Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Volksanwaltschaft,
der Zeitungsartikel
http://kurier.at/chronik/wien/rauchverbot-wirte-zeigen-wirte-an/127.969.310 zeigt, wie lange sich Gastronomen gegen die Einhaltung des Tabakgesetzes wehren können: viele, viele Jahre! Die Unternehmerin hat bereits sechs (!) Strafen erhalten und wird jetzt nur durch eine einstweilige Verfügung eines Vereines gegen unlauteren Wettbewerbs zum Befolgen des Tabakgesetzes „gezwungen“. Wenn Sie die Strafsanktionen im neuen Tabakgesetz nicht noch anpassen, wird genau das auch bei einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie passieren: Mehrere Jahre kann das Rauchverbot ohne nachhaltige Konsequenzen ignoriert werden! Wollen Sie das wirklich? Die Strafen müssen wesentlich höher sein. Mit verhältnismäßig geringen Geldstrafen, der Einstufung als „Folgedelikte“, langen Verfahren und keinen weiteren Sanktionen wie Betriebsschließung oder Entzug der Gewerbeberechtigung werden die Gastronomen die Strafen einfach „weg zahlen“ und weiterhin gegen das Tabakgesetz verstoßen. Bedenken Sie auch, wie vehement die Gastronomen bereits jetzt gegen das geplante Rauchverbot protestieren. Bei Verstößen gegen die Allergenverordnung gibt es Maximalstrafen von 50.000 Euro und beim Tabakgesetz nur eine Maximalstrafe von 10.000 Euro? Das ist eine Unverhältnismäßigkeit.
Warum wurde bei der Dame offensichtlich noch nicht der Entzug der Gewerbeberechtigung eingeleitet? Nach sechs (!) Strafen ist doch eindeutig nicht mehr die Zuverlässigkeit für das Führen eines Gastronomiebetriebes gegeben. Ich möchte auch auf den Erlass des BMG hinweisen, wo eindeutig festgeschrieben ist, dass nach mehreren Verstößen gegen das Tabakgesetz die zuständige Gewerbebehörde zu verständigen ist. Ist das in diesem Fall geschehen? Und wenn nein, warum nicht? Und diese Dame hat erst kürzlich eine Ehrung von der Gemeinde Wien erhalten! In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich? Und der naive Oberste Gerichtshof meinte in seinem „Rauchersheriff-Urteil“ sinngemäß, das einmalige Anzeigen des Gastronomen durch einen „normalen“ Gast müsste genügen...
Ich ersuche die Volksanwaltschaft, für diesen Sachverhalt betreffend Cafe Korb ein Prüfverfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen