Neuigkeiten:

1. KREBSFORUM ÖSTERREICH unter www.krebsforum.at mit Selbsthilfegruppen Krebspatienten für Krebspatienten

A C H T U N G :  HIER  GEHT  ES  ZU  DEN  ANONYMEN  ANZEIGEN: www.RAUCHSHERIFF.at

Hauptmenü

ANZEIGEN - Vorlagen - Anonym - Offizialdelikt

Begonnen von admin, Januar 22, 2018, 16:04:23 NACHMITTAGS

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

admin

10.562 x angesehen, bis 19.11.21

1726






Wir können keine Anzeigen mehr durchführen! Siehe aber:


WAS soll ich alles, WIE, anzeigen (VORLAGE): http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

Weiters auch:

Somit: Bitte Anzeigen jetzt selbst durchführen, bei der nächsten BH/Magistrat, mündlich/schriftlich, aber auch anonym möglich.
Ideal wäre, noch 2, 3 weitere Lokale in der dortigen Nähe auch gleich noch anzeigen, möglichst einschließlich weiterer Vergehen (siehe dazu http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.0 ). Dann werden nämlich vom Marktamt aus Kontrollen im ganzen Bezirk erfolgen. Übrigens, DAS könnte auch ein Gemeinderat veranlassen.

Bei der Anzeige unbedingt auch anführen: unter Cc: ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at und info@krebspatienten.at

Bei anonymer Anzeige ist die Behörde auf Grund des Offizialdeliktes VERPFLICHTET, die Befundaufnahme dringlich durchzuführen.Alle Details zu den Verfehlungen müssen dabei aber lückenlos und nachvollziehbar anzugeben.

Wenn ständig / oft die Türe offen ist, sonst "alles" passt, reicht KEINE ananyme Anzeige!.

WICHTIG auch:

ALLE Verfehlungen laut meiner Aufstellung kurz kontrollieren und anzeigen. Du brauchst dazu nicht jedesmal etwas konsumieren. Siehe

dazu: http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351




Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin



22.1.18


Meldung als Offizialmaxime - Verstoß gegen das Tabakgesetz bei/in


Zuständige Behörde:

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
Fischamender Straße 10
2460 Bruck an der Leitha
Telefon: +43 2162 9025 / 0
Fax: +43 2162 9025 / 23000
E-Mail: post.bhbl@noel.gv.at


Veranstaltung:



Veranstalter:



Veranstaltungsort:
Restaurant
in



Sehr geehrte Damen und Herren!

Es wird Ihnen hiermit von mir zur Kenntnis gebracht, dass beim
gegen das Tabakgesetz verstoßen wurde. Der Ball war am um

An der Eingangstür zum Lokal befindet sich ein rot-grüner Aufkleber mit dem Hinweis „Abgetrennter Raucherraum im Lokal“. Im Lokal selber ist keinerlei Raucher-/Nichtraucherkennzeichnung ersichtlich.
Das Restaurant wird über den Raucherraum betreten. In diesem befindet sich auch die Bar. An der Bar und auf den Tischen in diesem Raucherraum befinden sich Aschenbecher und es wird dort geraucht.
Durch diesen Raucherraum gelangt man nach rechts an den Toiletten und der Küche vorbei ins Dachgeschoß zu einem Extrasaal. Vor der offenen Tür zur Küche befindet sich ein Aschenbecher und es wird dort geraucht. Rauch gelangt aus dem Raucherraum und vom Vorraum zur Küche durch die offene Tür in die Küche. Das Küchenpersonal arbeitet in verrauchter Luft. (Kopfabdeckung Küchenpersonal?)
Der Extrasaal muss laut Tabakgesetz rauchfrei geführt werden. Da die Tür zu diesem Extrasaal dauerhaft offen steht, gelangt Rauch aus dem Raucherraum und vom Vorraum zur Küche in diesem Extrasaal.
Links durch den Raucherraum im Erdgeschoss gelangt man in den Ballsaal, der laut Tabakgesetz rauchfrei geführt werden muss. Es gibt keine räumliche Abtrennung zwischen dem Raucherraum und dem Ballsaal. Rauch gelangt aus dem Raucherraum in den Ballsaal.
Um etwa 22:00 Uhr brachte das Personal Aschenbecher in den Ballsaal und es wurde in weiterer Folge auch im Ballsaal geraucht. Unter den Rauchern befand sich auch der Bürgermeister von ......, N.N.

Beim Begleichen der Rechnungen wurden vom Bedienungspersonal keine Belege ausgestellt.

Die Anzeige richtet sich
gegen den Veranstalter ......., der das Aufdecken von Aschenbechern im Ballsaal geduldet hat,
gegen den Betreiber des o. a. Restaurants ........, der das Aufdecken von Aschenbechern im Ballsaal geduldet hat und nicht für die gesetzlich vorgeschriebene räumliche Abttrennung zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen sorgt und
gegen den Bürgermeister von N.N., der im Ballsaal, der laut Tabakgesetz mit Rauchverbot belegt sein muss, geraucht hat.

