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ANZEIGEN Tabakrauch! BITTE WirtE und Kurz/Strache mehrfach die Meinung sagen!

Begonnen von admin, November 26, 2017, 22:36:15 NACHMITTAGS

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admin

V O R L A G E

Name des Betriebs: .……..
Postleitzahl / Ort / Bezirk (außerhalb Wiens):
Straße / Hausnummer:
Emailadresse dieser zuständigen Bezirksverwaltung (Magistrat/BH.):
Datum des Besuchs: 
Uhrzeit ca. von / bis: 
Eingangs-Kennzeichnung? Wenn ja, welche (R oder/und NR?):
Eingangs-Kennzeichnung mit falschem Text, z.B. „Rauchfreier Bereich im Lokal“ (RBIL)? Ja/Nein:
Eingangs-Kennzeichnung unauffällig (vergilbt, zerrissen, im „Dackelblick“)? Ja/Nein:
NEU - vorhanden? Zusatz-Eingangs-Kennzeichnung bei R+NR: Ist 1. Raum R oder NR?  Ja/Nein:
NEU: Im Lokal Kennzeichnungen R oder NR von jedem Platz aus gut ersichtlich? Ja/Nein: 
Wichtig! Anzahl der Raucher, die gerade tabakhaltige Zigaretten rauchen!
Nichtraucher, insgesamt: ca.
Aschenbecher, insgesamt: ca.
Anzahl der Räume:
Lokalgröße über 50 qm: Ja/Nein?
Trenntüre von Raucher-/Nichtraucherraum „ständig“ und dicht geschlossen? Ja/Nein:
Trenntüre beidseitig richtig gekennzeichnet (R bzw. NR)? Ja/Nein:
NichtRRaum dem Raucherraum untergeordnet (Theke, Platzzahl, Fenster, Einrichtung ff.)? Ja/Nein:
Vor dem Eingang kompl. Speisekarte (§ 6 Abs. 4 PrAG.-Preisauszeichnungsgesetz)? Ja/Nein:
Speisekarte: Zwei besonders gekennzeichnete Jugendgetränke (PrAG) angeführt? Ja/Nein:
Küchenpersonal mit Kopfbedeckung (auch bei Würstl-/Kebapständen ff.), Ja/Nein:
Allergen-Hinweise in Speisekarte, oder separat, Ja/Nein:
Schanigarten: 1) „Ruheschild? 2) Rest-Gehsteigbreite? 3) Hydrant ff. frei zugängig?
NEU: Anzeige in EKZ, wenn RRaum über 50 qm, und NRRaum/NRBereich NICHT gleich anschließend ist!
Im Internet angeführt: Impressum mit Firmenbuchnummer, zuständ. Gericht, Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz), WKO Mitgl. Nr., Firmeninfo gem. §5,Abs. 1  Ja/Nein? 
Wettbüros sind gem. TG. und höchstger. Judikatur Räume eines öffentlichen Ortes = absolutes Rauchverbot.
Beschreibungen/Zusatzinfos zu Beanstandungen: ……
Direkte Anzeigen unter Cc auch an info@krebspatienten.at und ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at an zuständige Magistrate bzw. Bez. Hauptmannschaften!
Welche Lokale etc. können anzeigt werden? Siehe:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202 (unten)
Fantasie â€" Kennzeichnungen? Pickerln müssen ident sein mit:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdf
Meldungen bitte möglichst mit Namen/Adresse. â€" Unsere Weiterleitung ist IMMER anonym.
BITTE jetzt VIELE verschiedene Lokale anzeigen, speziell im gleichen Ort/gleichen Bezirk (rund 70 % halten den Nichtraucherschutz nicht ein!). Informationen unter: www.rauchsheriff.at  ,  www.krebsforum.at
Denkmalschutz! Selbst wenn, aber bei über 80 qm ohne Abtrennung hat ALLES rauchfrei zu sein! Kontrolle ggf. hier: http://www.bda.at/downloads

Seit 1.1.16 Behindertengerechter Zugang zum Nichtraucherraum: Ja/Nein:
Seit 1.1.16 Belegerteilungspflicht
Ab 1.5.18: Generelles Rauchverbot - die Lokale müssen ALLE komplett rauchfrei sein!

Fragen, Anregungen an:
Dietmar Erlacher, Krebspatient, Krebspatientenvertreter, Gesundheitsökonom, info@krebspatienten.at
Kurz-Rückfragen auf Krebs-Hotline: Tel. 0650-577-2395

ACHTUNG, NEU:
Bitte jeden Zigarettenautomaten fotographieren, und mit der Standortadresse und ggf. Namen von Trafikanten  senden an info@krebspatienten.at
Siehe auch: http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351[/size]

BITTE immer zumindest 3 Anzeigen in einem Bezirk zugleich mir/der Behörde mitteilen! DANN wird diese schneller aktiv!


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#1




Nichtraucherschutz? Nichtraucherschutz!


AUFRUF - Kontrollen?


laut:

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351





Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin

#2





ANZEIGEN - JETZT geht`s wieder los! 

Anzeigen, Anzeigen, Anzeigen, denn nur was finanziell schmerzt, stört die vorsätzlich gesetzwidrigen "Wirte".



"Diese" APA-Meldung stand fast gleich in allen Ö. Medien:


Gekipptes Rauchverbot: Anzeigenflut droht

Nichtraucherschützer rechnen mit mehr angezeigten Wirten

18. Januar 2018


WIEN â€" Die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher rechnet nach dem Kippen des Rauchverbots in der Gastronomie mit mehr Anzeigen gegen Wirte, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. „Ich glaube, dass die Anzeigenflut zunehmen wird“, sagte Robert Rockenbauer, Bundesleiter der Organisation, bei einer Pressekonferenz in Wien. Verstöße sollten den Behörden gemeldet werden, forderte er.

„Wirte müssen wegen des Volkszorns mit verstärkter Kontrolltätigkeit und Anzeigen rechnen“, betonte Rockenbauer. Die Schutzgemeinschaft helfe gerne, den Sachverhalt richtig an die Behörden zu übermitteln. In Wien und Umgebung biete sein Verein neuerdings „Auftragsanzeigen“ für zehn Euro an, sagte Dietmar Erlacher von „Krebspatienten für Krebspatienten“. Damit muss die Anzeige nicht mit dem eigenen Namen erstattet werden. Das ist laut Rockenbauer vor allem bei Landgasthäusern ein Problem, wo die Dorfbewohner vor Anzeigen zurückschrecken, weil sie sonst aus dem Ort „auswandern“ müssten.

Rockenbauer sprach auch von einer Verunsicherung der Gastronomen. Wirte hätten sich auf das absolute Rauchverbot ab Mai 2018 eingestellt. Damit wäre jeglicher Wettbewerbsnachteil verhindert worden, nun entbrenne wieder der Kampf um die Raucherklientel. An Nichtraucher appellierte er, keine gemischten Lokale ohne getrennte Luftkreisläufe zu betreten, „weil es dort keinen wirklichen Nichtraucherschutz gibt“. „Gaststätten dürfen nicht zu Zuchtstätten für Lungenkrebs und Co. werden“, hielt Rockenbauer fest.





Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351