Autor Thema: Wiener Magistrate  (Gelesen 16131 mal)

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Wiener Magistrate
« am: März 19, 2011, 13:29:42 Nachmittag »


Wohl der Oberste in Wien ist der Bezirksamtsleiter Mag. Birbaumer vom 20. Bezirk,

zuständig für den Raucherschutz der Dauer-Gesetzesübertreter vom Millennium!

Dass er für alle Magistrate zum Tabakgesetz spricht, stellt er in Abrede.



Betreff: Mag. Oliver BIrbaumer 1200 Bezirksamtsleiter + Öffentlichkeitsarbeit für die Magistratischen Bezirksämter u. a. zu § 25 VSG AW: stefan@ganz.priv.at Zeugen ff.? BH. Gänserndorf

Email vom Mo 04.10.2010 12:42
Öffentlichkeitssprecher aller Wiener Magistrate

Einleitend möchte ich klarstellen, dass ich nicht "Öffentlichkeitssprecher aller Wiener Magistrate" bin. Das ist nicht korrekt. Ich bin lediglich mit der Öffentlichkeitsarbeit für die Magistratischen Bezirksämter (und nicht der Magistratsabteilungen) befasst.
 
Ich kann Ihnen nochmals versichern, dass die Magistratischen Bezirksämter jeder einzelnen Anzeige, die sie in der Vergangenheit bekommen haben, in gesetzeskonformer Weise nachgegangen sind und die nötigen verwaltungsstrafrechtlichen Schritte gesetzt haben. Dies gilt natürlich auch für die Anzeigen, die die Millennium City betroffen haben. Selbstverständlich wird bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Bestrafung auch eine Strafe in der gesetzlich gebotenen Höhe verhängt. Bezüglich der von Ihnen immer geforderten Verhängung der Höchststrafe von 10.000 Euro ersuche ich Sie zu berücksichtigen, dass sich die erste Instanz  auch an der Spruchpraxis der Berufungsinstanz, des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS), zu orientieren hat. Der Strafbescheid, der im ersten Wiederholungsfall eine Strafhöhe von 10.000,- Euro vorsehen würde, hätte in einem Berufungsverfahren mit Sicherheit keinen Bestand. Ganz allgemein ist zumindest für den Zuständigkeitsbereich des Magistratischen Bezirksamtes für den 20. Bezirk festzuhalten, dass der UVS die vom Bezirksamt verhängten Geldstrafen in den meisten Fällen wieder herabsetzt.
 
Zu den von Ihnen in einer Mail angesprochenen "Kräuterzigaretten" ist zu sagen, dass das Tabakgesetz nur auf Tabakerzeugnisse, also Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, Anwendung findet. Die Problematik bezüglich Kräuterzigaretten ist im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren noch nicht aufgetaucht, weshalb ich dazu aus der Sicht der Verwaltungsstrafbehörde keine Stellungnahme abgeben kann.
 
Sie zitieren in Ihren Mails mehrfach den Erlass des Herrn Gesundheitsministers vom Juli 2010. Dieser dürfte Ihnen offenbar nicht im Detail bekannt sein, da Sie dessen Inhalt immer wieder unkorrekt wiedergeben. Es ist darin nämlich keine Rede davon, dass nach dem dritten Strafbescheid eine Konzessionsentziehung durchzuführen ist. Es wird  in diesem Erlass nur darauf hingewiesen, dass kontinuierliche Verstöße gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen "auch gewerberechtliche Folgen nach sich ziehen können". Maßgeblich ist hier der § 87 Abs. 1 Z. 3 Gewerbeordnung 1994, der unter bestimmten Voraussetzungen die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen mangelnder Zuverlässigkeit ermöglicht. Selbstverständlich wird diese Bestimmung von den Bezirksämtern gesetzeskonform vollzogen, allerdings können aus rechtsstaatlichen Gründen nur rechtskräftige Strafen Grundlage für ein Vorgehen der Gewerbebehörde nach dieser Bestimmung sein. 
 
