Von: Gunter Schröder [mailto:gunterschroeder@googlemail.com]
Gesendet: Sonntag, 22. Mai 2016 14:16
An: gunterschroeder@web.de
Betreff:
Raucher gegen Nichtraucher, gute gegen schlechte NachbarnLiebe aktive Nichtraucher,
in den zahlreichen deutschen Fernsehsendern, die rund um die Uhr senden, wird relativ häufig über Gefahren und über verschiedenste Süchte und Drogen berichtet.
Nur über die Tabaksucht, also die Sucht, die die größte Zahl Menschen betrifft, krank macht und tötet, und über das damit verbundene Problem des Passivrauchens wird im Fernsehen seit Jahren geschwiegen.
Heute kam endlich mal wieder ein kurzer Beitrag zum Passivrauchen. Und zwar in den ersten Minuten der Sendung "sonntags - TV fürs Leben". Diese Sendereihe wird in gemeinsamer Verantwortung von den beiden Redaktionen "Kirche" und "Leben" des ZDF gestaltet.
Thema heute: "Von guten und schlechten Nachbarn"
So 22.05.2016 9:03 Uhr ZDF
Wiederholung:
Mo 23.05.2016 12:25 Uhr 3sat
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2743066/Von-guten-und-von-schlechten-NachbarnLeider wurden in dem Beitrag (und in der Ansage dazu) die süchtigen Luftverpester als die normalen, friedlichen, guten Nachbarn dargestellt, die entspannt Tabak genießen und niemandem schaden wollen.
Während die unter dem schädlichen Gestank Leidenden tendenziell als die streitsuchenden, schlechten Nachbarn dargestellt wurden.
Objektive Darstellungsweise?
Gut recherchiertes Hintergrundwissen
etwa zur Geruchswahrnehmung? Fehlanzeige!
Auch die Themen Tabaksucht
und Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens blieben völlig unerwähnt.
Wünschen würde ich mir im Fernsehen z.B. Informationen wie diese:
Wissenschaftler der ETH Zürich ermittelten, dass 19.000 Kubikmeter Frischluft nötig sind (= 19 x 10 x 100 Meter) , um den Rauch einer einzigen Zigarette so zu verdünnen, dass er nicht mehr zu riechen ist.
Der Geruchssinn ist vom eigenen Willen und Denken nicht beeinflußbar.
Er hat sich in der Evolution des Lebens sehr früh entwickelt.
Geruchsreize werden über die Riechnerven auf dem kürzesten Weg (kürzer als der Weg, den optische oder akustische Reize nehmen) ins emotionale Zentrum des Gehirns geleitet.
Deshalb hat wiederholte Geruchsbelästigung einen extrem starken Einfluss auf die Lebensqualität.
Ob und wie Menschen einen Geruch wahrnehmen, kann an ihren Genen liegen.
Da Geruchswahrnemung von Mensch zu Mensch sehr verschieden ist, kann man Belästigung durch Rauch nicht objektiv erfassen.
Wenn ein Richter oder ein vom Gericht bestellter Gutachter in einer Situation nichts Unangenehmes riecht, ist das kein Beweis dafür, dass beim einem anderen Menschen keine Geruchsbelästigung vorliegt.
Wenn ein Mensch sagt, dass er Rauch riecht, und ihn das stört, muss man ihm das einfach zubilligen.
Objektiv beweisen könnte man das allenfalls, wenn man dem Betroffenen mit teuren, technischen Geräten direkt ins Gehirn schauen würde.
Mehr als 60 Bestandteile des Tabakrauchs gelten als krebserzeugend und mehrere hundert als zelltoxisch.
Tabakrauch ist besonders gesundheitsschädlich, da die zahlreichen Substanzen darin miteinander in Wechselwirkung treten und sich gegenseitig verstärken können.
Da Rauchen erbgutschädigend ist,
schädigen Raucher sogar ihre noch ungezeugten Kinder.
Es mag sein, dass einige Menschen krebsresistent sind und rauchend ein hohes Alter erreichen können.
Tabakrauch erhöht jedoch das Risiko für fast alle Krankheiten.
Tabakrauch ist ein Feinstaub-Gas-Gemisch, für das kein wissenschaftlich begründbarer Grenzwert festgelegt werden kann, unter der Rauch unschädlich wäre.
Denn gentoxische und krebserzeugende Substanzen können bereits in geringsten Mengen schaden.
Die Geruchsstoffe des Tabakrauch sind immer mit den zelltoxischen und krebserregenden Inhaltsstoffen verbunden.
Wenn also Tabakrauch zu riechen ist,
egal ob in einem Raum oder im Freien,
enthält die Atemluft Schadstoff-Konzentrationen mit wahrscheinlich gesundheitsschädigender Wirkung.
Die körperliche Unversehrtheit des Nichtrauchers hat Vorrang vor der allgemeinen Handlungsfreiheit des Rauchers. (Art. 2 GG) Wer eine andere Person an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(§ 223 bis § 231 StGB) ...
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Schröder