Von: Erlacher Dietmar [mailto:erlacher.d@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 21. September 2011 16:24
An: ksta.leitung@justiz.gv.atCc: 'alois.stoeger@bmg.gv.at'; 'barbara.prammer@parlament.gv.at'; 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'michael.spindelegger@oevp.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'karlheinz.kopf@oevpklub.at'; 'josef.cap@spoe.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'laszlo.andor@ec.europa.eu'; 'john.dalli@ec.europa.eu'; 'burgstaller@salzburg.gv.at'; 'susanne.neuwirth@salzburg.co.at'; 'kurt.gruenewald@gruene.at'; 'erwin.rasinger@oevp.at'; 'Peter.KAISER@ktn.gv.at'; 'uwe.scheuch@ktn.gv.at'; 'franz.pietsch@bmg.gv.at'; 'ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at'; 'sabine.oberhauser@spoe.at'; 'jennifer.sommer@spoe.at'; 'gabriele.kotzegger@spoe.at'; 'fctcsecretariat@who.int'; 'werner.kogler@gruene.at'; 'martin.margulies@gruene.at'; 'peter.pilz@gruene.at'; 'erl@utanet.at'; 'heinz.fischer@hofburg.at'; vaa@volksanw.gv.at
Betreff:
Wieder 1220 Wien, Donauzentrum (Pascucci): Täglich 1.000de Zwangsberauchungen mit 6.000 Gift- und 64 krebsauslösenden Stoffen = schwere Körperverletzung/Totschlag!
Trotz Tabakgesetz und zig Anzeigen seit 1.1.2005 (!) unveränderter Zustand! WKStA!Sehr geehrte Damen und Herren,
als 1. Ergänzung zur Anzeige an die KSTA gegen das Bezirksamt 1220 Wien v. 2.8.11 sende ich Ihnen nachstehende Meldung.
Ich konnte in Erfahrung bringen, dass jetzt erst Erhebungen gegen Lokale im Donauzentrum stattfinden, wo die Anzeigen bereits vor über 7 Monaten getätigt wurden.
Weiters, dass nur die jeweils erste Anzeige bei den zig angezeigten Lokalen beachtet wurde, die nachfolgenden Anzeigen als - gesetzlich nicht gedecktes - Folgedelikt, "nicht Beachtung" fanden. Demgegenüber sehen Sie
nachstehend die gutachterlichen Stellungnahmen vom BMfG, Dr. Pietsch, jur.:Mitteilung vom "obersten Juristen der Drogenabteilung im BMfG, Dr. Franz Pietsch":
BMfG., Schr. v. 18.8.11 -
"Im Hinblick auf die von Ihnen mit Schreiben vom 31.12.2010 vertretene
Rechtsansicht, dass mehrere Anzeigen gegen ein Lokal wegen Verstößen gegen die
Nichtraucherschutzbestimmungen unter einem als fortgesetztes Delikt zu beurteilen
sind, darf angemerkt werden, dass ho. diese Rechtsansicht nicht geteilt wird, sondern
idR davon auszugehen sein wird, dass durch Verletzungen der einschlägigen Normen
des TabakG zu unterschiedlichen Zeitpunkten (insbes. an unterschiedlichen Tagen)
jeweils andere Personen in ihrem Interesse/Recht auf rauchfreie Luft verletzt
werden.
Daher wird es begrüßt, wenn die Behörden getrennte Verfahren durchführen, wodurch
auch schneller mehrere Strafen gegen einen Lokalinhaber/-innen verhängt und
so u. a. auch die Voraussetzungen für die allf. Einleitung eines Verfahrens zur
Entziehung der Gewerbeberechtigung geschaffen werden können. Dabei obliegt es
der Behörde, die zur Feststellung des jeweils relevanten Sachverhalts erforderlichen
Erhebungs- bzw. Beweissicherungsmaßnahmen zu setzen, und ggf. auch Sie als
Zeugen jeweils zu den einzelnen angezeigten Verstößen im Rahmen getrennter
Verwaltungsstrafverfahren zu befragen."