Selbstverständlich ist jeder Behörde, die Verwaltungsstrafverfahren durchführt, auch der von Ihnen zitierte § 25 VStG bekannt. § 25 VStG verpflichtet die Behörde einerseits, Verwaltungsübertretungen von Amts wegen zu verfolgen (Abs. 1). Andererseits hat die Behörde gemäß § 25 VStG die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden (Abs. 2). Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Behörde eine Verwaltungsübertretung von Amts wegen zu verfolgen hat, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Sie hat sowohl bei der Einleitung als auch bei der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens von Amts wegen vorzugehen. Dies geschieht auch bei der Vollziehung der Verwaltungsstrafbestimmungen des Tabakgesetzes. Für eine "Nachschau" ohne konkreten Verdacht einer Verwaltungsübertretung gibt der § 25 VStG keinen Raum, wobei von wem immer geäußerte, unsubstantiierte "Pauschalverdächtigungen" für die Behörde in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen dürfen.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksamtsleiter:
Mag. Oliver Birbaumer
 
Magistrat der Stadt Wien
Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk
20., Brigittaplatz 10
Tel.:++43-1-4000-20211
Fax.:++43-1-4000-99-20211
E-Mail: oliver.birbaumer@wien.gv.at
Internet: http://www.wien.gv.at/mba/mba.html


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Tabakgesetz? Magistratsbeamte ahnungslos!Weltnichtrauchertag, nicht in Wien!
« Antwort #1 am: Mai 18, 2011, 12:59:08 Nachmittag »
Von: Erlacher Dietmar GMail [mailto:krebspatienten@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2011 11:37
An: 'Rosenkranz Karin'; alois.stoeger@bmg.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: 'post@mdgb.wien.gv.at'; 'stab@mdgb.wien.gv.at'; 'post@md-p.wien.gv.at'; 'michael.haeupl@wien.gv.at'; 'sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at'; 'karin.spacek@wien.gv.at'; 'maria.vassilakou@gruene.at'; 'sigrid.pilz@gruene.at'; 'infopool@gruene.at'; 'christine.marek@oevp-wien.at'; 'Ingrid.korosec@wien.oevp.at'
Betreff: 31.5.2011 - Weltnichtrauchertag, aber nicht in Wien! Kein Rauchverbot für Angestellte und Gäste in ..........?


Sehr geehrte Frau Rosenkranz,

nachdem mehrfach festgestellt wurde, dass auch nach Beschwerden und Aufforderungen die "Organe" nicht wissen, wie sie mit dem Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden - hier Bäder ff. - umzugehen haben, ersuchen wir um Einschulung durch MR. Dr. Franz Pietsch, BMfG.!

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher

PS: DAS wäre auch für die Wiener Strafämter bzw. Abt. für Verwaltungsstrafen seit 3 Jahren hoch an der Zeit, meinte auch kürzlich der UVS-Wien!


            
                               K f K
          Verein Krebspatienten für Krebspatienten
         Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                            Österreich
      Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
   Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info
         Neues Tabakgesetz: www.rauchnet.at
      Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
   Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
   krebspatienten@gmail.com   www.krebsforum.at
           Dietmar Erlacher, Bundesobmann

Neueste Beiträge - www.Rauchsheriff.at  

 



Von: Rosenkranz Karin [mailto:karin.rosenkranz@wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 18. Mai 2011 11:19
An: Erlacher Dietmar GMail *EXTERN*
Betreff: Kein Rauchverbot für Angestellte und Gäste in ..........?

MA 44 - 756/2011/0004
 
Sehr geehrter Herr Erlacher!
 
Die MA 44 - Bäder teilt zu Ihrem E-Mail vom 17. Mai 2011 mit, dass der von Ihnen angesprochene Sachverhalt bezüglich des Rauchverhaltens in städt. Bädern einer eingehenden Grundsatzüberprüfung unterzogen wird,
die naturgemäß noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
 
Nach Abschluss dieser Überprüfung werden Sie selbstverständlich umgehend eine entsprechende Stellungnahme der MA 44 - Bäder erhalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Karin Rosenkranz

Magistratsabteilung 44 - Bäder
10., Reumannplatz 23
Tel.: 60 112/44108 DW
Fax: 60 112-99-44108
E-Mail: karin.rosenkranz@wien.gv.at
Web: www.wienerbaeder.at
 
 

