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Nachbarn, Mieter, Vermieter

Begonnen von Gesunde Luft, Oktober 28, 2013, 01:39:41 VORMITTAG

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Gesunde Luft





Sehr geehrte Damen und Herren,

den Ausführungen von Herrn Hagenauer (s. blaue Schrift) stimme ich zu (Klageschrift , weitgehend identisch mit der von Herrn Krause.eml).

Ich kann mich nur wiederholen:

Wenn wir bei den Tabak-Nikotindrogen nachdrücklich die Gesundheits- und Lebensinteressen aller Menschen vertreten, haben "Kompromisse" gegenüber Rauchern, Interessenausgleich zwischen Nichtrauchern und Rauchern und "gegenseitige Rücksichtnahme" keinen Platz. Kompromisse und gegenseitige Rücksichtnahme beinhalten nämlich zwangsläufig, dass Nichtraucher den Rauchern (vor allem zu deren Nachteil) bei ihrer Drogensucht entgegenkommen. Das darf nicht sein! Wir setzen uns doch auch für die Gesundheit der Raucher als Drogenopfer (nicht als Täter!) ein.

Wer in diesem Fall  "kompromissbereit" ist und in diesem Fall "gegenseitige Rücksichtnahme" befürwortet, nimmt Gesundheitsschädigungen von Menschen - seien es Nichtraucher oder Raucher - billigend in Kauf.

Ich habe bewusst vor "kompromissbereit" und vor "gegenseitige Rücksichtnahme" die Worte in diesem Fall unterstrichen, weil es bei einem anderen Inhalt (ohne Gesundheits- und Lebensgefahr) Tugenden sind, die man im zwischenmenschlichen Umgang praktizieren sollte.

Man sollte also immer differenziert beurteilen, was Strategien, Verhaltensweisen und eine Wortwahl (kein Plädoyer für Leisetreterei!) in der Öffentlichkeit bewirken, wenn man ein ganz bestimmtes Ziel vertritt.
Ich denke doch, dass unser gemeinsames Ziel die tabak-nikotindrogenfreie Gesellschaft / Welt ist.

Ich bitte daher Herrn Krause nachdrücklich umzudenken!

Beste Grüße
Ihr H. Weber

PS:
Herr Krause mag in bestimmten formalen Fragen ein besseres Wissen haben. Dieses ist jedoch nur notwendig, wenn man systemkonform und politisch handelt, wie er es tut. Ich bin der Auffassung, dass dies nicht unsere Aufgabe sein darf, weil das derzeit noch existierende tabak-nikotindrogenfreundliche System und eine finanzielle sehr mächtige Drogenindustrie unser Ziel verhindern bzw. diesem entgegenstehen und das Tabak-Nikotindrogensystem beim politischen Handeln grundsätzlich als Gegebenheit akzeptiert und damit stabilisiert wird.

Es geht im Wesentlichen um eine Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung, mit der bestenfalls fast automatisch und locker Ã,,nderungen erreicht werden, weil letztlich Politiker durch den Druck weiter Kreise der Bevölkerung quasi zum Handeln gezwungen werden.

Bei dieser Vorgehensweise machen wir uns nebenbei nicht - wie dies beim politischen Handeln der Fall ist - die Hände mit systemkonformen Kompromissen und gegenseitiger Rücksichtnahme schmutzig (billigende in Kaufnahme von Kranken und Toten) und sind dabei noch stimmig und werden mit Kompromissen zum Nachteil von Menschen auch nicht unglaubwürdig.

Gesunde Luft


Zigarrenrauchen

Rauchen Sie jetzt nur mehr heimlich, Herr W.?

01.02.2015 - 1523
Rauchen Sie jetzt nur mehr heimlich, Herr W.?

Zigarre untersagt
31.01.2015, 17:00

Rauchen Sie jetzt nur mehr heimlich, Herr W.?

Er ist 38, Künstler. Hat lustige braune Augen und graue Schläfen. Genuss- Zigarrenraucher seit 20 Jahren. Christian W. (Name von der Redaktion geändert) ist ins Büro von "Rauchfreiheitskämpfer" und Grasser- Anwalt Manfred Ainedter gekommen. Wie ein verschworenes Duo nehmen die beiden am Besprechungstisch mit dem riesengroßen Kristall- Aschenbecher Platz. Ainedter zündet sich gleich eine Camel light an, während W. behutsam seine Toscano drückt, sie über der Flamme des Streichholzes wärmt, dreht und dann vorsichtig daran zieht.

