Autor Thema: ANZEIGEN - NEU  (Gelesen 9601 mal)

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ANZEIGEN - NEU
« am: November 04, 2019, 22:37:39 Nachmittag »
geändert 6.11.19


Vorlage für Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzes,

zu richten an örtliches Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft:


Betreff: Anzeige bzw. Meldung als Offizialmaxime - Verstoß gegen das Tabakgesetz (Postleitzahl, Ort, Lokal)


Ich bringe Ihnen zur Kenntnis, dass das Gastronomieunternehmen XY, in XY, gegen das Tabakgesetz verstößt. Meine Beobachtung machte ich in den letzten Tagen. An den genauen Tattag und die Tatzeit kann ich mich nicht mehr erinnern.
Beim Eingang fehlt jeglicher Hinweis wie Rauchen verboten bzw. Nichtraucherlokal bzw. das rote Piktogramm laut BGBL.
Im Lokal wird geraucht (XY Raucher).
Somit liegen Verstöße gegen das Tabakgesetzes vor.

Eine weitere Zeugenaussage von mir ist nicht notwendig.
Die Behörde hat aufgrund dieser Meldung den Sachverhalt selbst vor Ort zeitnah gemäß der Offizialmaxime zu erheben und gegebenenfalls ein Straferkenntnis umgehend auszustellen. Ich bin in Bezug auf das Tabakgesetz gut informiert und es muss daher von einem ausreichenden Tatsachensubstrat für ein gesetzlich zwingendes Handeln der Behörde ausgegangen werden.

Ich untersage der Behörde eine Weitergabe des Inhaltes dieser Eingabe (ggf. auch meiner Personalien) an das beschuldigte Unternehmen, an die Gerichte oder sonstige Dritte, da dies für die Verfolgung des Verwaltungsstraftatbestandes nicht erforderlich ist. Eine Zuwiderhandlung wird von mir strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet.

Ich verlange bei diesem Wirt eine Zuverlässigkeits-Überprüfung, auf Grund der vorsätzlichen, andauernden Gesetzesübertretungen im Gesundheitsbereich ..... und somit Einleitung der Entziehung der Konzession.

Bei Nichtverbesserung binnen 3 Wochen folgt nächste Anzeige, sowie ergehen Meldungen an Politiker, Ministerien, Presse usw.

[/b]

« Letzte Änderung: August 06, 2021, 20:25:29 Nachmittag von admin »


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

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KEIN Nichtraucherschutz? Wo anzeigen?
« Antwort #1 am: November 04, 2019, 23:12:44 Nachmittag »






Anzeigen kann man bei Magistrat/Bezirkshauptmannschaft des Angezeigten persönlich, telefonisch, per Brief oder per Email.

ZUSÄTZLICHE Emailadressen unter Cc angeben: ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at; info@krebspatienten.at


Alle Emailadressen der bundesweiten Behörden senden wir auf Emailanfrage zu.

info@krebspatienten.at , Betr.: Emailadressen




Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

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Anzeigen NEU, aber .....
« Antwort #2 am: November 06, 2019, 12:08:48 Nachmittag »


Unsere Hinweise für eine Anzeige sind alle "ohne Gewähr".

Sollte man textlich etwas ändern, bitte ein Email an  info@krebspatienten.at


Übrigens:

Die Wirte in ganz Österreich müssen jetzt nicht ein rotes Pickerl aufkleben,

es genügt, alle Pickerln etc. zu entfernen,

und dann eine eindeutige Kennzeichnung,

dass man ein Nichtraucherlokal betritt.


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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Welche Gesetzes-Übertretungen sollen angezeigt werden?
« Antwort #3 am: November 06, 2019, 22:11:10 Nachmittag »
Bitte nicht nur Vergehen gegen den Nichtraucherschutz anzeigen, sondern alle, sicherlich knapp 10 Vergehen!