________________________________________
Von: Erlacher Dietmar GMail *EXTERN* [mailto:krebspatienten@gmail.com]
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 21:50
An: MA 44 Kunden; Rosenkranz Karin; alois.stoeger@bmg.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at
Cc: MD-Mag.Dior. Post; MD-Mag.Dior. Kommunikation Post; MDP Post; Häupl Michael; Wehsely Sonja; Spacek Karin; Maria Vassilakou; Sigrid Pilz; infopool@gruene.at; Christine Marek; Ingrid.korosec@wien.oevp.at
Betreff: Urgenz! MA44 - Kein Rauchverbot für Angestellte und Gäste in ..........?
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Frau Rosenkranz!

Nachdem wir schon wieder zwei Meldungen zwecks Weiterleitung als Anzeige erhielten,
urgieren wir die Antworten auf unsere Fragen, die doch sicher nicht so schwierig sind, oder?

Weiters:
Was wurde bezüglich Nichtraucherschutz zwischenzeitlich von Ihnen veranlasst?
Welche, durch wen geschulte Person, ist für die Umsetzung des Nichtraucherschutz zuständig?

MfG.

Dietmar Erlacher, Bundesobmann


Von: Krebspatient-Krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Samstag, 07. Mai 2011 23:50
An: 'karin.rosenkranz@wien.gv.at'
Betreff: karin.rosenkranz@wien.gv.at WG: Urgenz! Kein Rauchverbot für Angestellte und Gäste in ..........

Von: Krebspatient-Krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Samstag, 07. Mai 2011 22:33
An: 'kunden@ma44.wien.gv.at'; 'karin.rosenkranz@ma44.wien.gv.at'
Cc: 'post@mdgb.wien.gv.at'; 'stab@mdgb.wien.gv.at'; 'post@md-p.wien.gv.at'; 'michael.haeupl@wien.gv.at'; 'sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at'; 'karin.spacek@wien.gv.at'; 'maria.vassilakou@gruene.at'; 'sigrid.pilz@gruene.at'; 'infopool@gruene.at'; 'christine.marek@oevp-wien.at'; 'Ingrid.korosec@wien.oevp.at'
Betreff: Urgenz! Kein Rauchverbot für Angestellte und Gäste in ..........


Guten Tag,


wir ersuchen Sie um dringende Mitteilung/Aufklärung, ob es richtig ist, dass in Räumen in städt. / privaten Frei- und Hallenbäder, auch Frischluftbereiche ff., sowie Fitnesscenter, geraucht werden darf, ebenso in dortigen Pachtlokalen. Die Beschwerden darüber häufen sich!
Wird der Nichtraucherschutz in den Anlagen und bei den Pächtern kontrolliert, von wem, wie oft? Wie wird vorgegangen bei Bekanntwerden vom Missständen?
Kontrolliert jemand die Zigarettenautomaten auf Vorrichtung zur Altersabfrage (Bankomatkarte)?

 

Mit freundlichen Grüßen


Dietmar Erlacher, Krebspatient

« Letzte Änderung: Mai 18, 2011, 17:21:19 Nachmittag von admin »


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WIEN: Beschwerde wegen Untätigkeit des MBA19 seit 1. 1. 2009
« Antwort #2 am: September 25, 2011, 14:02:26 Nachmittag »
Gesendet: Sonntag, 25. September 2011 02:04
An: krebspatienten@gmail.com; post@mdgb.wien.gv.at
Betreff: Beschwerde über die Beamten des MBA19

N.N.
1230 Wien

An Magistratsdirektion
Rathausstraße
1010 Wien

2011 09 25

Betr.:
Häuserl am Stan
Zierleitengasse 42a
1190 Wien
Untätigkeit des MBA19 seit 1. 1. 2009

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich sende Ihnen in Beilage meine Anzeige vom 5. 9. 2010.

In angeführtem Lokal herrscht seit 1. 1. 2009 der illegale Dauerzustand. Sind die Beamten des MBA bestochen, weiden sie sich am Amtsmißbrauch oder wollen sie die Bevölkerung mit der Duldung des illegalen Dauerzustandes verspotten?