"Krone": Warum wollen Sie anonym bleiben?

Christian W.: Weil man sich als Raucher heutzutage ja schon als Mensch zweiter Klasse fühlt. Ich will einfach nicht erkannt und vielleicht noch als Schnösel beschimpft werden, der um Mitternacht einen armen, unschuldigen Professor mit Zigarrenqualm quält.

"Krone": Steht aber schwarz auf weiß im Urteil, dass Sie zwischen null und 3 Uhr auf dem Balkon rauchen. Der Mieter über Ihnen kann angeblich deshalb nicht mehr schlafen.

Christian W.: Ich arbeite eben nachts. Aber ich bin ja kein Kettenraucher! Ich will nur das machen, was ich seit 20 Jahren gerne mache. Nach einem Teller Pasta auf dem Balkon noch eine gute Zigarre rauchen. Hat 20 Jahre lang keinen gestört. Rauch steigt bekanntlich gerade auf und dreht nicht einen Stock über mir eine Kurve, um ins Schlafzimmer von Herrn Professor Doralt zu gelangen und seine Gesundheit zu gefährden.

"Krone": Können Sie sich nicht vorstellen, dass Zigarrenrauch als störend empfunden wird?

Christian W.: Doch, aber in einem Mietshaus wohnt man eben nicht allein. Man hat Nachbarn, und mit denen kann man reden. Aber der Professor hat sich gleich bei der Hausverwaltung beschwert und mir eine Unterlassungsklage schicken lassen. Ich habe dann Experten gefragt, die haben alle gesagt: Ignorieren Sie das, das ist einfach nur lächerlich! Sie können ruhig weiterrauchen. Wenn da ein Herr Mayer geklagt hätte, dann vielleicht. Aber der Herr Professor ist damit durchgekommen.

"Krone": Rauchen Sie jetzt heimlich?

Christian W.: Auf dem Balkon rauche ich nicht mehr - das habe ich ohnehin nur im Sommer gemacht. Allein deshalb, weil ich nicht dauernd von oben beobachtet werden möchte. Der Professor hat mich ja auch fotografiert in der Badehose. Rein rechtlich dürfte ich gar nicht mehr rauchen. Auf keinen Fall bei offenem Fenster. Und wenn ich in der Wohnung rauche, dürfte ich nicht mehr lüften.

"Krone": Fühlen Sie sich gemobbt?

Christian W.: Nicht als Raucher generell. Ich bin ja nicht Columbo! Es würde mir nie einfallen, andere mit meinem Zigarrenqualm zu belästigen. Ich nehme Rücksicht und halte mich an Verbote. Aber ich fühle mich persönlich gemobbt.

Das Gespräch dreht sich um einen, der nicht anwesend ist und den Fall nicht kommentieren möchte. Der pensionierte Finanzrechtsexperte hat W. mit dem Segen der Hausverwaltung geklagt. "Wenn er damit durchkäme", stellt Ainedter klar, "dann könnte man Mietern theoretisch auch verbieten, Schweinsbraten in der Wohnung zu kochen oder Sex zu haben, weil es die Nachbarn stört."

"Krone": Was würden Sie dem Kläger sagen, wenn er jetzt zur Tür hereinkäme?

Christian W.: Nichts. Er hat nie das Gespräch gesucht, also suche ich es auch nicht. Er tut mir eigentlich Leid. Hat offenbar nichts Besseres zu tun, als Prozesse zu führen. Aber er beschwert sich ja auch, dass zwischen den Betonplatten meines Balkons Gras wächst. Und dass ich angeblich mit den Vögeln mitpfeife. Er wusste auch, dass ich Zigarrenraucher bin und ist trotzdem in die Wohnung über mir gezogen. Ich glaube, der ist extra umgezogen, um mit mir Probleme zu haben. Wie jene Leute, die sich bewusst in den Raucherbereich setzen, um sich über die schlechte Luft aufzuregen.

"Krone": Sie könnten die Wohnungen tauschen…

Christian W.: Ja, aber seine ist viel größer. Nein, ich sitze das aus, ich ziehe bestimmt nicht um. Dann hätte er ja erreicht, was er will. Sitzt oben im siebten Stock und triumphiert.

