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VwG Wien, Informationen/Korrespondenz

Begonnen von admin, Februar 24, 2014, 16:01:55 NACHMITTAGS

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admin

x


Ja,
es gibt die Beamten in den Magistraten, die sich 5 Monate Zeit lassen, um einen Akt zu beginnen.

Ja,
es kann dann gut einmal ein Jahr oder eineinhalb Jahre dauern, bis ein Strafbescheid in der 1. Instanz verschickt wird.
(Erst wenn der draußen ist, wird eine Neuanzeige entgegengenommen!)

Ja,
der Beschuldigte kann dagegen berufen, quasi ohne Spesen, und dann dauert es wieder, bis der Magistratsbeamte den Akt zum Verwaltungsgericht (2. Instanz) schickt.

Ja,
da kommen oft zwei oder drei Jahre zusammen, bis auch in 2. Instanz entschieden wird.

Ja,
manche gehen dann noch in die 3. Instanz. Meist kostet es nicht viel, oft zahlt die Wirtschaftskammer, vielleicht auch die Tabaklobby.




Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351

admin




Anstatt dass der Magistrat das Marktamt zur Kontrolle hinschickt, oder die Baupolizei, oder einen Beamten, der nicht viel zu tun hat, tut man nichts.

So kommt es, dass regelmäßig Schreiben vom Verwaltungsgericht (früher UVS) einlangen, mit Fragen:

Wo genau fehlte die Kennzeichnung?

Was hat der Raucher gerade getrunken oder gegessen?

War an dem Tag schönes Wetter, oder hat es geregnet?

Hatte die Kellnerin blonde oder schwarze Haare?

usw.


Ich würde mal gerne den Magistratsbeamten oder Wirt fragen, welche Farbe seine Schuhe hatten, die er am 9.3.2012 angehabt hatte!



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So auch heute, nach 2 Jahren:


VERWALTUNGSGERICHT
WIEN   1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: 0043/1/4000-38669
Fax: 0043/1/4000-99-38669
e-Mail : post@vgw.wien.gv.at
DVR: 4011222


GZ:   VGW-021/020/8719/2014-1   Wien, 21.02.2014
Jacqueline Reinthaler

Geschäftsabteilung: VGW-F


Herrn
Dietmar Erlacher
Steigenteschgasse 13/1/46
1220 Wien                        per E-Mail!

krebspatienten@gmail.com


Sehr geehrter Herr Erlacher!

In Angelegenheit der Berufung (nunmehr Beschwerde) der Frau Jacqueline Reinthaler, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 26.09.2013, Zl. MBA 2 -  S 11187/12, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 14 Abs. 4 iVm § 13a Abs. 1 Z. 2 und § 13c Abs. 1 Z. 3 und Abs. 2 Z. 7 sowie § 13b Abs. 4 Tabakgesetz BGBl. Nr. 431/1995 idgF iVm § 1 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 2b Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung BGBl. II Nr. 424/2008 idgF übermittelt das Verwaltungsgericht Wien Ihre Anzeige vom 09.03.2012 mit der Bitte um Bekanntgabe

1) desjenigen, der zum Tatzeitpunkt die Beobachtungen im gegenständlichen Lokal gemacht hat und

2) wo exakt welche Kennzeichnung angebracht war.

Sie haben nunmehr Gelegenheit, binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens eine Ã,,ußerung abzugeben. Diese senden Sie bitte an das Verwaltungsgericht Wien, 1190 Wien, Muthgasse 62, unter Angabe der oben angeführten Geschäftszahl.

Verwaltungsgericht Wien:

Dr. Schopf
Beilage

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Daher:

Bitte immer die Vorlage hier möglichst komplett ergänzen,
denn es könnte ja jemand nach 2, 3 Jahren rückfragen!

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1016.0



Daher noch mehr (anonyme) ANZEIGEN durch couragierte Bürger in Österreich, laut

http://www.rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=1073.msg6351#msg6351