Von: krebspatienten@gmail.com]
Gesendet: Dienstag, 14. Juni 2011 15:20
An: franz.pietsch@bmg.gv.at
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Betreff:
Nichtraucherschutz? Zwingen Lobbyisten und "schwache Magistratsbeamte" den UVS Wien in die Knie?Sehr geehrter Herr Dr. Pietsch,
bei unserem Erstgespräch vor über 2 Jahren waren wir noch hoffnungsvoll, dass Sie Herr Dr. Pietsch als "Sachverständiger-Zeuge" - wie angesprochen - dem Magistrat, dem UVS, dem VfGH und VwGH zugezogen werden. Aber leider war dies kein einziges Mal der Fall, sagten Sie zuletzt. Die Tätigkeiten der 1. und 2. Instanz sind dementsprechend, siehe nachstehend und neueste Urteile lt. Anlagen. Als Richter aD bin ich entsetzt!
Somit nützen auch keine "Schulungen" von ein paar Beauftragten in Strafämtern, letzte Woche, denn der Großteil "steht weiter neben den Schuhen"!
Genau das wissen die von BM. Stöger angesprochenen Lobbyisten, aber auch die politischen Entscheidungsträger, und freuen sich,
dass alles so gut gesetzwidrig für die Tabakindustrie und die Gastronomie läuft.
Dass die Rauchsheriffs und Hilfsrauchsheriffs langsam verzagen, da sich nichts am Nicht-Nichtraucherschutz ändert.
Siehe "75% Anzeigen" und "100% Anzeigen"; siehe 100 und 200 und 300 Anzeigen, laufend im Paket (nachstehend).
Siehe (vorauss.) Kurier vom Mi. 15.6.11: "Ist auch in Spitälern das Rauchen erwünscht?"
Weiter
kein Nichtraucherschutz für Schwangere, Kleinkinder, Jugendliche, anstatt Zigarettenkauf, Rauchen, Betreten von Raucherlokalen und Raucher-Lounges erst ab 18 J., wie bei Solarien, Wettbüros, Spiellokalen! Rauchergrenze in Deutschland ff. ist 18 J.!
Fast keine Prävention (LSR., BSR. aD), keinerlei aktive Raucherentwöhnung mit "Zuckerln", so wie eben auch die Einladung zur Vorsorge "ein Witz ist" (Krebspatientenvertreter)!
Kinder holen sich mit abgelaufenen Bankomatkarten die Zigaretten aus den Automaten, zig Zigarettenautomaten haben gar kein Bankomatkarteneinschubfach bzw. wurde es stillgelegt!
Mit freundlichen Grüßen aus Tirol
Dietmar Erlacher, Krebspatient
K f K
Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
Österreich
Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten
www.sis.info Neues Tabakgesetz:
www.rauchnet.at Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr: 0650-577-2395
krebspatienten@gmail.com
www.krebsforum.at Dietmar Erlacher, Bundesobmann
Die letzten Anzeigenpakete. Täglich gehen Anzeigen ein, die Helfer von "Krebspatienten für Krebspatienten" von Innsbruck, Linz, Wien, Graz aus an die Behörden senden!Wieder rund 200 Anzeigen nur vom 6. und 7. Bezirk in Wien, weitergeleitet von unserer Niederlassung Graz (ähnlich Innsbruck, Linz, Wien):
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2899#msg2899 Feber: 100 Anzeigen in und rund um die Lugner City
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2362#msg2362 März: 250 Anzeigen nur vom 1. Bezirk
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2495#msg2495 März: Offener Brief an BP. Dr. Fischer, mit schon wieder 50 Anzeigen vom 1. Bezirk
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2488#msg2488 April/Mai: 250 Anzeigen nur vom 1. Bezirk
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2708#msg2708 Mai: 1220 Wien mit rund 75 % Lokale als Tabakgesetz-Sünder!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2766#msg2766 Mai: 100 % Nicht-Nichtraucherschutz
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2762#msg2762 Mai: 1030 Wien, mit rund 150 Anzeigen
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2801#msg2801 Mai: Landtmann, Gremialvorsteher, mit einem Dutzend an Anzeigen in 6 Monaten
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=417.msg2437#msg2437 Juni: 1040/1050 mit 150 Anzeigen
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2802#msg2802 Juni: 1. Bezirk schon wieder 100 Anzeigen
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2887#msg2887 Juni: 6./7. Bezirk wieder 200 Anzeigen
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2899#msg2899Die letzten Urteile vom UVS-Wien in der Anlage:Teilweise viel zu milde der UVS, Tauber in der Millenniumcity, zig Anzeigen: von 1500 Euro auf 400 Euro gesenkt! Und der Berufungswerber hat zuerst alles geleugnet;
auch Anshen Chen, Millennium ff., etliche Lokale, ohne Nichtraucherschutz, von jeweils 5000 Euro auf jeweils 2500 euro gesenkt, auch da zig Anzeigen, zuerst alles geleugnet und dann hat er klein beigegeben und nur um Strafmilderung angesucht,
Cafe Falk, 1220 Wien: keine Strafe (da wurde aber offensichtlich vom MBA gepfuscht bzw. lag eine zu ungenaue Zeugenaussage vor), zig Anzeigen seit 2 Jahren, und jetzt wieder, seit der UVS-Verhandlung vor ein paar Wochen! Keine Veränderungen, siehe untenstehend.