"Krone": Sie könnten auch mit dem Rauchen aufhören. Zigarren enthalten 10- bis 40- mal so viel Nikotin wie Zigaretten. Nie mit dem Gedanken gespielt?

Christian W.: Nein, weil das Rauchen für mich zur Lebensqualität gehört. Ich würde erst dann aufhören, wenn eine Frau sich das unbedingt von mir wünschen würde. â€" Lacht.

"Krone": Gegen das Urteil wollen Sie ja berufen. Wie wird die Sache ausgehen?

Christian W.: Wissen Sie, ich bin ein bisschen abergläubisch. Ich will das Schicksal nicht herausfordern. Ich glaube, es wird gut ausgehen.

"Krone": Sie wären dann eine Art Pionier der Raucher.

Christian W.: Ich wäre gern ein Pionier. Weil ich nicht in einer Gesellschaft leben möchte, in der sich Nichtraucher und Raucher gegenseitig vor Gericht zerren. In einer Gesellschaft, in der man Mietern vorschreiben kann, wie sie leben. In der jeder den andern beobachtet und, wenn er sich’s leisten kann, verklagt.

"Krone": Apropos: Sie sind auch verurteilt, die Prozesskosten von 5.619,64 Euro zu zahlen. Tut Ihnen das weh?

Christian W.: Das wäre für mich ruinös. Ich habe Gott sei Dank eine Rechtsschutzversicherung. Das Teuerste an der Summe war übrigens der Luftsachverständige.

Am Ende unseres Gesprächs ist der Kristall- Aschenbecher ziemlich voll geworden. Bevor W. sich auf den Weg von der Anwaltskanzlei zurück in die Nichtraucherzone macht, stelle ich ihm noch eine Frage, die ihn zum Strahlen bringt.

"Krone": Welche historische Persönlichkeit bewundern Sie?

Christian W.: Das ist natürlich Winston Churchill, der vor 50 Jahren gestorben ist mit 92. Der Mann, nach dem eine eigene Zigarrensorte, die Churchill, benannt wurde. Er hat auch sehr viel Champagner getrunken in seinem Leben und einen Weltkrieg gewonnen. Ein Vorbild, nicht nur für Raucher.

Der Richterspruch


Im Namen der Republik (Aktenzahl 35C 1618/13 x) wird Christian W.  verurteilt, "die von seiner Wohnung ausgehenden, den Kläger störenden Einwirkungen auf die Wohnung des Klägers, insbesondere Zigarrenrauch, zu unterlassen". Gesundheitsschädigung und Störung der Nachtruhe wies das Bezirksgericht Innere Stadt Wien jedoch ab. W. muss die Prozesskosten von 5.619,64 Euro zahlen, geht aber in Berufung.


http://www.krone.at/Oesterreich/Rauchen_Sie_jetzt_nur_mehr_heimlich._Herr_W.-Zigarre_untersagt-Story-437104

Gesunde Luft

#17


An Frau
Conny Bischofberger
Per Adr. KRONENZEITUNG                                                                       1. Februar 2015


Bertifft: Ausgabe der „Krone“ vom 1.2.2015 Seite 28 u. 29


Sehr geehrte Frau Bischofberger,

die Chefredaktion der „Krone“ war heute geneigt, mittels Ihrem journalistischem Sondermüll ganz Österreich zu verseuchen.
Was Sie sich hier erlaubt haben, sehe ich als einen des übelsten Boulevardjournalismus der mir jemals untergekommen ist!
Man könnte meinen, die „Krone“ befände sich in Händen der „Tabakmafia“, denn wie sonst kämen derart dämliche Feststellungen zustande wie: „Rauch steigt gerade auf. Er macht keine Kurve, um ins Schlafzimmer eines Professors zu gelangen.  (!!!)

So was Blödes habe ich überhaupt noch nie Gehört! Die hochgiftigen Emissionen einer schwelenden Zigarre, steigen (wie auf dem Foto ersichtlich) nur in Innenräumen, wenn grad niemand vorbeigegangen ist und die Luft bewegt hat â€" gerade auf!

Was sollen diese bewussten Lügen wie: „…der in der Wohnung keine Zigarre mehr anzünden darf.“ (!!!) Hätte er diese Zigarre IN der Wohnung und NICHT am Balkon geraucht, womit der Giftsmog in das Schlafzimmer eines anderen Mieters (ob Professor oder nicht ist völlig unerheblich!) gedrungen ist und diesen olfaktorisch belästigt und in Leben und Gesundheit bedroht hat â€" wäre die Klage nie zustande gekommen!

