Autor Thema: Rauchen am Balkon, in Deutschland  (Gelesen 6676 mal)

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Rauchen am Balkon, in Deutschland
« am: November 10, 2015, 01:13:27 Vormittag »



Sehr geehrte Damen und Herren in Rheinland-Pfalz,

1) Zufällig habe ich im Septemberheft der Stiftung Warentest eine Notiz zu einem Gerichtsurteil gefunden, wonach Mieter wegen starken Qualmens Renovierungskosten bezahlen mussten:
https://www.test.de/Mietwohnung-Raucher-muss-fuer-Nikotinschaeden-aufkommen-4900216-0/
Bitte anklicken "Dieser Artikel ist hilfreich." (Jeder Computer darf nur einmal).

http://www.kanzlei-sorge.de/aktuelles.php

Das Urteil als pdf - leider sehr schlechte Qualität:
http://www.kanzlei-sorge.de/inc/datei_anzeigen.php?id=12

http://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews/schadensersatz-wegen-nikotineinwirkung

2) Dazu passt:
Informationen der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID)
 
Die NID hat ihren Leitfaden zum Nichtraucherschutz bei rauchenden Nachbarn aus dem Jahre 2012 völlig überarbeitet und die neue Version 2015 auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2015 abgestellt. Die nunmehr 24-seitige Broschüre kann eingesehen und heruntergeladen werden unter
 
http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutz_in_der_wohnung.html

3) Das Deutsche Krebsforschungsinstitut hat einen aktuellen Tabakatlas herausgegeben.
Der „Tabakatlas Deutschland 2015" kann im Buchhandel für 19,95 Euro im Buchhandel erworben werden und ist als pdf-Datei unter
http://www.tabakkontrolle.de abrufbar.
www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/Tabakatlas-2015-final-web-dp-small.pdf<http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/Tabakatlas-2015-final-web-dp-small.pdf>

Die Rheinpfalz hat sich leider darüber lustig gemacht, siehe "Der Qualm und die Volkswirtschaft". Bitte schreiben Sie an: leserbriefe@rheinpfalz.de

4) Etwas zum Lachen unter "Heit schunn gelacht".

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Hoppe-Schultze


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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Raucher gegen Nichtraucher, gute gegen schlechte Nachbarn
« Antwort #1 am: Mai 28, 2016, 23:59:54 Nachmittag »




Von: Gunter Schröder [mailto:gunterschroeder@googlemail.com]
Gesendet: Sonntag, 22. Mai 2016 14:16
An: gunterschroeder@web.de
Betreff: Raucher gegen Nichtraucher, gute gegen schlechte Nachbarn

Liebe aktive Nichtraucher,

in den zahlreichen deutschen Fernsehsendern, die rund um die Uhr senden, wird relativ häufig über Gefahren und über verschiedenste Süchte und Drogen berichtet.
Nur über die Tabaksucht, also die Sucht, die die größte Zahl Menschen betrifft, krank macht und tötet, und über das damit verbundene Problem des Passivrauchens wird im Fernsehen seit Jahren geschwiegen.

Heute kam endlich mal wieder ein kurzer Beitrag zum Passivrauchen. Und zwar in den ersten Minuten der Sendung "sonntags - TV fürs Leben". Diese Sendereihe wird in gemeinsamer Verantwortung von den beiden Redaktionen "Kirche" und "Leben" des ZDF gestaltet.

Thema heute: "Von guten und schlechten Nachbarn"
So   22.05.2016     9:03 Uhr  ZDF   
Wiederholung:   
Mo   23.05.2016    12:25 Uhr  3sat

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2743066/Von-guten-und-von-schlechten-Nachbarn

Leider wurden in dem Beitrag (und in der Ansage dazu) die süchtigen Luftverpester als die normalen, friedlichen, guten Nachbarn dargestellt, die entspannt Tabak genießen und niemandem schaden wollen.
Während die unter dem schädlichen Gestank Leidenden tendenziell als die streitsuchenden, schlechten Nachbarn dargestellt wurden.