Nochmals angefragt, erfolgte am 12.9.11 die Bestätigung:".......im Auftrag von Dr. Pietsch darf ich Ihnen mitteilen, dass die untenstehende Rechtsansicht
des BMG in der Frage „Einzeldelikt vs. fortgesetztes Delikt“ – ungeachtet allf. von einzelnen UVS
vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassungen – unverändert aufrecht ist und in dem von Ihnen zitierten Wortlaut,
welcher einer unserer Erledigungen entnommen ist, wiedergegeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Elisabeth Hochhold
------------------------------------------------------
Abteilung II/1
Ombudsstelle für Nichtraucherschutz
Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak, Alkohol und substanzungebundene Süchte
sowie Internationale Suchtangelegenheiten
Bundesministerium für Gesundheit
1030 Wien, Radetzkystraße 2
Tel: 0043/1/711 00 - 4581
elisabeth.hochhold@bmg.gv.at
www.bmg.gv.atDie zig Anzeigen gegen Pascucci haben wir vom
obersten Juristen im BMfG, Drogenabteilung, Dr. Pietsch, vorsichtshalber dezidiert prüfen lassen und schon im Juli erfahren - das Amt 1220 wahrscheinlich schon viel früher:
Donauzentrum, „Pascucci“
Zu dem von Ihnen aufgezeigten Fall „Cafe Pascucci“ im Donauzentrum ist festzuhalten,
dass dem BMG Ergebnisse zu anhängigen Verwaltungsstrafverfahren
betreffend dieses Lokal noch nicht vorliegen. Allein aus den von Ihnen übermittelten
bildlichen Darstellungen ist es für uns auf Basis der bisher vorliegenden
Informationen zweifellos ausgeschlossen, dass in diesem – aufgrund fehlender
Abtrennung (Decke) - eindeutigen Raum öfftl. Ortes keinerlei Rauchverbote gelten
sollten.
Gegenständlicher Fall wurde vom BMG zum Anlass genommen, das zuständige MBA
22 um Stellungnahme betr. die do. Verfahrensstände zu ersuchen.
Das zeigt, dass das Amt gegen besseren Wissens vorsätzliche Schwersterkrankungen und Totschlag duldet, anstatt gegen die vorsätzlichen, andauernden Gesetzesübertreter a) Centerleitung Donauzentrum
und
b) Lokal Pascuccitätig zu werden. DAS stinkt nach
Amtsmissbrauch bzw./und Korruption. Wo gehen die Leute vom Amtshaus eigentlich hin zum Mittagessen?
Weiters:
Das u. a. angezeigte Lokal Pascucci wurde gestern und heute wieder besichtigt. Beide Male befanden sich Raucher in der 3- seitig nicht abgewandeten Raucherlounge.
Heute ist auf dem "Platz unter dem Pascucci" eine gigantische Veranstaltung für "Jugend und Arbeitsplatz". Das heißt, die Kinder, Jugendlichen, Eltern wurden pausenlos mit 6000 Giftstoffe und 64 krebsauslösenden Stoffen zwangsberaucht.Weiters
hatte das direkt neben dem Patz befindliche Lokal "Coffeeshop Company" von 13 - 13.45 Uhr die Automatik der selbstschließenden Türen zum Raucherraum ausgeschalten, sodass STÄNDIG die Giftstoffe in den Nichtraucherbereich und Mall gehen, und heute zu den hunderten Jugendlichen!
