Von: Dr. Helmut Weber [mailto:h.weber13@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 27. September 2015 11:04
An: Verborgene_Empfaenger:
Betreff: * 27.9.15/1
Hallo an alle,
mein Sohn als junger Papa und Ex-Raucher wird nun in unserem Sinn aktiv. Er hat im Netz bei: info@gutefrage.net. unter:
https://www.gutefrage.net/frage/wieso-wird-rauchen-oder-alkohol-trinken-in-der-schwangerschaft-nicht-bestraft folgende Frage gestellt. Meine Rektion findet Ihr unten
Frage von simonpeters79, 23.09.2015
Wieso wird Rauchen oder Alkohol trinken in der Schwangerschaft nicht bestraft?Hallo. Bitte vor dem Antworten die Frage zu ende lesen:
Wieso wird Rauchen oder Alkohol trinken in der Schwangerschaft nicht bestraft? Laut dem deutschen Grundgesetz ist es verboten.
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Art. 2 [1] GG
Eine Schwangere Frau die z.B. Zigaretten raucht entfaltet zwar damit ihre Persönlichkeit, aber sie verletzt das Recht des ungeborenen Babys:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Art. 2 [2] Satz 1 GG
Man könne jetzt argumentieren, dass das Grundgesetz nicht auf ungeborenes Leben anwendbar ist, jedoch urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 1975:
"Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung [Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG]."
Und damit schließt sich der Kreis: Wieso wird eine vorsätzliche oder fahrlässige Gesundheitsgefährdung eines ungeborenen Lebens nicht bestraft?
Kommentar von simonpeters79 , 23.09.2015
Das Problem dabei ist, dass der Fötus im Mutterleib noch keinen per¬sön¬lich¬keits-recht¬li¬chen Status hat, demzufolge kann man eine Mutter dafür leider [noch] nicht belangen.
Dann zitiere ich mal aus dem von mir genannten BVerfG-Urteil:
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt auch das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut.
...
Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: "Jeder hat das Recht auf Leben ... ". Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis [Nidation, Individuation] an [vgl. hierzu die Ausführungen von Hinrichsen vor dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, 6. Wp., 74. Sitzung, StenBer. S. 2142 ff.]. Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z.B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den "fertigen" Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der "lebt"; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. "Jeder" im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist "jeder Lebende", anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; "jeder" ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.
Reisswecke [Doris-Kristina Barnekow]:
„Die Frage ist auch, wie man das ahnden und bestrafen sollte.“
Ganz einfach, im Strafgesetz gibt es die Paragraphen: Körperverletzung § 224 und gefährliche Körperverletzung § 224. Das Freisetzen von giftigen Gasen [um das handelt es sich bei den Verbrennungsgasen des Tabaks nun einmal] erfüllt eindeutig den Tatbestand der gefährliche Körperverletzung und MUSS von der Staatsanwaltschaft nicht nur auf Anzeige hin angeklagt werden.
Frank Wöckel - Leiter der Campagne für die Rechte der Nichtraucher - hat in seinem Buch, „Nichtraucherrechte: Passivrauchopfer in Deutschland“ entsprechende Beschwerde-Vorlagen entwickelt.
Dass die deutsche Staatsanwaltschaft hier nicht nur untätig bleibt, sondern Menschen, die einen Strafantrag stellen soger noch verhöhnen, ist der Tatsache geschuldet, dass nun einmal Staatsanwälte, wie es der Name eindeutig aussagt, Anwälte des Staates sind. Der Staat ist der größte Tabakdrogen-Dealer. Wundert es Dich wirklich, wenn die nichts tut?
Doris - Kristina Barnekow
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dokribalo@gmx.de
Jede brennende Zigarette ist eine chemische Waffe gegen die Gesundheit der Menschen und zwar gegen jeden, der aktiv oder passiv mit ihr in Kontakt kommt. [DKB]