22.1.18
Meldung als Offizialmaxime - Verstoß gegen das Tabakgesetz bei/in
Zuständige Behörde:
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
Fischamender Straße 10
2460 Bruck an der Leitha
Telefon: +43 2162 9025 / 0
Fax: +43 2162 9025 / 23000
E-Mail: post.bhbl@noel.gv.at
Veranstaltung:
Veranstalter:
Veranstaltungsort:
Restaurant
in
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es wird Ihnen hiermit von mir zur Kenntnis gebracht, dass beim
gegen das Tabakgesetz verstoßen wurde. Der Ball war am um
An der Eingangstür zum Lokal befindet sich ein rot-grüner Aufkleber mit dem Hinweis „Abgetrennter Raucherraum im Lokal“. Im Lokal selber ist keinerlei Raucher-/Nichtraucherkennzeichnung ersichtlich.
Das Restaurant wird über den Raucherraum betreten. In diesem befindet sich auch die Bar. An der Bar und auf den Tischen in diesem Raucherraum befinden sich Aschenbecher und es wird dort geraucht.
Durch diesen Raucherraum gelangt man nach rechts an den Toiletten und der Küche vorbei ins Dachgeschoß zu einem Extrasaal. Vor der offenen Tür zur Küche befindet sich ein Aschenbecher und es wird dort geraucht. Rauch gelangt aus dem Raucherraum und vom Vorraum zur Küche durch die offene Tür in die Küche. Das Küchenpersonal arbeitet in verrauchter Luft. (Kopfabdeckung Küchenpersonal?)
Der Extrasaal muss laut Tabakgesetz rauchfrei geführt werden. Da die Tür zu diesem Extrasaal dauerhaft offen steht, gelangt Rauch aus dem Raucherraum und vom Vorraum zur Küche in diesem Extrasaal.
Links durch den Raucherraum im Erdgeschoss gelangt man in den Ballsaal, der laut Tabakgesetz rauchfrei geführt werden muss. Es gibt keine räumliche Abtrennung zwischen dem Raucherraum und dem Ballsaal. Rauch gelangt aus dem Raucherraum in den Ballsaal.
Um etwa 22:00 Uhr brachte das Personal Aschenbecher in den Ballsaal und es wurde in weiterer Folge auch im Ballsaal geraucht. Unter den Rauchern befand sich auch der Bürgermeister von ......, N.N.
Beim Begleichen der Rechnungen wurden vom Bedienungspersonal keine Belege ausgestellt.
Die Anzeige richtet sich
gegen den Veranstalter ......., der das Aufdecken von Aschenbechern im Ballsaal geduldet hat,
gegen den Betreiber des o. a. Restaurants ........, der das Aufdecken von Aschenbechern im Ballsaal geduldet hat und nicht für die gesetzlich vorgeschriebene räumliche Abttrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen sorgt und
gegen den Bürgermeister von N.N., der im Ballsaal, der laut Tabakgesetz mit Rauchverbot belegt sein muss, geraucht hat.
Der Betreiber des o. a. Restaurants N.N. verstößt mutmaßlich bereits seit mehreren Jahren gegen das Tabakgesetz (offene Trenntüren, fehlende räumliche Abtrennung, etc.). Die Behörde wird gebeten gegen den Betreiber dieses Lokals wegen Unzuverlässigkeit ein Verfahren zum Entzug der Konzession einzuleiten.
Eine weitere Zeugenaussage von mir ist nicht notwendig.
Die Behörde hat aufgrund dieser Meldung den Sachverhalt selbst vor Ort zeitnah gemäß der Offizialmaxime zu erheben und gegebenenfalls ein Straferkenntnis auszustellen. Ich bin in Bezug auf das Tabakgesetz gut informiert und es muss daher von einem ausreichenden Tatsachensubstrat für ein gesetzlich zwingendes Handeln der Behörde ausgegangen werden.
Ich untersage der Behörde eine Weitergabe des Inhaltes dieser Eingabe (ggf. auch meiner Personalien) an das beschuldigte Unternehmen, an die Gerichte oder sonstige Dritte, da dies für die Verfolgung des Verwaltungsstraftatbestandes gar nicht erforderlich ist. Eine Zuwiderhandlung wird von mir strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet.
Und wie schaut die Vorlage aus, die ich mir einprägen soll? Nächster Beitrag ......