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Erlacher, Krebspatient
K f K
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
Österreich
Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten
www.sis.info Neues Tabakgesetz:
www.rauchnet.at Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr: 0650-577-2395
krebspatienten@gmail.com
www.krebsforum.at Dietmar Erlacher, Bundesobmann
JETZT Volksbegehren Nichtraucherschutz im Magistrat unterschreiben,
mit Verwandten und Bekannten, laut
http://www.nichtraucheninlokalen.at/NR_Volksbegehren_Blankoformular.pdfVon: Krebspatient-Krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet:
Dienstag, 13. September 2011 23:48An:
post@mba22.wien.gv.at; robert.braun@wien.gv.at; renate.moro@wien.gv.at; Norbert.Scheed@wien.gv.at; michael.haeupl@wien.gv.at; sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at; post@mdgb.wien.gv.at; stab@mdgb.wien.gv.at; post@md-p.wien.gv.at; Harald.Kaltenboeck@wien.gv.at; karin.spacek@wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; sigrid.pilz@gruene.at; infopool@gruene.at; donaustadt@gruene.at; gabriele.tomandl@oevp.at; Ingrid.korosec@wien.oevp.at
Cc: alois.stoeger@bmg.gv.at; barbara.prammer@parlament.gv.at; werner.faymann@bka.gv.at; michael.spindelegger@oevp.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; josef.cap@spoe.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; laszlo.andor@ec.europa.eu; john.dalli@ec.europa.eu; burgstaller@salzburg.gv.at; susanne.neuwirth@salzburg.co.at; kurt.gruenewald@gruene.at; erwin.rasinger@oevp.at; Peter.KAISER@ktn.gv.at; uwe.scheuch@ktn.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; sabine.oberhauser@spoe.at; jennifer.sommer@spoe.at; gabriele.kotzegger@spoe.at; fctcsecretariat@who.int; werner.kogler@gruene.at; martin.margulies@gruene.at; peter.pilz@gruene.at; erl@utanet.at; heinz.fischer@hofburg.at
Betreff: Wieder 1220 Wien, Donauzentrum (Pascucci): Täglich 1.000de Zwangsberauchungen mit 6.000 Gift- und 64 krebsauslösenden Stoffen = schwere Körperverletzung/Totschlag! Trotz Tabakgesetz und zig Anzeigen seit 1.1.2005 (!) unveränderter Zustand! WKStA!
Mitteilung vom "obersten Juristen der Drogenabteilung im BMfG, Dr. Franz Pietsch":
"Im Hinblick auf die von Ihnen mit Schreiben vom 31.12.2010 vertretene
Rechtsansicht, dass mehrere Anzeigen gegen ein Lokal wegen Verstößen gegen die
Nichtraucherschutzbestimmungen unter einem als fortgesetztes Delikt zu beurteilen
sind, darf angemerkt werden, dass ho. diese Rechtsansicht nicht geteilt wird, sondern
idR davon auszugehen sein wird, dass durch Verletzungen der einschlägigen Normen
des TabakG zu unterschiedlichen Zeitpunkten (insbes. an unterschiedlichen Tagen)
jeweils andere Personen in ihrem Interesse/Recht auf rauchfreie Luft verletzt
werden.
Daher wird es begrüßt, wenn die Behörden getrennte Verfahren durchführen, wodurch
auch schneller mehrere Strafen gegen einen Lokalinhaber/-innen verhängt und
so u. a. auch die Voraussetzungen für die allf. Einleitung eines Verfahrens zur
Entziehung der Gewerbeberechtigung geschaffen werden können. Dabei obliegt es
der Behörde, die zur Feststellung des jeweils relevanten Sachverhalts erforderlichen
Erhebungs- bzw. Beweissicherungsmaßnahmen zu setzen, und ggf. auch Sie als
Zeugen jeweils zu den einzelnen angezeigten Verstößen im Rahmen getrennter
Verwaltungsstrafverfahren zu befragen."
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Die reinste Form des Wahnsinns ist es,
alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen,
dass sich etwas ändert. (Albert Einstein)
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A . N . M . E . R . K . U . N . G :
Laut IHS (Institut Höherer Studien, Wien) waren wegen den Rauchern die Kosten für
Produktivitätsausfall 2010, erzeugt durch Krankenstände, vorzeitigen Tod und Arbeitsunfälle - 1.850 Millionen Euro!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=471.msg3098#msg3098PS: Bisher haben die Behörden knapp 13.000 Anzeigen nur von uns erhalten! Verbesserungen nur im Promillebereich!
