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Aktivitäten zur eventuellen Verringerung des Tabakrauches im Lokal

Begonnen von admin, April 30, 2010, 20:01:44 NACHMITTAGS

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admin


Anm.:
Hat DAS schon wer gesehen, getestet? Gleich wie am Flughafen Schwechat? Ergebnis?



Rettung für Gastronomen, die nicht umbauen können - mit Smoke Free Systems Raucher Kabinen! - ANHÃ,,NGE
Utl.: Smoke Free Systems Raucher Kabinen mit Schiebetüren sind als Raucherraum konform der §§ 13 ff. des Tabakgesetzes möglich! =
Rettung für Gastronomen, die nicht umbauen können - mit Smoke Free Systems Raucher Kabinen! =
OBS0004 5 WI 0044 30.Apr 10
BILD zu OTS - Smoke Free Systems Raucher Kabinen mit Schiebetüren sind als Raucherraum konform der §§ 13 ff. des Tabakgesetzes möglich!

Rettung für Gastronomen, die nicht umbauen können - mit Smoke Free Systems Raucher Kabinen! - ANHÃ,,NGE

ANHANG zu OTS - Raucherkabinen

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100430_OTS0032

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OTS0032 5 WI 0290 NEF0004 CI Fr, 30.Apr 2010
Rettung für Gastronomen, die nicht umbauen können - mit Smoke Free Systems Raucher Kabinen! - ANHÃ,,NGE

ANHANG zu OTS - Raucherkabinen

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   Stetten (OTS) - Hotels und Wirte, die ihren Gästen trotz
allgemeinem Rauchverbot das Rauchen ermöglichen wollen, aber nicht
die Möglichkeit zum Umbauen haben und nicht sicher ist, was die
Zukunft an Gesetzesänderungen bringen wird, können Smoke Free Systems
Raucher Kabinen ab einer Laufzeit von 12 Monaten mieten und den
Nichtraucherbereich rauchfrei halten.

Zitatauszug Bundesministerium für Gesundheit:

   "Soweit Smoke Free Raucher Kabinen den Erfordernissen für
Raucherräume entsprechen, ist gegen eine Deklarierung als
Raucherräume im Sinne der §§ 13 ff. des Tabakgesetzes nichts
einzuwenden." (GZ:BMG-22180/0300-III/B/6/2009 v. 05.06.2009)

   Laut dem Marktführer "Smoke Free Systems" erfüllen die Kabinen mit
Schiebetür alle Voraussetzungen nach dem geltenden Tabakgesetz §§ 13
ff. und Arbeitsschutzgesetz (§ 30 ASchG), da der Rauch in der Kabine
bleibt.

   Die freistehenden, nur an die Steckdose anzuschließenden Smoke
Free Systems Raucher Kabinen werden einfach in Innenräumen
aufgestellt und filtern die Zigarettenabgase zu 99,9995 % ohne dass
man eine Zu- oder Abluftanlage benötigt. Die Wartung erfolgt 4x pro
Jahr.

   Je nach Kabinentyp können 4-12 Personen gleichzeitig rauchen.
Pro  Stunde werden bis zu 2.600 Kubikmeter verrauchter Luft
eingesaugt, zu 99,9995 % durch Gas- und Feinstaubfilter (HEPA & ULPA
Filter) gereinigt und wieder an den Innenraum abgegeben. Somit wird
auch die Heizungsluft nicht auf die Strasse geblasen; das spart Heiz-
bzw. Kühlkosten sowie der Umwelt CO2-Emissionen.

   In Verwendung sind solche Smoke Free Raucher Kabinen
beispielsweise bei Gastronomen am Flughafen Wien-Schwechat und
im Einkaufszentrum Wien-Simmering seit 2009.

   Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie im Volltext der Aussendung auf
http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
   Smoke Free Systems Austria
   Gewerbegebiet 7, A-2100 Stetten
   Tel: +43 - 2262 61 650 - 23, Fax: +43 - 2262 61 650 - 99
   e-Mail: info@smokefreesystems.at, www.smokefreesystems.at


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

Newsletter von p.tappler@innenraumanalytik.at

Von Italien lernen oder: lex nebulosa
 
Im Juli trat das Tabakgesetz mit aller Schärfe in Kraft, größere Gastgewerbebetriebe müssen nun nach §§ 13a unter anderem eigene, abgetrennte Raucherbereiche besitzen, den Hauptraum als Nichtraucherbereich ausführen und nach §13b den Raucherbereich kennzeichnen. So weit die Theorie.

Wenn man jedoch aufmerksam und fachkundig durch den 7. Wiener Gemeindebezirk flaniert, fällt auf, dass die meisten Wirte das Gesetz auf sehr eigenwillige Art oder gar nicht umsetzen, gesetzeskonforme Kennzeichnungen sind nirgends zu finden. Summa summarum hat kein einziger der 25 in einer Pilotstudie begutachteten Betriebe, in denen das Rauchen erlaubt ist, das Tabakgesetz korrekt umgesetzt!

Wie sollten sie auch, wenn Begriffe wie "Hauptraum" nirgends definiert sind, es keine Kontrollen gibt und den Wirten augenzwinkernd signalisiert wurde, dass alles eh nicht so schlimm wird. Manch ein Beislwirt, der auf Nichtraucherbetrieb umgestellt hat, wünscht sich derzeit italienische Zustände, wo zumindest alle gleich behandelt werden. Im persönlichen Gespräch wird von den Wirten immer mehr ein komplettes Rauchverbot gewünscht - nur laut sagen traut es sich keiner. 

Das IBO und die Ã,,rztInnen für eine gesunde Umwelt haben nun Expertenempfehlungen zur korrekten Umsetzung des Tabakgesetzes, die dem Stand der Technik entsprechen, ausgearbeitet. Weiters wird gerade die vollständige Evaluierung aller Gastgewerbebetriebe in 5 österreichischen Bezirken vorbereitet - es werden noch engagierte Freiwillige zur Mitarbeit gesucht. Wer also Lust hat, bei den Begehungen mitzuwirken, meldet sich bitte am IBO unter office@innenraumanalytik.at.

Positionspapier zu Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in der Gastronomie  http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/posrauchenibo.pdf

Tabakgesetz Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Tabakgesetz, Fassung vom 30.01.2010 http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/tabakgesetz.pdf

Mitarbeit bei Evaluierung Gastgewerbebetriebe (email)  p.tappler@innenraumanalytik.at


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351