Haben Sie schon einmal etwas davon gehört, dass Jahr für Jahr einige 100 getötete „tolerante Nichtraucher“ zu beklagen sind?
Sie möchte ich hören, wenn Sie nächtens gegen 03.00 UHR schlafend in Ihrem Bett liegend, sich plötzlich von Zigarrenrauch umstunken sehen!
Sie machen den Täter zum Opfer! 

Der Täter „will nicht in einer Gesellschaft leben, in der man Mietern (auch Eigentümer dürfen Mitbewohner nicht mit Gestankwolken belästigen) vorschreibt, wie sie zu leben haben.“
Wenn der Täter meint, er wäre berechtigt, Mitbewohner zum Schließen des Schlafzimmerfensters nötigen zu dürfen, ist er vom typischen „Raucherwahn“ befallen!
„Mir san mir â€" mir san de Raucha! Wia da Jannèe! Wem`s  ned passt der kann sich schleichen!“
So ein armer, verfolgter Raucher! Er kann also in seiner Wohnung nicht mehr rauchen! Nein!

Er kann genauso wie „sein“ Anwalt (Anwalt des Stammes der Schwarzlüngler wie ich meine) rauchen bis zur Diagnose! Nur dann ist Schluss mit lustig!
Dann wir es heißen: „…los mi amoi no d`Sunn aufgeh seng“!

Der Täter hat zu vermeiden, dass Rauch in die Wohnung oder Stiegenhaus anderer Mieter dringt!
RA Ainedters intellektuell Erbrochenes wie: „Dann könnte man Mietern theoretisch verbieten Schweinsbraten in der Wohnung zu kochen, oder Sex zu haben, weil es die Nachbarn stört“ ist ja wohl an Dummheit nicht mehr zu überbieten!!
Als ob die Duftstoffe von Schweinsbraten mit dem karzinogenen Giftcocktail aus der Verschwelung des Tabakkrautes vergleichbar wäre! 

Meint:
Karl LEEB 4020 Linz, Hofgasse 13

Gesunde Luft




Gericht verbietet Mieter das Rauchen

WIEN. Nächtlicher Zigarrenrauch störte einen Wiener, dieser klagte daraufhin den Nachbarn.


In Österreich hat erstmals ein Gericht einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt. Wie "Die Presse" berichtet, hatte der Mann vornehmlich zwischen Mitternacht und 3 Uhr früh auf seiner Loggia beziehungsweise am geöffneten Fenster Zigarren geraucht. Ein schräg über ihm wohnender Mieter hatte sich dadurch im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt gefühlt, da der Geruch bis ins Schlafzimmer vordrang. Er klagte daraufhin auch im Namen des Vermieters auf Unterlassung einer Immission. Bereits der Vormieter hatte unter dem nächtlichen Raucher gelitten und den Mietvertrag vorzeitig aufgelöst. Neben der Geruchsbelästigung seien auch Atemwegserkrankungen seiner Kinder ausschlaggebend gewesen.

Das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt gab dem "Presse"-Bericht zufolge der Klage nun insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser von der Wohnung einen "erheblich nachteiligen Gebrauch macht". Ein unter einem rauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.

Ein "erheblich nachteiliger Gebrauch" liegt nach Ansicht des Gerichts vor, wenn "durch das Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden, zumal der Vermieter bei Leerständen einen Mietzinsausfall erleidet". Gleiches gelte, wenn Mieter, die sich belästigt fühlen, berechtigterweise den Mietzins reduzieren.

Die Unterlassungsverpflichtung wurde nicht auf gewisse Zeiten oder auf eine bestimmte Anzahl von Zigarren eingeschränkt. Vielmehr wurde eine generelle Unterlassung â€" auch in den eigenen vier Wänden â€" ausgesprochen, falls sich das Rauchen störend auf Nachbarn auswirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Gericht-verbietet-Mieter-das-Rauchen;art58,1612256

Gesunde Luft

#19


"Ich glaube, dass ein Startschuss gegeben wurde", sagt der Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer.

Er geht davon aus, dass nach dem Urteil auch andere, die sich vom Qualmen ihrer Nachbarn beeinträchtigt fühlen, vor Gericht ziehen. Der gesamtgesellschaftliche Sinneswandel in puncto Rauchen mache eben auch vor dem Wohnen nicht halt.