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GEFAHR IN VERZUG
Die letzten Anzeigenpakete zeigen weiterhin keine Besserung, seit Jahren!
Daher wird die Politik aufgefordert, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Schwersterkrankungen und Todesfällen, sofort zu reagieren! Notwendigenfalls mit Hilfe des Gesundheitsamtes Betriebe schließen!
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ACHTUNG: Bereits viele eindeutige Entscheidungen zu
a) Raumtrennung muss ab 50 qm erfolgen,
b) Raucherraum muss weniger Verabreichungsplätze haben,
c) Hauptraum muss Nichtraucherraum sein,
d) Raucherraum muss rundum abgeschlossen sein und ist mit einer Türe abzuschließen (Stiege/Stockwerk ist zu wenig!),
e) Raucherraum-Türe darf nur beim Durchschreiten geöffnet sein,
f) Lüftung ersetzt weder Raumtrennung noch Türe!
Siehe:
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=127.0und
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=125.0Weiterleitung der Anzeigen gegen:
1) Die Centerleitung, denn sie sorgt vorsätzlich und andauernd nicht für den Nichtraucherschutz der Besucher im Einkaufszentrum, in Lokalen, seit 1.1.2005 (Begründungen in der Anlage).
2) Die Zweitangezeigte hält seit jeher den Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz nicht ein!
Cafe Restaurant Pascucci
Postleitzahl / Ort: 1220 Wien
Strasse / Hausnummer: Donauzentrum/ Wagramerstr. 81
Datum / Uhrzeit des Besuchs:
8.9.11, ca. 11.45; 9.9.11 ca. 17h; 12.9.11 ca. 12.30 und 13.30; 13.9.11 ca. 12.10 und ca. 17h
Kennzeichnung an der Eingangstuer:
Anzahl der Raucher: ca. 4 bis 8
Anzahl der Nichtraucher: ca. 6 und die ganze Mall und der gesamte Mall/Veranstaltungsplatz
Sonstige Anmerkungen:
Bei der großen Raucherlounge bestehen nur seitliche Wände, keine Decke.
Der tödliche Tabakrauch und Feinstaub gehen unkontrolliert auf einen rund 750 qm großen darunterliegenden Veranstaltungsplatz innerhalb des Donauzentrums, zu Schwangere, Kinder, Jugendliche, Erwachsene!
Der Lokalbetreiber sagte: Das wurde mit dem Magistrat und der Centerleitung so abgesprochen.
Hinweis: Amtsmissbrauch oder/und Korruption?
Donauzentrum-Anzeigen vom FEBER 2011 werden erst dzt. vom Amt 22. Bezirk bearbeitet, wo bereits diese (ähnliche) Situation - vorsätzliche schwere Körperverletzung/Totschlag - gutachterlich auf-/angezeigt wurde!
PS: Auf Grund des obigen Hinweises von MR. Dr. Pietsch, BMfG, ist jede Anzeige gesondert zu verfolgen! Zuwiderhandeln begründet Amtsmissbrauch/Korruption!
Anmerkung KfK: Unter Bcc auch an Diverse! Fotos stehen dzt. zur Verfügung!
Anlagen:
1) Beilage zur Anzeigenweiterleitung - Achtung: Ist Bestandteil der Anzeige(n)!
2) Prof. Neuberger: Lüftungen
3) Protokoll Steirischer Landtag: Täglich 4 Passivrauchtote und 38 Rauchertote, sowie tausende Schwersterkrankte.
K f K
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
Österreich
Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten
www.sis.info Neues Tabakgesetz:
www.rauchnet.at Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr: 0650-577-2395
krebspatienten@gmail.com
www.krebsforum.at Dietmar Erlacher, Bundesobmann
JETZT Volksbegehren Nichtraucherschutz im Magistrat unterschreiben,
mit Verwandten und Bekannten, laut
http://www.nichtraucheninlokalen.at/NR_Volksbegehren_Blankoformular.pdf