Der Betreiber des o. a. Restaurants N.N. verstößt mutmaßlich bereits seit mehreren Jahren gegen das Tabakgesetz (offene Trenntüren, fehlende räumliche Abtrennung, etc.). Die Behörde wird gebeten gegen den Betreiber dieses Lokals wegen Unzuverlässigkeit ein Verfahren zum Entzug der Konzession einzuleiten.

Eine weitere Zeugenaussage von mir ist nicht notwendig.
Die Behörde hat aufgrund dieser Meldung den Sachverhalt selbst vor Ort zeitnah gemäß der Offizialmaxime zu erheben und gegebenenfalls ein Straferkenntnis auszustellen. Ich bin in Bezug auf das Tabakgesetz gut informiert und es muss daher von einem ausreichenden Tatsachensubstrat für ein gesetzlich zwingendes Handeln der Behörde ausgegangen werden.

Ich untersage der Behörde eine Weitergabe des Inhaltes dieser Eingabe (ggf. auch meiner Personalien) an das beschuldigte Unternehmen, an die Gerichte oder sonstige Dritte, da dies für die Verfolgung des Verwaltungsstraftatbestandes gar nicht erforderlich ist. Eine Zuwiderhandlung wird von mir strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet.



Und wie schaut die Vorlage aus, die ich mir einprägen soll? Nächster Beitrag ......


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#2


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#3
442 11.3.



x


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen zur Kenntnis bringen, dass das Gastronomieunternehmen in 4190 Bad Leonfelden, gegen das Tabakgesetz verstößt.
Meine Beobachtung machte ich gestern Samstag 3.3.2018 um 12:00 und um 14:30 sowie an zwei weiteren Samstagen diesen Winter. Es liegt ein Verstoß bezüglich Offenhalten der Türe zwischen Raucherraum und Nichtraucherraum vor. Die Türen sind immer offen. Es handelt sich hier um ein SB Restaurant, d.h. die Gäste tragen hier mit Schischuhen die Tabletts mit Speisen und Getränke vom Buffet in den Raucherbereich, bzw. vom Buffet durch den Raucherbereich in den anschließenden Nichtraucherbereich. Türen öffnen und schließen ist für die Gäste hier nicht praktikabel, was dazu führt, dass die Türen immer offen sein müssen. Daher meine ich, dass der Raucherbereich so nicht funktionieren kann und daher entfernt werden muss.
Eine weitere Zeugenaussage von mir ist nicht notwendig.
Die Behörde hat aufgrund dieser Meldung den Sachverhalt selbst vor Ort zeitnah gemäß der Offizialmaxime zu erheben und gegebenenfalls ein Straferkenntnis auszustellen. Ich bin in Bezug auf das Tabakgesetz gut informiert und es muss daher von einem ausreichenden Tatsachensubstrat für ein gesetzlich zwingendes Handeln der Behörde ausgegangen werden.

Ich untersage der Behörde eine Weitergabe des Inhaltes dieser Eingabe (ggf. auch meiner Personalien) an das beschuldigte Unternehmen, an die Gerichte oder sonstige Dritte, da dies für die Verfolgung des Verwaltungsstraftatbestandes gar nicht erforderlich ist. Eine Zuwiderhandlung wird von mir strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet.
Mit freundlichen Grüßen


Es ist nicht möglich eine Anzeige zurück zu ziehen, oder der Behörde etwas zu untersagen, auch erfährt man von der Behörde nichts über den Fall.
Jeder anonymen Anzeige muss nachgegangen werden, also auch bei ggf. Aliasnamen oder per Post.
Nachteil: die Behörde kann den Anzeiger nicht zu etwas fragen, der Schuldige leugnet, die 2. Instanz spricht ihn frei.


HINWEIS: Eine ständig offene RRTüre (mind. 10 min) kann täglich angezeigt werden.
Beim 5. Mal zahlt der Wirt sicher schon 2.500.-- und Androhung Konzessionsentzug!



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#5
1650



Grüß Gott,

wir führen keine Anzeigen mehr durch; bitte diese jetzt selbst durchführen, bei der nächsten BH/Magistrat, mündlich/schriftlich, aber auch anonym möglich.
Ideal wäre, noch 2, 3 weitere Lokale in der dortigen Nähe auch noch anzeigen, möglichst einschließlich weiterer Vergehen (siehe dazu http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.0 ). Dann werden nämlich vom Marktamt aus Kontrollen im ganzen Bezirk erfolgen. Übrigens, DAS könnte auch ein Gemeinderat veranlassen.

Bei der Anzeige ist es vorteilhaft, unter Cc anzuführen: ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at und info@krebspatienten.at

Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihr Bemühen


                       
                                             K f K
                       Krebspatienten für Krebspatienten
              Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                                           Ã–sterreich
                        Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz
             Zentrale: 1210 Wien, Aderklaaerstr. 29/1/71
             Krebs-Hotline 10 bis 18 Uhr:  0650-577-2395
            info@krebspatienten.at  www.krebsforum.at
        Initiative Rauchfreie Lokale: www.rauchsheriff.at
   Dietmar Erlacher, Bundesobmann, Gesundheitsökonom
  Bereits 612.000 Zugriffe/Monat auf www.krebsforum.at


Auf Anfrage: Daten aller Bezirkshauptmannschaften


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351