich hat sich Österreich deutlich verschlechtert und liegt jetzt nur mehr auf Platz 25 der "saubersten" Länder. Diverse Prozesse rücken das Thema derzeit ebanfalls in den Fokus. Wie korrupt ist die Nation?

Zwischenergebnis

Gar nicht
2%
30   Stimmen
Ein bisserl
9%
157   Stimmen
Doch sehr
34%
581   Stimmen
Total
55%
940   Stimmen

somit: 55 % zuzüglich 34 % !!!

Es wurden in Summe 1708 Stimmen abgegeben.

» An der Umfrage teilnehmen ..... http://wirtschaftsblatt.at/home/meinung/series/poll/vote.do



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

Gesunde Luft


Da teils unleserlich, Zusendung als Emailanlage anfordern: info@krebspatienten.at



Von: Karl.Leeb@gmx.at [mailto:Karl.Leeb@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 28. Januar 2015 13:54
An: doris.bures@parlament.gv.at
Cc: Chefred. Krone; presse; News; S N; oe 24; Standard; ÖVP; SPÖ; Grüne; "FPÖ Haider"; BMfG MR Dr.; BMfG BMin.Dr.; reinhold.mitterlehner@bmwfw.gv.at; christoph.leitl@wko.at
Betreff: Generelles Rauchverbot

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150116_OTS0108/fpoe-wurmhaider-klare-absage-an-ein-totales-rauchverbot-in-der-gastronomie
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/729164_IS-wie-SS.html
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140902_OTS0042/fp-mahdalikpisecbachofner-gegen-absolutes-rauchverbot-in-lokalen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Ansicht der Fakten sehen Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Leeb


28. Januar 2015

TABAKRAUCHTERROR

und Verstoß gegen das TABAKGESETZ (ein geräumiger Heuriger war verraucht) durch Begleiter und
Sympathisanten des Herrn H.C. STRACHE anlässlich seiner Tour durch Heurige laut beigefügtem Link
(Wiener Zeitung 20.1.2015 Politik/729164_IS-wie-SS)
sowie SUBVERSIVE AGITATION
gegen die Befreiung öffentlich zugänglicher Räume vor dem tödlichen Tabakrauch, durch die
NAbg. Peter WURM und NAbg. Roman HAIDER, dem LAbg. Toni Mahdalik und dem WKO Funktionär
KommRat Walter Bachofner. OTS 0136 27.1.2015 und
FAKTEN:
Die genannten Personen sind in öffentlichen Ã,,mtern tätig und daher verpflichtet, Bürgerinnen und
Bürger vor Schädigungen durch Giftstoffe in öffentlich zugänglichen Räumen zu schützen.
Nachdem hinlänglich bekannt ist, dass Tabakrauch Leben und Gesundheit schwerstens schädigen,
Jah