Da das MBA offensichtlich Gefallen an geschilderten Mißständen findet, ersuche ich Sie, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
elektronisch unterzeichnet


Anzeige nach dem Tabakgesetz
N.N.
1230 Wien

Restaurant Häuserl am Stoa
Höhenstraße
1190 Wien

Kontrolle: 5. 9. 2010 12:00 Uhr

keine Kennzeichnung gemäß BGBl II Nr. 424/ 2008
keine Kennzeichnung gemäß BGBl. Nr. 431/1995 § 13b Abs 4
Raumgröße geschätzt: 200 m², Verabreichungsplätze geschätzt: 100
Gäste anwesend geschätzt: 100, davon rauchen: 2
Aschenbecher auf allen Tischen im Raum mit der Schank
Hauptraum mit Schank nicht als Nichtraucherraum ausgewiesen
Tabakqualm im Bereich der Essenausgabe wegen nicht vorhandener räumlicher Trennung

Außer den geschilderten Bekanntmachungen kann ich keine weiteren Angaben machen. Somit ist lt. BMfG mein persönliches Erscheinen bei der Behörde für die Strafverfolgung nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
elektronisch unterzeichnet


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


N.N.
1230 Wien

Betr.:
Häuserl am Stoan
Zierleitengasse 42a
1190 Wien

Volkskontrolle: 24. 9. 2011 20:00 Uhr
Gastraumfläche geschätzt 100 m²
Trenntüre offen fixiert
Umgehung des Tabakgesetzes: Raucher ist dem Nichtraucher in jeder Hinsicht übergeordnet: Betreten des Lokales durch Raucher, Schank im Raucher, Raucher in Ausstattung übergeordnet, Zugang zu den Toiletten nur durch Raucher
Keine ausreichende Kennzeichnung gemäß Tabakgesetz
illegaler Dauerzustand seit 1. 1. 2009

elektronisch unterzeichnet



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An den Wiener Magistrat von 1060, Neubau
« Antwort #3 am: Dezember 11, 2013, 00:01:18 Vormittag »


Von: Krebspatienten *EXTERN* [mailto:info@krebspatienten.at]
Gesendet: Freitag, 06. Dezember 2013 23:57
An: MBA 6/7 Post
Cc: alois.stoeger@bmg.gv.at; barbara.prammer@parlament.gv.at; werner.faymann@bka.gv.at; michael.spindelegger@oevp.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; comm-rep-vie@ec.europa.eu; fctcsecretariat@who.int; laszlo.andor@ec.europa.eu; Tonio.Borg@ec.europa.eu; michael.haeupl@spoe.at; reinhard.todt@spoe.at; erwin.rasinger@oevp.at; ombudsstelle.nrs@bmg.gv.at; rudolf.kaske@akwien.at; sabine.oberhauser@spoe.at; jennifer.sommer@spoe.at; gabriele.kotzegger@spoe.at; werner.kogler@gruene.at; peter.pilz@gruene.at; heinz.fischer@hofburg.at; aon.914464109@aon.at; buergerservice@bmg.gv.at; service@lebensministerium.at


Betreff: Pressekonferenz: 313 von 314 Lokale in Wien-Neubau halten den Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz nicht ein
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrte Damen und Herren,


sicher werden auch Sie die mehrfachen Informationen in den Medien gehört, gesehen, gelesen haben, dass 313 von 314 Lokalen in Wien-Neubau das Tabakgesetz nicht einhalten.

Nachdem dies fast 100 % aller Lokale in Wien-Neubau sind, bitten wir um Antwort, ob das Strafamt/Marktamt im Rahmen der Offizialmaxime deswegen bereits Lokale kontrolliert hat, bzw. alle Lokale kontrollieren wird. Wenn ja, was glauben Sie, bis wann alle Lokale "besucht" wurden.

Werden Sie bei der Gelegenheit - neben dem Tabakgesetz und der Kennzeichnungsverordnung - auch die Vorgaben des Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetzes (Tabakrauch bei der Lagerung und Herstellung von Speisen), der Dienstnehmerschutzverordnung (Küchenpersonal arbeitet im Tabakrauch) und dem Preisauszeichnungsgesetz (keine Speisekarte vor dem Eingang; keine zwei separat gekennzeichneten Jugendgetränke) kontrollieren?

