Die Behörden wissen einiges davon nicht, aber vor allem die Bevölkerung soll durch Leserbriefe aufgeklärt werden.
Nichtraucherschutz - Gesetz ist GesetzDas Tabakgesetz schützt Nichtraucher seit 1.1.2005 (Rauchverbot in EKZ und Öffentlichen Gebäuden), sowie seit 1.1.2009 in Straßenlokalen, vor dem nachweislich tödlichen Tabakrauch (Jede getürkte Studie ist uninteressant - zuletzt vermutlich "market" und "Ifes". Welcher Hersteller einer Ware schreibt die Todesgefahr sonst noch auf die Verpackung seines Produktes?).
Eine Übergangsfrist für einen Umbau haben ca. 5 % der Wirte, nämlich nur jene, die vor dem 31.12.2008(!) bei der Behörde um Verlängerung der Umbaufrist angesucht haben. Hat die Behörde nach diesem Zeitpunkt Bewilligungen akzeptiert, besteht Amtsmissbrauch (mehrfach angezeigt!).
Die WKO versandte an ihre Gastros Falschkennzeichnungen, welche die Wirte gerne aufklebten: Dadurch Irreführung der Gäste, da nicht das drinnen ist, was außen draufsteht; zudem Unlauterer Wettbewerb!
Gastros müssen lt. Nichtraucherschutz bis 2.000.- und bei Wiederholung bis 10.000.- Strafe zahlen, nicht erst ab 1.7.2010. Verbotener "Zigarettengenuss" kostet RaucherInnen erstmals bis 100.- und bei Wiederholung bis 1.000.- Euro; Achtung, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Da kann man doch hunderte Beamte einstellen, von der Polizei, der Post, dem AMS! Die Behörden dürfen - einmalig in Österreich - das Gesetz nicht exekutieren, denn sie müssen - laut Gesetz - warten, bis eine verwertbare Anzeige von einem couragierten Bürger auf dem Tisch liegt. Auch Nachkontrollen sind laut Gesetz nicht erlaubt! Das haben die WKO, die meisten Parlamentarier, mit Hilfe weiterer Lobbyisten geschafft. Und eine Änderung des Gesetzes ist deswegen nicht möglich, ergänzte Stöger zuletzt bei Thurnher im ORF!
Die Behörden sind unterbesetzt, Mitteilungen gehen "verloren", Verfahren werden einfach eingestellt, obwohl die bundesweiten "Unabhängigen Verwaltungssenate" (2. Instanz) und die mehrfachen Urteile des VfGH (letzte Instanz) immer gegen die Wirte entschieden.
Als Krebspatient und Obmann von fast 5000 Mitgliedern im Verein "Krebspatienten für Krebspatienten" kann mir niemand etwas vormachen. Onkologiepapst Prof. Zielinski sagte erst jetzt wieder vor 400 Ärzten im Wiener Rathaus: Bis zu 90 % aller Krebserkrankungen haben den Tabakrauch als Verursacher. Und weiter: täglich zig Herzinfarkte, Schlaganfälle, COPD-Kranke, Schädigungen des Ungeboren, Kinder/Jugendliche mit Asthma und Allergien, gehen auf den tödlichen Tabakrauch zurück!
Wir stellen Gemeinwohl vor Eigenwohl. Tabakrauchgeschädigte mit Verwandte, Bekannte, Ärzte, Studenten etc. machen seit einem Jahr gemeinnützig und unentgeltlich "Besuche" und müssen 80 bis 90 % dieser zur Anzeige bringen.
Sind die Wirte ein Volk der Ignoranten (Gesetzesbrecher), und deckt dies die Wirtschaftskammer?
Ist unser Gesundheitssystem bankrott und auch hier vor den Lobbyisten in die Knie gegangen (Stöger)?
Wann überprüft endlich die Behörde die Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes? Wir wollten nie meine Kollegfen anzeigen; bin Jahrzehnte Funktionär in der Landes- und Bundeswirtschaftskammer.
Warum gibt es keine Aufklärung, keine Prävention, was mich als ehem. Landeschulrat besonders schmerzt. Kinder und Jugendliche werden vom Staat alleine gelassen!
Informationen zum Gesetz etc. auf
www.sis.infoDietmar Erlacher, Tirol
Bitte bei Berichte Links dazu veröffentlichen:1)
www.rauchersheriff.at oder
www.sis.info (für Informationen, oder Anzeigen an Stöger)
2)
www.nichtraucheninlokalen.at (für Unterstützungserklärungen zum Volksbegehren, dzt. rund 4.000)