Autor Thema: NICHTRAUCHERSCHUTZ - Letzter Retter: VERFASSUNGSGERICHTSHOF?  (Gelesen 4368 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

admin

  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5567
    • Profil anzeigen
    • E-Mail
NICHTRAUCHERSCHUTZ - Letzter Retter: VERFASSUNGSGERICHTSHOF?
« am: März 09, 2019, 12:30:16 Nachmittag »









Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher
Bundesleiter Robert Rockenbauer                     
Thomas-Riss-Weg 10, 6020 Innsbruck   
Telefon 0664 / 9302 958, Fax 0512 / 268025
www.alpha2000.at/nichtraucher
nichtraucherschutz@aon.at


Pressekonferenz 5.3.2019 um 10 Uhr im Cafe Landtmann in Wien


Rauchfreie Gastronomie muss kommen
VfGH als Retter für den Nichtraucherschutz?
Passivrauchschutz nur durch 100% rauchfreie Innenräume möglich


881.692 rote Karten hat die Regierung von der Bevölkerung beim "Don't smoke"
Volksbegehren kassiert. Experten haben im Gesundheitsausschuss des Parlaments die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens und den Nutzen einer rauchfreien Gastronomie für alle Betroffenen - Wirte, Gäste, Personal - eindrucksvoll aufgezeigt. 70 Prozent der Bevölkerung und sogar 47 Prozent regelmäßiger Raucher wollen eine rauchfreie Gastronomie. Davon völlig unbeeindruckt beschloss die Regierung gegen jedes bessere Wissen und Gewissen die Aufhebung des absoluten Rauchverbots, das ab 1. Mai 2018 in Kraft hätte treten sollen. Ein untaugliches Tabakgesetz wird gegen jede Vernunft prolongiert. Wie lange noch bleibt Österreich der „Aschenbecher Europas?“

Als Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher erwarte ich, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter Verweis auf das Arbeitnehmerschutzgesetz und das Gleichheitsprinzip, eine rauchfreie Gastronomie als einzig rechtskonforme Regelung vorschreiben wird. Es muss endlich Schluss sein mit der Gesundheitsgefährdung durch das Rauchen. Es muss Schluss sein mit weiteren Verzögerungen und scheinheiligen Lösungen. Jeder weiß doch, dass Nichtraucher in Mischlokalen nicht vor Passivrauch geschützt sind. Es ist erschreckend, dass in Nichtraucherräumen mit angrenzenden Raucherbereichen die Feinstaubbelastung viermal höher ist als an einer stark befahrenen Straße. Warum sollen in Österreich grundsätzlich zwar alle Arbeitsplätze vor Passivrauch geschützt sein, aber nicht jene in der Gastronomie? Warum sollen dort Lehrlinge in neuen Lehrverträgen (ab September 2018) einer Stunde Rauch ausgesetzt werden dürfen, in alten Lehrverträgen sogar bis zu vier Stunden? Wo bleibt da das Recht auf Gleichheit? Zudem haben wir seit 10 Jahren den Beweis, dass sich 80 Prozent der Besitzer von Lokalen mit Raucherbereichen nicht an das Gesetz halten.