Hinweisen möchte ich auf die Pressekonferenz von Prof. Dr. Christoph Zielinski, Klinikvorstand der Onkologie am AKH-Wien, der sagte:
1) Rund 40.000 Krebserkrankungen im Jahr.
2) Rund 40 % aller Krebserkrankungen entstehen durch passives, aktives Tabakrauchen.
3) Ich schäme mich im Ausland für Österreich, welches beim Nichtraucherschutz letztrangig im der EU ist.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher, Krebspatient


PS.: Nachdem mehrmals festgestellt, ersuchen wir Sie, "im Vorbeigehen" betreffend Tabakgesetz/Kennzeichnungsverordnung auch auf andere Lokale zu achten, z. B. bei Cafe, Konditorei, Bäckerei, Bar, Nachtlokal, Club, Fitnesscenter, Friseur, Fingernagelstudio, Wettbüro, Automatencasino, Internetshop, Vereinslokale, ff.!


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Bezirksamtsleiterin von Wien-Neubau antwortet ......
« Antwort #4 am: Dezember 11, 2013, 00:03:37 Vormittag »
x



Von: Kapeller Bettina [mailto:bettina.kapeller@wien.gv.at] Im Auftrag von MBA 6/7 Post
Gesendet: Montag, 09. Dezember 2013 10:48
An: Krebspatienten *EXTERN*
Cc: Birbaumer Oliver; Peters Ronald; Weber Andreas
Betreff: WG: Pressekonferenz: 313 von 314 Lokale in Wien-Neubau halten den Nichtraucherschutz lt. Tabakgesetz nicht ein
Wichtigkeit: Hoch


Sehr geehrter Herr Erlacher!

Aufgrund des Fernsehbeitrages „heute konkret“ wurde vom Magistratischen Bezirksamt für den 6./7. Bezirk die Studie der IBO-Innenraumanalytik OG und ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt  beigeschafft und in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht geprüft.

Die Studie wurde  von uns diesbezüglich auch der Magistratsabteilung 59 – Marktamtsabteilung 7/8/16, die  laufend Überprüfungen von Gastronomiebetrieben vor Ort durchführt, weiter geleitet.

Jeder konkreten Sachverhaltsanzeige betreffend TabakG, KennzeichnungsVO, LMSVG, PreisauszeichnungsG etc.  wird  - wie bereits bisher - vom Bezirksamt in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht nachgegangen.


Mit freundlichen Grüßen
Die Bezirksamtsleiterin:

Mag. Schreil
Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk
1070 Wien, Hermanngasse 24
E-Mail: post@mba06.wien.gv.at
Tel.: (+43 1) 4000-07211
Fax:  (+43 1) 4000-07220


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« Letzte Änderung: Januar 22, 2015, 00:06:42 Vormittag von admin »


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MEINUNGEN dazu
« Antwort #6 am: Januar 19, 2015, 18:14:34 Nachmittag »



Markus Berger Soviel zur Behauptung der WKO, dass das Tabakgesetz so toll funktioniert und überall eingehalten wird

Christoph Koller ...die tolle Lösung, um die uns die ganze Welt beneidet!

Stefan Strasser Nur schwarze Schafe halten sich nichts ans Gesetz, (durchaus auch politisch zu verstehen) In Österreich ist das halt eine Herde.

Gerry Eastwood Und gleich den Entzug der Gewerbeberechtigung einleiten...Eine durch und duch verdorbene Branche.

Ewald Gaulhofer kontrollen der stadt wien? mit 8-jähriger verspätung! eine typisch österreichische lösung halt!



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Nicht einmal HOHER WKO FUNKTIONÄR hält sich nach 6 Jahren an das Tabakgesetz
« Antwort #7 am: Januar 26, 2015, 19:53:58 Nachmittag »



Hoher WKO Funktionär verstößt gegen Tabakgesetz


Rauchergesetz: Die Anzeige eines "Rauchersheriffs" brachte einem bekannten Gastronomen einen Strafbescheid ein. Jetzt liegt die Causa beim Verwaltungsgericht.

