Rauchen und Nichtraucherschutz in Deutschland
31.08.2015
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Berlin (dpa) - Rund ums Rauchen gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften - teils bundesweit, teils in den Ländern. Zehn Fakten:
- Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. - An allen deutschen Schulen ist das Rauchen generell verboten. - Eltern, Lehrer, Erzieher müssen auf Einhaltung des Verbots achten. - Tabakwaren dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. - Die Bundesländer regeln den Nichtraucherschutz individuell. - Rauchen ist in Gaststätten meist untersagt, doch es gibt Ausnahmen. - Verbote gelten auch für Kinos, Museen und andere öffentliche Räume. - Zigarettenpackungen müssen drastische Warnhinweise tragen. - Zigaretten dürfen nicht mehr «light» oder «mild» genannt werden. - Die Tabaksteuer bringt dem Bund jährlich über 14 Milliarden Euro.
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