Die Bundesregierung zeigt mit ihrer Ignoranz, wie wenig ihr der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Allgemeinen und der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Gastronomie im Besonderen, bedeutet. Wie kann sie es mit gutem Gewissen rechtfertigen, dass täglich drei Menschen durch das Passivrauchen sterben und aufgrund fehlender Tabakprävention 13.000 Rauchertote pro Jahr in Österreich zu beklagen sind? Was kann wichtiger sein als die Gesundheit? Verantwortliche sollten wissen, dass die im Passivrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen keine Grenze aufweisen, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre. Das gleiche gilt für die Ultrafeinstäube des Passivrauchs und ihre Folgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und COPD. Es gibt kein risikofreies Passivrauchen, deshalb hätte die Regierung niemals die Aufhebung eines absoluten Rauchverbots in der Gastronomie beschließen dürfen. Wir erwarten daher Klartext vom VfGH! Wir erwarten, dass Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie für rechtswidrig erklärt werden und die Ungleichheit bei Lehrlingen aufgehoben wird, denn auch diese haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Österreich hat die Tabakrahmenkonvention 2005 mit der Verpflichtung ratifiziert, den Artikel 8 „Schutz vor Passivrauchen“ umzusetzen. Dieser völkerrechtlich verbindliche Vertrag besagt in Art. 8, dass die Vertragsparteien anerkennen, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Passiv¬rauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursacht. Die Leitlinie 4.1 der Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC) ruft die Vertragsstaaten dazu auf, „alle Menschen vor Passivrauch zu schützen“ - nicht nur bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Kinder oder schwangere Frauen. Ein wirksamer Schutz ist laut WHO nur durch 100% rauchfreie Innenräume möglich und diesen Grundsatz hat auch Österreich rechtswirksam anerkannt, aber bis heute nicht im nötigen Ausmaß vollzogen. Gaststätten sind in Österreich der einzige öffentliche Ort ohne wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen. Nur ein Nichtraucherschutzgesetz, das für alle gleich gilt, schützt Nichtraucher, hilft aufhörwilligen Rauchern, hindert Jugendliche am Rauchbeginn, vermeidet Wettbewerbsnachteile, erleichtert die Kontrollen und die Administration und ist ohne Aufwand sofort umzusetzen.
 
Rauchfreie Luft zu atmen ist ein Grundrecht! Es ist die Aufgabe des Staates, Nichtraucher vor Belästigung und vor Gefährdungen ihrer Gesundheit durch das Passivrauchen zu schützen. Letztendlich muss die rauchfreie Gesellschaft unser aller Ziel sein. Damit meine ich nicht nur das Rauchverbot in Innenräumen, sondern überall dort, wo mehrere Menschen zusammentreffen, auch im Freien (z.B. Außengastronomie, Spielplätze, Sport- u. Kulturveranstaltungen, Freibäder, überdachte Haltestellen, stark frequentierte Fußgängerzonen usw.).
 
Kanzler und Vizekanzler haben die Umsetzung einer effizienten Tabakpolitik leichtfertigt einem politischen Abtausch geopfert. Dabei gibt es keine andere Maßnahme, mit der mehr Menschenleben gerettet, mehr Krankheiten verhindert werden können, als durch eine drastische Senkung des Zigarettenkonsums. Dazu gehört ein umfassender Nichtraucherschutz, der nur mit einer rauchfreien Gastronomie erreicht wird. Rauchen verursacht menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe. Rauchverbote haben somit den höchsten Kosten-Nutzen-Effekt!
 
Alles andere als die Aufhebung der noch in Kraft befindlichen Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie durch den VfGH, wäre im Lichte internationaler Beispiele völlig unverständlich und müsste zu einer weiteren Klage wegen Vertragsverletzung bezüglich Artikel 8 der Tabakrahmenkonvention führen.
 
Am Schluss bleibt noch die Frage, wer denn diese Kalamitäten mitverursachte. Für mich sind es die 28 Abgeordneten zum Nationalrat, die noch in der rot-schwarzen Regierung für ein absolutes Rauchverbot eintraten, aber in der neuen türkis-blauen Koalition wegen des Klubzwangs umgefallen sind und für die Aufhebung stimmten. Die Hauptlast dieses menschenverachtenden Polit-Spektakels haben aber immer noch die Verantwortlichen Kurz und Strache. Wenn die Rechtsstaatlichkeit in Österreich noch Gültigkeit hat, und das hat sie, wird die Drüberfahrpolitik der Regierung durch den VfGH eine deutliche Absage erteilt bekommen, davon bin ich überzeugt.


Robert Rockenbauer, Nichtraucherschützer seit 1975
« Letzte Änderung: März 09, 2019, 15:32:00 Nachmittag von admin »


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351