Wien. Josef Bitzinger ist empört: "825 € Strafe für ein Foto, auf dem der angezeigte Sachverhalt nicht wirklich zu erkennen ist und die Umstände mehr als fraglich sind, sind völlig ungerechtfertigt." Der Fall des Betreibers des Wiener Augustinerkellers, der auch für seinen Würstelstand vis-à-vis der Staatsoper bekannt und zudem Wiener Tourismus-Spartenobmann ist, zeigt, wie obskur die Begleitumstände des geltenden und derzeit heftig umstrittenen Rauchergesetzes sind.

Konkret geht es darum, dass Bitzinger im Frühjahr 2014 von einem sogenannten "Rauchersheriff" angezeigt wurde, weil dieser im Eingangsbereich des Augustinerkellers einen Mann mit einer Pfeife in der Hand ertappt und fotografiert hatte.

Aufgrund dieses Beweises erhielt der Gastronom dann den genannten Strafbescheid des Magistrats über 825 €.Bitzinger berief und musste deshalb am 16. Dezember vor das Verwaltungsgericht, wo die Causa verhandelt wurde. In einer rund eineinhalbstündigen Verhandlung sagten sowohl der "Rauchersheriff" als auch Bitzinger aus, der eine Reihe von Gegenargumenten gegen die Strafe vorbrachte.

Mehr zum Thema: Rauchverbot: "Trafikanten werden leiden"

Rauchverbot: Wirte dürfen Zigaretten verkaufen

Wiener Gericht verhängte über Mieter "Rauchverbot" in eigener Wohnung

Die Rechtssituation ist aus seiner Sicht "alles andere als klar". Zum einem handle es sich laut der Betriebsanlagengenehmigung um einen Vorraum und nicht um einen Gastraum-und nur in Letzterem sei das Rauchergesetz anzuwenden, so der Gastronom: "In einem Vorraum gibt es weder ein Service, noch ist da ständig Personal anwesend, das einen Verstoß gegen das Rauchergesetz kontrollieren kann."

Beweis-Foto sagt nichts aus

Außerdem sei dort ein Rauchverbotspickerl angebracht und vor dem Eingang stünden zwei Aschenbecher für Gäste, die rauchen wollen, argumentiert Bitzinger. Auch sei aus dem "Beweisfoto nicht zu erkennen", ob der Mann überhaupt geraucht hat. Er habe nur "eine Pfeife in der abgesenkten Hand" gehalten. Ob der Spartenobmann mit seinen Argumenten Erfolg gehabt hat, ist offen: "Das Urteil ergeht in einigen Monaten schriftlich", so Bitzinger, der in dem Zusammenhang von einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2014 nicht Gebrauch machen will. Demnach dürfen selbst ernannte "Rauchersheriffs",die Lokale nur aufsuchen, um diese systematisch aufgrund des Tabakgesetzes anzuzeigen, von den Gastronomen Lokalverbot erhalten.

Diese Entscheidung hatte Mario Plachutta erstritten, der mit seinem Lokal "Mario" in Wien Hietzing wiederholt angezeigt wurde und daraufhin durch die Instanzen ging. Bitzinger: "Ich bin gegen Verbote; bisher ging es trotz dieses absurden Urteils auch so."


http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4647234/Rechtsstreit-ums-Rauchen_825-Euro-Strafe-wegen-eines-Fotos



ANMERKUNG:

Gehen Sie hin zum Augustinerkeller-Bitzinger, neben/unter Albertina:
BITTE HINGEHEN UND WIEDER MELDEN! -
Der lässt gleich nach dem Haupteingang beim Stehtisch rauchen und dann geht es ohne weiterer Türe geradeaus in die Lokalräume!
Was soll das?
Und wer gleich nach dem Eingang in den linken Raum hineingeht, der soll mal Kennzeichnung ff. ansehen, durchgehen, dann re. wieder auf den Gang (ohne Türe) und zu den anderen Räumen: EIN WITZ !


WKO-ler goschen aber am Lautesten! Zig bereits angezeigt, auch Oberboss Hinterleitner! [/size]
« Letzte Änderung: Januar 26, 2015, 20:19:29 Nachmittag von admin »


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