Adresse, Datum des Besuchs, Uhrzeit ca.:
Eingangs-Kennzeichnung? Wenn ja, welche (R oder/und NR?):
HINFÄLLIG: Eingangs-Kennzeichnung mit falschem Text, z.B. „Rauchfreier Bereich im Lokal“ (RBIL)? Ja/Nein:
Eingangs-Kennzeichnung unauffällig (vergilbt, zerrissen, im „Dackelblick“)? Ja/Nein:
HINFÄLLIG: Zusatz-Eingangs-Kennzeichnung bei R+NR: Ist 1. Raum R oder NR?  Ja/Nein:
HINFÄLLIG: Im Lokal Kennzeichnungen R oder NR von jedem Platz aus gut ersichtlich? Ja/Nein:
HINFÄLLIG: Wichtig! Anzahl der Raucher, die gerade tabakhaltige Zigaretten rauchen!
HINFÄLLIG: Nichtraucher, insgesamt: ca.
HINFÄLLIG: Aschenbecher, insgesamt: ca.
HINFÄLLIG: Anzahl der Räume:
HINFÄLLIG: Lokalgröße über 50 qm: Ja/Nein?
HINFÄLLIG: Trenntüre von Raucher-/Nichtraucherraum „ständig“ und dicht geschlossen? Ja/Nein:
HINFÄLLIG: Trenntüre beidseitig richtig gekennzeichnet (R bzw. NR)? Ja/Nein:
HINFÄLLIG: NichtRRaum dem Raucherraum untergeordnet (Theke, Platzzahl, Fenster, Einrichtung ff.)? Ja/Nein:
Vor dem Eingang kompl. Speisekarte (§ 6 Abs. 4 PrAG.-Preisauszeichnungsgesetz)? Ja/Nein:
Speisekarte: Zwei besonders gekennzeichnete Jugendgetränke (PrAG) angeführt? Ja/Nein:
Küchenpersonal mit Kopfbedeckung (auch bei Würstl-/Kebapständen ff.), Ja/Nein:
Allergen-Hinweise in Speisekarte, oder separat, Ja/Nein:
Schanigarten: 1) „Ruheschild da? 2) Rest-Gehsteigbreite? 3) Hydrant etc. ff. frei zugängig?
HINFÄLLIG: NEU: Anzeige in EKZ, wenn RRaum über 50 qm, und NRRaum/NRBereich NICHT gleich anschließend ist!
Im Internet angeführt: Impressum mit Firmenbuchnummer, zuständ. Gericht, Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz), WKO Mitgl. Nr., Firmeninfo gem. §5,Abs. 1  Ja/Nein?
HINFÄLLIG: Wettbüros sind gem. TG. und höchstger. Judikatur Räume eines öffentlichen Ortes = absolutes Rauchverbot.
Weitere Beschreibungen/Zusatzinfos zu Beanstandungen: ……
Direkte Anzeigen unter Cc auch an info@krebspatienten.at und ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at an zuständige Magistrate bzw. Bez. Hauptmannschaften! Emailadresse von info@krebspatienten.at anfordern.
Mitteilung an BEHÖRDE: Falls eine andere Behörde zuständig ist, bitte gleich weiterleiten. Danke!
HINFÄLLIG: Alle Lokale etc. können anzeigt werden? Siehe:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202 (unten)
HINFÄLLIG: Fantasie – Kennzeichnungen? Hinweise: Es muss eindeutig Nichtraucherschutz/Rauchverbot vermerkt sein.
Meldungen bitte möglichst mit Namen/Adresse. – Unsere Weiterleitung an Magistrat/BH. ist IMMER anonym.
BITTE jetzt VIELE verschiedene Lokale anzeigen, speziell im gleichen Ort/gleichen Bezirk (rund 50 % halten den gesetzl. Nichtraucherschutz nicht ein!). Informationen unter: www.rauchsheriff.at  ,  www.krebsforum.at
Denkmalschutz! Selbst wenn, aber bei über 80 qm ohne Abtrennung hat ALLES rauchfrei zu sein! Kontrolle ggf. hier: http://www.bda.at/downloads
NEU: BITTE bei Anzeigen dezitiert am Schluss erwähnen: Ich verlange bei diesem Wirt eine Zuverlässigkeits-Überprüfung, auf Grund der vorsätzlichen, andauernden Gesetzesübertretungen im Gesundheitsbereich ..... und somit Einleitung der Entziehung der Konzession.
Seit 1.1.16 Behindertengerechter Zugang zum Nichtraucherraum: Ja/Nein:
Seit 1.1.16 Belegerteilungspflicht, unaufgeforderte Übergabe des Kassazettels, sonst auch Meldung an das Finanzamt.



