http://www.aekwien.or.at/news_pdf/6609_1.pdfINTERVIEW
Helmut Hinterleitner, Fachverbandsobmann der Gastronomie
Nur 15.000 Betriebe werden rauchfrei
Ab 1. Jänner gilt in Österreichs Gastronomie und Hotellerie
das neue Tabakgesetz. Gibt es schon Aufstände in der Branche?
HELMUT HINTERLEITNER: Ich glaube, da ist uns ein gutes und für alle praktikables Gesetz gelungen.Wirte, die investieren müssen, um die Räumlichkeiten in Raucher und Nichtraucherbereiche
teilen zu können, werden das etwas anders sehen.
HINTERLEITNER: 75.000 Betriebe sind von der Regelung betroffen, zwei Drittel davon haben mehrere Räume. Die brauchen nicht investieren. 15.000 Betriebe werden Rauchfrei werden.
Ein großer Wurf in Sachen Nichtraucherschutz ist da wohl nicht gelungen. 60.000 Betriebe
werden das Rauchen weiterhin erlauben. Wer kontrolliert, ob das Gesetz überhaupt eingehalten wird?HINTERLEITNER: Die Behörde.Konkret: Wenn ein Gast das Nichteinhalten des Nichtraucherschutzes anzeigt, wohin
muss er sich wenden?
HINTERLEITNER: An die Bezirkshauptmannschaft,
die muss dann tätig werden und eine Strafe verhängen.
Wie viele Betriebe werden die
Übergangsregelung in Anspruch nehmen, die ihnen erlaubt bis
Juni 2010 überhaupt nicht tätig zu werden?
HINTERLEITNER: Das weiß ich nicht, der Antrag geht an die Gemeinden. Eine Übergangsregelung können nur Ein-Raum-Betriebe über 50 Quadratmeter beantragen und das nur bis 31. Dezember dieses Jahres. Betriebe unter 50 Quadratmeter dürfen
sich entscheiden, ob sie Rauchen oder Nichtrauchen erlauben wollen.
E. TSCHERNITZ-BERGER
Tabakgesetz:
Es droht Flut von Anzeigen
Kärntner Wirte sind auf das neue Tabakgesetz, das in wenigen Tagen in Kraft tritt, noch nicht eingestellt. Viele nützen die Übergangsfrist.
ELISABETH TSCHERNITZ-BERGER
Wenige Tage vor dem Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes in der Österreichischen
Gastronomie, bricht Hektik aus. Ein Wirt soll bereits aus Wut über das neue Gesetz
dem Amtsleiter einer Kärntner Gemeinde den Lokal-Schlüssel vor die Füße geworfen haben.
„Viele realisieren aber erst jetzt, dass sie tätig werden müssen“, registriert der Spartengeschäftsführer der Gastronomie, Wolfgang Dörfler, eine ziemliche Lethargie
unter den Kärntner Wirten.
Zahnloses Gesetz
Grund für die schleppende Umsetzung ist wohl auch,
dass der Gesetzgeber für den Vollzug des zahnlosen Tabakgesetzes,
das die Bezeichnung Nichtraucherschutz nicht einmal in Ansätzen verdient, keine Behörde nominiert hat, die von sich aus kontrollierendarf.
„Erst wenn es eine Anzeige gibt, muss die Behörde tätig werden“, so Dörfler. Dann
setzt es auch saftige Strafen ab 2000 Euro, im Wiederholungsfall 10.000 Euro.
Das Gesetz verlangt, dass der Raucherraum so abgeschlossen werden muss, dass keine Rauchschwaden zu den Nichtrauchern dringen
können. Das Extra-Zimmer muss also mit einer Türe verschlossen sein. Die bisher üblichen Rauchertische sind damit Geschichte.
7Dörfler: „Das realisieren noch die wenigsten.“
Dass eine Anzeigenflut über die säumigen Wirte hereinbrechen wird, davon ist auszugehen.
Die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher – die einzige Lobby, die Nichtraucher haben – hat bereits angekündigt,
die Nichteinhaltung ohne Erbarmen anzuzeigen. „Es gibt keine Schonfrist. Wer nicht dem Gesetz entspricht, wird angezeigt
und muss zahlen,“ hat Bundesleiter Robert Rockenbauer kein Mitleid mit raucherfreundlichen
Wirten. Auch Gäste haben bereits angekündigt, mit Argusaugen auf die Einhaltung des Tabakgesetzes zu achten.
Wie sehr Nichtraucher mit diesem Gesetz an der Nase herumgeführt werden, zeigt die großzügige Übergangsregelung. Einraumbetriebe
über 80 Quadratmeterkönnen nämlich einen Antrag auf Umbau des Lokals stellen und machen auch fleißig davon
Gebrauch. Damit kommen sie in den Genuss einer Übergangsregelung, die ihnen erlaubt, bis 1. Juni 2010 überhaupt nichts zu tun. Der Vorweis
des Antrages bei der Behörde garantiert bei einer Anzeige Straffreiheit.
Nur für wenige Lokale gilt eine klare Regelung: Es sind die Restaurants und Cafes in Einkaufszentren. Ein Shoppingcenter gilt als
„öffentlicher Raum“, der ab 1. Jänner gänzlich rauchfrei sein muss. Das heißt: Ab 1. Jänner weg mit den Aschenbechern.