"Sollte so ein Rauchverbot einmal thematisiert werden, wird die Rechtsprechung Farbe bekennen müssen", ist er sicher.


Raucherdebatte: Dicke Luft im Wohnzimmer


7. Februar 2015, 17:00


Ein Wiener darf auf seiner Loggia und bei geöffnetem Fenster nicht mehr qualmen.
Aber wie stark darf die Freiheit von Rauchern (und Nichtrauchern) beschnitten werden?



Nicht nur in Lokalen führt Rauchen zu hitzigen Diskussionen, auch in der eigenen Wohnung wird das Recht auf die Zigarette immer öfter infrage gestellt. In Deutschland mehren sich entsprechende Urteile - und auch in Österreich gerät die letzte Bastion der Raucher unter Beschuss: Vor kurzem entschied ein Wiener Bezirksgericht in erster Instanz, dass ein Mieter auf seiner Loggia und bei geöffnetem Fenster nicht mehr Zigarre rauchen darf. Der Qualm war in die Wohnung seines Nachbarn gezogen.

Beide Lager - Raucher und Nichtraucher - heben in der Debatte ein hohes Gut auf den Schild: die Verteidigung der persönlichen Freiheit. Während die einen befürchten, dass ihnen von Verbotsaposteln der letzte Rückzugsort genommen wird, klagen die anderen über die unzumutbare gesundheitliche Gefährdung durch das Passivrauchen. Ein Interessenkonflikt, der nun auch Gerichte beschäftigt.

"Ich glaube, dass ein Startschuss gegeben wurde", sagt der Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer. Er geht davon aus, dass nach dem Urteil auch andere, die sich vom Qualmen ihrer Nachbarn beeinträchtigt fühlen, vor Gericht ziehen. Der gesamtgesellschaftliche Sinneswandel in puncto Rauchen mache eben auch vor dem Wohnen nicht halt.

"Die Toleranz, die vielleicht früher da war, schwindet", sagt auch Barbara Walzl-Sirk, Bundesobfrau des Mieterschutzverbands. Immer wieder landen derartige Nachbarschaftskonflikte auf ihrem Schreibtisch, besonders in der wärmeren Jahreszeit, wenn Fenster und Balkontüren offen stehen. Die Beschwerden von Mietern, in deren Wohnung Zigarettenrauch oder Küchendunst einzieht, häufen sich auch bei ihren Kollegen.
Rauchverbot auf dem Papier

Scherereien, die sich manch gewitzter Vermieter ersparen will, indem er nur noch an Nichtraucher vermietet. Ein dementsprechender Passus im Mietvertrag sei aber unzulässig, betont Michaela Schinnagl, leitende Juristin bei der Mietervereinigung. Dabei gehe es vielen Vermietern eigentlich gar nicht darum, ein absolutes Verbot festzuschreiben, meint Wohnrechtsexperte Kothbauer. "Der Vermieter will bloß die Folgen des Rauchens für den Mietgegenstand im Rahmen halten." Gegen zwei Zigaretten mit anschließendem Lüften sei daher nichts einzuwenden.

Dass ein Rauchverbot vor Gericht tatsächlich halten würde, bezweifelt man in der Branche ohnehin. Judikatur gibt es dazu (noch) keine: Eine "heikle Frage" wäre für Kothbauer eine strikte Untersagung - besonders dann, wenn keine räumliche Alternative geboten wird. Denn so verlagert sich das Problem an Orte wie in den Hausflur (sofern ein Rauchverbot dort nicht ohnehin in der Hausordnung geregelt ist). "Sollte so ein Rauchverbot einmal thematisiert werden, wird die Rechtsprechung Farbe bekennen müssen", ist er sicher.
Interessenskollision im Wohnbereich

Doch nicht nur Mietrechtsexperten, auch die Rechtsphilosophie ist gefordert: "Momentan schaut es so aus, als würden die Einschränkungen für Raucher zunehmen", bestätigt Elisabeth Holzleithner, Vorständin des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien. Die vielzitierte "individuelle Freiheit" von Rauchern ist für sie jedenfalls ein "recht schlichtes Argument": "Ich kann ja auch nicht aus meiner individuellen Freiheit heraus jemandem eine überziehen."