Somit ist nur zu beachten/zu kontrollieren:

Name, Adresse, Datum, Uhrzeit:
Eingangs-Kennzeichnung? Wenn ja, welche (R oder/und NR?):
Eingangs-Kennzeichnung unauffällig (vergilbt, zerrissen, im „Dackelblick“ am Boden)? Ja/Nein:
Vor dem Eingang kompl. Speisekarte (§ 6 Abs. 4 PrAG.-Preisauszeichnungsgesetz)? Ja/Nein:
Speisekarte: Zwei besonders gekennzeichnete Jugendgetränke (PrAG) angeführt? Ja/Nein:
Küchenpersonal mit Kopfbedeckung (auch bei Würstl-/Kebapständen ff.), Ja/Nein:
Allergen-Hinweise in Speisekarte, oder separat, Ja/Nein:
Schanigarten: 1) „Ruheschild da? 2) Rest-Gehsteigbreite? 3) Hydrant etc. ff. frei zugängig?
Im Internet angeführt: Impressum mit Firmenbuchnummer, zuständ. Gericht, Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz), WKO Mitgl. Nr., Firmeninfo gem. §5,Abs. 1  Ja/Nein?
Weitere Beschreibungen/Zusatzinfos zu Beanstandungen: ……
Direkte Anzeigen unter Cc auch an info@krebspatienten.at und ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at an zuständige Magistrate bzw. Bez. Hauptmannschaften! Emailadresse von info@krebspatienten.at anfordern.
Mitteilung an BEHÖRDE: Falls eine andere Behörde zuständig ist, bitte gleich weiterleiten. Danke!
Meldungen bitte möglichst mit Namen/Adresse. – Unsere Weiterleitung an Magistrat/BH. ist IMMER anonym.
BITTE jetzt VIELE verschiedene Lokale anzeigen, speziell im gleichen Ort/gleichen Bezirk (rund 50 % halten den gesetzl. Nichtraucherschutz nicht ein!). Informationen unter: www.rauchsheriff.at  ,  www.krebsforum.at
NEU: BITTE bei Anzeigen dezitiert am Schluss erwähnen: Ich verlange bei diesem Wirt eine Zuverlässigkeits-Überprüfung, auf Grund der vorsätzlichen, andauernden Gesetzesübertretungen im Gesundheitsbereich ..... und somit Einleitung der Entziehung der Konzession.
Seit 1.1.16 Behindertengerechter Zugang zum Nichtraucherraum: Ja/Nein:
Seit 1.1.16 Belegerteilungspflicht, unaufgeforderte Übergabe des Kassazettels, sonst auch Meldung an das Finanzamt.


In Einzelfällen nehmen auch wir Anzeigen - laut unserer Vorlage - zur Weiterleitung per Email entgegen.

« Letzte Änderung: November 06, 2019, 23:19:53 Nachmittag von admin »


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WER kann WIE anzeigen?
« Antwort #4 am: November 06, 2019, 22:52:13 Nachmittag »




JEDE Person kann beim Magistrat/bei der BH anzeigen, AUCH anonym!


Telefonisch, Email, Brief, persönlich.


Wir empfehlen per EMAIL, egal welcher Absender verwendet wird.





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« Antwort #5 am: August 06, 2021, 20:24:53 Nachmittag »
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Anzeige - Rauchen, Passivrauchen - Anzeige


ANZEIGE - Kein Nichtraucherschutz - zu Hdn. Leiter: Hrn. MR. Dr. Franz Pietsch - ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at


Schreiben Sie dort hin und erwähnen Sie – ggf. – dass Sie bei die verfolgende Behörde nicht und nicht tätog wird!

Und dass Sie nicht genannt werden wollen.


PS: Siehe auch www.krebspatienten.at







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