Objektive Darstellungsweise?
Gut recherchiertes Hintergrundwissen
etwa zur Geruchswahrnehmung? Fehlanzeige!
Auch die Themen Tabaksucht
und Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens blieben völlig unerwähnt.


Wünschen würde ich mir im Fernsehen z.B. Informationen wie diese:

Wissenschaftler der ETH Zürich ermittelten, dass 19.000 Kubikmeter Frischluft nötig sind (= 19 x 10 x 100 Meter) , um den Rauch einer einzigen Zigarette so zu verdünnen, dass er nicht mehr zu riechen ist.

Der Geruchssinn ist vom eigenen Willen und Denken nicht beeinflußbar.
Er hat sich in der Evolution des Lebens sehr früh entwickelt.
Geruchsreize werden über die Riechnerven auf dem kürzesten Weg (kürzer als der Weg, den optische oder akustische Reize nehmen) ins emotionale Zentrum des Gehirns geleitet.
Deshalb hat wiederholte Geruchsbelästigung einen extrem starken Einfluss auf die Lebensqualität.

Ob und wie Menschen einen Geruch wahrnehmen, kann an ihren Genen liegen.
Da Geruchswahrnemung von Mensch zu Mensch sehr verschieden ist, kann man Belästigung durch Rauch nicht objektiv erfassen.
Wenn ein Richter oder ein vom Gericht bestellter Gutachter in einer Situation nichts Unangenehmes riecht, ist das kein Beweis dafür, dass beim einem anderen Menschen keine Geruchsbelästigung vorliegt.

Wenn ein Mensch sagt, dass er Rauch riecht, und ihn das stört, muss man ihm das einfach zubilligen.
Objektiv beweisen könnte man das allenfalls, wenn man dem Betroffenen mit teuren, technischen Geräten direkt ins Gehirn schauen würde.

Mehr als 60 Bestandteile des Tabakrauchs gelten als krebserzeugend und mehrere hundert als zelltoxisch.
Tabakrauch ist besonders gesundheitsschädlich, da die zahlreichen Substanzen darin miteinander in Wechselwirkung treten und sich gegenseitig verstärken können.
Da Rauchen erbgutschädigend ist,
schädigen Raucher sogar ihre noch ungezeugten Kinder.
Es mag sein, dass einige Menschen krebsresistent sind und rauchend ein hohes Alter erreichen können.
Tabakrauch erhöht jedoch das Risiko für fast alle Krankheiten.

Tabakrauch ist ein Feinstaub-Gas-Gemisch, für das kein wissenschaftlich begründbarer Grenzwert festgelegt werden kann, unter der Rauch unschädlich wäre.
Denn gentoxische und krebserzeugende Substanzen können bereits in geringsten Mengen schaden.

Die Geruchsstoffe des Tabakrauch sind immer mit den zelltoxischen und krebserregenden Inhaltsstoffen verbunden.
Wenn also Tabakrauch zu riechen ist,
egal ob in einem Raum oder im Freien,
enthält die Atemluft Schadstoff-Konzentrationen mit wahrscheinlich gesundheitsschädigender Wirkung.

Die körperliche Unversehrtheit des Nichtrauchers hat Vorrang vor der allgemeinen Handlungsfreiheit des Rauchers. (Art. 2 GG) Wer eine andere Person an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(§ 223 bis § 231 StGB) ...


Mit freundlichen Grüßen

Gunter Schröder


Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

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BGH - Rauchen am Balkon, in Deutschland
« Antwort #2 am: Juni 29, 2016, 00:55:34 Vormittag »




Denn die Richter müssten abwägen zwischen dem Nichtraucherschutz und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.


http://www.focus.de/regional/potsdam/prozesse-prozess-um-rauchen-auf-dem-balkon-vorerst-ausgesetzt_id_5644614.html



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