Im Wohnbereich komme es wegen des Gequalmes zu einer Interessenkollision: "Man raucht nicht für sich selbst, sondern es hat immer Auswirkungen auf andere Menschen."

Droht also die Ausweitung der von vielen beschworenen Verbotsgesellschaft? "Es ist in der Tat so, dass der Trend in Richtung Einschränkung von individuellem Verhalten geht", sagt Holzleithner - nämlich dann, wenn die Gesundheit anderer dadurch betroffen sei.

Trotz der teils emotional geführten Debatte wird sich die Judikatur in der goldenen Mitte einpendeln, glauben Experten. "Bis zu einem gewissen Grad wird man anerkennen müssen, dass jemand in seinen eigenen vier Wänden raucht", sagt Christoph Kothbauer - zumindest solange weder Mietgegenstand noch Nachbarn daran Schaden nehmen. Er rechnet mit vielen Einzelfallentscheidungen vor Gericht, aus denen sich dann ein Standard in der Rechtsprechung entwickle.

Ob das so bleibt, wagt Rechtsphilosophin Elisabeth Holzleithner nicht vorherzusagen: "Früher hat man das Rauchen wie eine Naturgewalt über sich ergehen lassen. Das hat sich geändert."

...........  http://derstandard.at/2000011382356/Raucherdebatte-Dicke-Luft-im-Wohnzimmer

admin



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin



Raucher Adolfs droht nun doch die Räumung


Raucher Friedhelm Adolfs steht trotz seines Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kurz vor dem Rauswurf aus seiner Wohnung. Ein Gerichtsvollzieher hat dem 76-Jährigen die Zwangsräumung für den 24. März angekündigt. Adolfs Anwalt hatte daraufhin zwar beantragt, das Vorhaben auszusetzen. Der Antrag sei aber am Mittwoch vom Amtsgericht zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Amtsgericht sei gar nicht zuständig. Außerdem habe der Anwalt keine Einwendungen gegen die Zwangsräumung vorgetragen, über die das Gericht befinden könnte. Der BGH hatte angeordnet, dass der Prozess um die fristlose Kündigung der Wohnung des Rentners wegen vermeintlicher Rauchbelästigung der Nachbarn neu aufgerollt werden muss. Die Bundesrichter hoben das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts auf und wiesen den Fall zur neuen Verhandlung an das Gericht zurück. Adolfs' Vermieterin hatte dem Raucher 2013 fristlos die Wohnung gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe. Adolfs argumentierte, er rauche nur 15 Zigaretten am Tag.


http://www.welt.de/print/welt_kompakt/duesseldorf/article138314192/Raucher-Adolfs-droht-nun-doch-die-Raeumung.html


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admin

Sehr geehrte Damen und Herren des Gerichtes,

angesichts der über 90 krebserregende Stoffe in der Nikotin-Gift-Droge “Zigarettenrauch”, angesichts der ca. 2.200 Passivtote, die im letzten Jahr durch diese Droge gestorben sind, ist nur eine Wohnung, in der auch nicht die geringsten Mengen dieses Giftes nach außen dringt, eine Wohnung, in der geraucht werden dürfte. Das ist in dieser Wohnung, wie die Zeugen es bestätigen, nicht gegeben.


Mit freundlichen Grüßen
Ludger Schiffler

www.ludger-schiffler.de
Koenigsallee 18 c
14193 Berlin



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#24
x2196y



Zeugen widersprechen sich im Mietstreit


Friedhelm Adolfs droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er die Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll. Der Prozess um den Düsseldorfer Rentner sorgt deutschlandweit für Aufsehen.

http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/prozess-um-raucher-adolfs-zeugen-widersprechen-sich-im-mietstreit/12817652.html




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Gesunde Luft







Dahlia Mertens hat ihre Veranstaltung geteilt.

Ich hab nächsten Samstag eine Lesung über Probleme mit rauchenden Nachbarn.
Hier kann man Näheres sehen! :)

Veranstaltung Sa. 10.6.16, 10:00 · Heine-Straße 19 1020 Wien

https://www.facebook.com/events/1187388551292461/


admin




Es gibt auch Brötchen und ....   :)

Anmelden, vormerken, den "jeder gewinnt, der dabei ist, und dadurch schon unterstützt"!


Und wer "mehr tun will":


http://www.krebsforum.at/index.php?topic=15554.msg27361#msg27361


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