8.4.11, A N Z E I G E N Falk weiterhin ohne Erfolg? Name des Betriebs: Cafe Falk
Postleitzahl / Ort: 1220, Wien
Strasse / Hausnummer: Wagramerstr. 137/Kagraner Platz Datum / Uhrzeit des Besuchs: 5.4.11, 12.00 Kennzeichnung an der Eingangstuer: ja, falsch Anzahl der Raucher: ca. 40 Anzahl der gerade Nichtraucher: ca. 20 Anzahl der Nichtraucher-Gäste, die nach einer Odyssee den Nichtraucherraum im 1. Stock gefunden und sich niedergelassen haben: ca. 8 Anzahl der Raucher auf den 3 Nichtrauchertischchen im Hauptraum: 2 Sonstige, gutachterliche Anmerkungen:
Gleich hinter dem Eingang beginnt der Hauptraum. Dieser ist der Raucherraum, mit Aschenbecher auf der Theke und auf allen Tischen.
Am Ende des Raucher-Hauptraumes, bei den WCs, befinden sich drei an der Tischkante gekennzeichnete(!) Nichtrauchertischchen, wo geraucht wurde.
Man kann dann - ohne Abschlusstüre beim Raucherraum - über eine steile Wendeltreppe in den 1. Stock gelangen. Dort ist wieder keine Türe. Nach dem offenen Durchgang ist ein kleiner Nichtraucherraum, mit Falschkennzeichnungen!
Wer aber gleich beim Eingang (Raucherbereich) rechts durch zwei "Wild-West-Pendeltüren" über die Wendeltreppe in den Keller sich hinunter traut, könnte dort ggf. einen Nichtraucherbereich auffinden, wenn das Licht brennt, falls eine Bedienung kommt. Die erwähnte Pendeltüre ist vollkommen undicht zum Haupt-/Raucherraum.
Ich halte gutachterlich fest, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie eine - auch nur leicht - behinderte Person, aber ja nicht mit Stock oder Krücke, ja nicht hoch schwanger oder alt, ja nicht mit Kleinkinder oder Säugling, ja nicht mit Kinderwagen, in diesem EINRAUMLOKAL vom Raucherbereich in den Nichtraucherbereiche kommt.
Laut UVS-Aussage habe die Wirtschaftskammer den Zustand so für gut und rechtens geheißen.
Wenn aber das der Magistrat so bewilligt hat, Falk sagte es im Zuge der ORF-Aufzeichnung zur ZiB24, dann liegt hier sicher Amtsmissbrauch vor, vom Bausachverständigen oder/und ….!
Ergänzend wird festgehalten, dass lt. Eintragung das Untergeschoß (Nichtraucherbereich ohne Abschlusstüre) nur für Bar, Tanz, Disko zugelassen sei. Außerdem scheint die Benützungsbewilligung mit den Verabreichungsplätzen nicht mit dem Bestand zu übereinstimmen, wie man der UVS-Verhandlung vom 6.4.11 entnehmen könnte.
Name des Betriebs: cafe falk
Postleitzahl / Ort: 1220, wien
Strasse / Hausnummer: kagraner platz
Datum / Uhrzeit des Besuchs:
20.1.11, 12.15 Uhr
27.1.11, 12.45 Uhr
1.2.11, 11.50 Uhr
4.2.11, 12.10 Uhr
8.2.11, 13.10 Uhr
Hinweis: "UVS-Verhandlung 06.04.2011 10:00 04/G/19/10893/2010 C 2.10 Falk, Wolfgang"
6.4.11, 14 Uhr, unverändert
7.4.11, 12.30 Uhr, unverändert
Kennzeichnung an der Eingangstuer: Ja, falsch, da keine Raumtrennung Anzahl der Raucher: immer über 20 Anzahl der Nichtraucher: meist etwas weniger Sonstige Anmerkungen: der sehr große gastraum gleich nach dem eingang - mit der großen theke - wird als raucherraum verwendet, was dem gesetz widerspricht. Auch ist keinerlei abschluss zu den nichtraucherbereichen in den keller und in den 1. stock. Somit handelt es sich um ein riesiges, gesetzwidriges einraum-raucher-lokal.
Hinweise:
Die gesundheitsgefährdende, tödliche Situation wegen dem Nicht-Nichtraucherschutz in den Lokalen seit 1.1.2009, in EKZ seit 1.1.2005, ist mehr als unerträglich; trotz hunderter Beschwerden, Meldungen, Anzeigen!
Der Vorstand überlegt sich daher die Weiterleitung einer Sachverhaltsdarstellung an die STA und die KSTA.
Die im Tabakgesetz normierten Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte dienen dem Ziel des Schutzes der Nichtraucher vor Belästigung und vor Gefährdung ihrer Gesundheit durch das Passivrauchen. Nichtraucher sollen in ihrem „Recht auf rauchfreie Luft“ geschützt werden. Dieses Ziel liegt im öffentlichen Interesse (siehe VfGH 1.10.2009, B 776/09).
Es sind hohe Geldstrafen zu verhängen, sodass diese auf den Beschuldigten in Hinkunft nachhaltig einwirken und auch anderen Gastgewerbetreibenden zeigen, dass hier keinesfalls nur Bagatelldelikte vorgelegen sind.
Mai: 100 % Nicht-Nichtraucherschutz
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=590.msg2762#msg2762