V O R L A G E
Name des Betriebs: .……..
Postleitzahl / Ort / Bezirk (außerhalb Wiens):
Straße / Hausnummer:
Emailadresse dieser zuständigen Bezirksverwaltung (Magistrat/BH.):
Datum des Besuchs:
Uhrzeit ca. von / bis:
Eingangs-Kennzeichnung? Wenn ja, welche (R oder/und NR?):
Eingangs-Kennzeichnung mit falschem Text, z.B. „Rauchfreier Bereich im Lokal“ (RBIL)? Ja/Nein:
Eingangs-Kennzeichnung unauffällig (vergilbt, zerrissen, im „Dackelblick“)? Ja/Nein:
NEU - vorhanden? Zusatz-Eingangs-Kennzeichnung bei R+NR: Ist 1. Raum R oder NR? Ja/Nein:
NEU: Im Lokal Kennzeichnungen R oder NR von jedem Platz aus gut ersichtlich? Ja/Nein:
Wichtig! Anzahl der Raucher, die gerade tabakhaltige Zigaretten rauchen!
Nichtraucher, insgesamt: ca.
Aschenbecher, insgesamt: ca.
Anzahl der Räume:
Lokalgröße über 50 qm: Ja/Nein?
Trenntüre von Raucher-/Nichtraucherraum „ständig“ und dicht geschlossen? Ja/Nein:
Trenntüre beidseitig richtig gekennzeichnet (R bzw. NR)? Ja/Nein:
NichtRRaum dem Raucherraum untergeordnet (Theke, Platzzahl, Fenster, Einrichtung ff.)? Ja/Nein:
Vor dem Eingang kompl. Speisekarte (§ 6 Abs. 4 PrAG.-Preisauszeichnungsgesetz)? Ja/Nein:
Speisekarte: Zwei besonders gekennzeichnete Jugendgetränke (PrAG) angeführt? Ja/Nein:
Küchenpersonal mit Kopfbedeckung (auch bei Würstl-/Kebapständen ff.), Ja/Nein:
Allergen-Hinweise in Speisekarte, oder separat, Ja/Nein:
Schanigarten: 1) „Ruheschild? 2) Rest-Gehsteigbreite? 3) Hydrant ff. frei zugängig?
NEU: Anzeige in EKZ, wenn RRaum über 50 qm, und NRRaum/NRBereich NICHT gleich anschließend ist!
Im Internet angeführt: Impressum mit Firmenbuchnummer, zuständ. Gericht, Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz), WKO Mitgl. Nr., Firmeninfo gem. §5,Abs. 1 Ja/Nein?
Wettbüros sind gem. TG. und höchstger. Judikatur Räume eines öffentlichen Ortes = absolutes Rauchverbot.
Beschreibungen/Zusatzinfos zu Beanstandungen: ……
Direkte Anzeigen unter Cc auch an info@krebspatienten.at und ombudsstelle.nrs@bmgf.gv.at an zuständige Magistrate bzw. Bez. Hauptmannschaften!
Welche Lokale etc. können anzeigt werden? Siehe:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202 (unten)
Fantasie – Kennzeichnungen? Pickerln müssen ident sein mit:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_424/COO_2026_100_2_493796.pdfMeldungen bitte möglichst mit Namen/Adresse. – Unsere Weiterleitung ist IMMER anonym.
BITTE jetzt VIELE verschiedene Lokale anzeigen, speziell im gleichen Ort/gleichen Bezirk (rund 70 % halten den Nichtraucherschutz nicht ein!). Informationen unter:
www.rauchsheriff.at ,
www.krebsforum.at Denkmalschutz! Selbst wenn, aber bei über 80 qm ohne Abtrennung hat ALLES rauchfrei zu sein! Kontrolle ggf. hier:
http://www.bda.at/downloadsSeit 1.1.16 Behindertengerechter Zugang zum Nichtraucherraum: Ja/Nein:
Seit 1.1.16 Belegerteilungspflicht
Ab 1.5.18: Generelles Rauchverbot - die Lokale müssen ALLE komplett rauchfrei sein!
Fragen, Anregungen an:
Dietmar Erlacher, Krebspatient, Krebspatientenvertreter, Gesundheitsökonom, info@krebspatienten.at
Kurz-Rückfragen auf Krebs-Hotline: Tel. 0650-577-2395
ACHTUNG, NEU:
Bitte jeden Zigarettenautomaten fotographieren, und mit der Standortadresse und ggf. Namen von Trafikanten senden an info@krebspatienten.at
Siehe auch:
http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351